Ein Urteil des Berliner Landgerichts vom letzten November, das aktuell vom Portal Haustechnikdialog aufgegriffen wurde, könnte Vermieter dazu animieren, mehr Geld in die energetische Sanierung zu stecken.
In der umstrittenen Immobilie herrschte der unglaublich hohe Energieverbrauchswert von bis zu 190 kWh je Quadratmeter und Jahr. Das Landgericht stellte juristisch trocken fest:
Ein wohnwertminderndes Merkmal liegt vor, wenn der Energieverbrauchskennwert größer als 170 kWh/(m²a) ist.
Die Konsequenzen ais diesem Urteil dürften klar sein. Der Deutsche Anwaltverein schreibt dazu:
Bisher konnte ein Vermieter der angestrebten Energiewende relativ gelassen entgegensehen. … Doch in der Zukunft wird der Vermieter seinen Teil zur Energiewende beitragen müssen, wenn auch nur mittelbar. … Denn ein schlechter Energieverbrauchskennwert ist ein sogenanntes wohnwertminderndes Merkmal. Dieses spielt bei der Einordnung der Wohnung zum Beispiel in die Mietwertrichttabelle durchaus eine Rolle. Maßgeblich war hierbei unter anderem der für die Wohnung geltende Energieverbrauchswert, der durchschnittlich über 170 kWh pro Quadratmeter liegt.
Die Entscheidung des Landgerichts Berlin zeigt nun, dass bei der Umsetzung der Energiewende in allen Bereichen eine Privilegierung der tatsächlich energiesparenden Maßnahmen erfolgen soll und derjenige, der nichts tut, über kurz oder lang, mittelbar oder unmittelbar finanzielle Einbußen befürchten muss.
Für das SHK-Handwerk, das schon auf die steuerliche Absetzbarkeit von Leistungen bei der energetischen Sanierung im Zuge des NAPE spekulierte, ist dieses Urteil sicher willkommen. Und auch Vermieter sollten es kaum kritisch sehen. Denn sie heben mit einer Sanierung den Wert ihrer Immobilie und können die Kosten dafür fast verlustfrei auf die Mieter umlegen.
Vorschaubild: Dachdecker beim Verlegen von Steinwollematten zur Dachisolierung an einem Altbau. Foto: Armin Kübelbeck / Wikimedia / Linzenz unter CC-BY-SA
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