Aus veröffentlichten Ausschreibungen ist zu erkennen, dass diese häufig zu aufwändig konzipiert sind und hierdurch Energielieferanten von einer Angebotsabgabe insbesondere für kleinere Kommunen absehen. Die dann deutlich verringerte Anbieteranzahl führt nicht selten zu im Ergebnis zu teuren Preisen.

In der Praxis können allgemein folgende, nicht kostenoptimale Verfahrensweisen beobachtet werden:

  • Der Energieabnehmer verzichtet gänzlich auf eine Ausschreibung und lässt aus heutiger Sicht zu teure Verträge stillschweigend in die Verlängerung gehen. Ob ein solches Vorgehen die Zustimmung der zuständigen Revisionsabteilung findet, ist die eine Sache. Aus Sicht des Steuerzahlers darf sicher bemerkt werden, dass dieses nicht zu einer vielfach angespannten Finanzlage passt.
  • Ausschreibungen werden mit Anforderungen überfrachtet, die bewusst nur vom örtlichen Stadtwerk erfüllt werden können. Somit reduziert sich die Angebotsdichte automatisch auf 1 und ein echter Marktvergleich ist unmöglich. Da die örtlichen Stadtwerke dieses zweifelsohne im Vorfeld ahnen können, ist es sehr unwahrscheinlich, dass die Ausschreibung zu wirtschaftlich angemessenen Energiepreisen führt. Ein solches Verfahren könnte darüber hinaus vor der zuständigen Vergabekammer angefochten werden.
  • Die Ausschreibungsunterlagen werden aus Anbietersicht wenig geeignet aufbereitet oder die Unterlagen werden so umfangreich und zum Teil kompliziert gestaltet, dass viele Anbieter den hohen Bearbeitungsaufwand scheuen und somit nicht an der Ausschreibung teilnehmen. Dies führt voraussichtlich nicht zu kostenoptimalen Ergebnissen.

Die ausschreibenden Stellen verfügen häufig zwar über ausgezeichnete Expertise zum grundsätzlichen Verfahren der Europaausschreibung, zumeist jedoch nicht über das für eine Energieausschreibung notwendige Fachwissen. Dieses kann jedoch ohne weiteres durch die Beauftragung eines externen Fachpartners gewonnen werden.

Europaausschreibung nach VOL/A für Strom und Erdgas

Stefan Hartleff

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