Praktisch ist dies für Vattenfall auch. Kann der Konzern doch so in innerstädtischen Baugebieten, die zu einem hohen Anteil mit regenerativen Energien versorgt werden, gleich eine Leitung legen und versorgen – so geschehen in Mitte Altona. Doch das ruft Protest auf den Plan. Die Fraktion der Linken fragt deswegen die Bundesregierung an. In ihrer Anfrage heißt es:
Im diesem Projekt sollen durch bilanzielle Zuordnung der „Fernwärme Natur Mix“ Forderungen des einschlägigen städtebaulichen Vertrags und des geltenden Bebauungsplans Altona-Nord 26 erfüllt werden, nach denen mindestens die Hälfte der gelieferten Fernwärme aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt werden soll. Die in der Altholzverbrennungsanlage erzeugte Wärme wird allerdings durch die VWH bereits seit 2012 vollständig in das allgemeine Fernwärmenetz der VWH eingespeist. Eine Erhöhung der Produktion von Fernwärme aus erneuerbaren Energien für die Wärmeversorgung der „Mitte Altona“ ist nicht vorgesehen.
Die Linke nun fürchtet gestützt auf ein Gutachten, dass es sich beim Verkauf dieser grünen Wärme um eine Vermarktung der „grünen Eigenschaft“ von erneuerbarer Fernwärme handelt und dabei ein Verstoß gegen das Doppelvermarktungsverbot in Artikel 15 der EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und daneben auch gegen § 5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorläge.
Sie fragt die Bundesregierung, ob sie einen Herkunftsnachweis für diesen Wärmebereich beabsichtige und ob die Bundesregierung ebenso einen Verstoß gegen das Doppelvermarktungsgebot sieht und ob sie dieses auch verbieten wolle. Und, auf den Punkt:
Steht es nach Auffassung der Bundesregierung im Einklang mit wettbewerbsrechtlichen Regelungen zum Schutz von Verbrauchern, wenn die „grüne Eigenschaft“ von Wärme aus einem bestehenden Altholz-Heizkraftwerk einzelnen Wärmekunden in der „Mitte Altona“ zugerechnet würde, diese „grüne Eigenschaft“ jedoch gleichzeitig als mindernder Faktor in den Primärenergiefaktor der Vattenfall-Fernwärme gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEv) eingehen könnte?
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