Der Baubegleiter ist „eine fachlich gut ausgebildete, sich im speziellen Baumetier auskennende, kompetente und zuverlässige Person mit hohem Erfahrungspotential und Verantwortungsbewusstsein sowie einer besonderen Fähigkeit zur konsequenten und zugleich moderierenden Kommunikation, im Sinne des Bauherren“. Dieser muss von der KFW zugelassen sein und dem Projekt baubegleitend beistehen, wenn Fördergelder beantragt werden.


Aufgaben eines Baubegleiters

·         Bauberatung vor, während und selbst noch nach dem Bauvorhaben

Sie möchten Ihre Heizung modernisieren?

Bei uns finden Sie den richtigen Ansprechpartner für Ihr Projektanliegen.

·         Prüft Finanzierung, Planung, Genehmigungen und hilft bei der Suche des passenden ausführenden Unternehmens.  

 

Vorteile eines Baubegleiters

·         Schnelle Kontrolle

·         Erkennt Schäden frühzeitig wodurch eine kostengünstige Alternative gefunden werden kann

·         Ganzheitliche Beratung

·         Dokumentation der Zwischenetappen

·         Prüft die Qualität der verwendeten Materialien

·         Baut Vertrauen zu dem Kunden auf

·         Hilft bei Auseinandersetzungen mit ausführenden Unternehmen

 

Wann lohnt sich ein Baubegleiter?

Der Baubegleiter  rechnet sich meistens, da durch seine Anleitung weniger Fehler gemacht, sowie entstandene Fehler schnell erkannt und korrigiert werden  können. Das Honorar für ein durchschnittliches Einfamilienhaus liegt bei ca. 3000-6000 Euro, je nach Größe des Bauvorhabens.

Dennoch sollten Sie auf ein paar Dinge achten:

·         Der Umfang und das Honorar der Baubegleitung sollten angemessen sein

·         Der Baubegleiter sollte über eine Haftpflichtversicherung verfügen

·         Nachweis für Fachkenntnisse erbringen(z.B. Nachweis der Prüfungskommission öffentlicher Sachverständiger; Referenzen alter Projekte)

·         Wohnungsort des Baubegleiters ortsnah zum Bauprojekt

·         Sie sollten ihrem Baubegleiter vertrauen können

Baubegleiter finden Sie in unserem eccuro’s Branchenbuch oder auf bei BVS, und VPB.

 

Wann sollten Kontrollbesuche stattfinden?

·         Aushub der Baugrube

·         Fertigstellung der Abdichtungsmaßnahmen

·         Fertigstellung Bodenplatte beziehungsweise Keller

·         Fertigstellung Rohbau 

·         Nach Rohinstallationen der Gewerke Elektro, Sanitär und Heizung,

·         vor Verputzarbeiten

·         Nach Fertigstellung Innenputz

·         Weitere Zwischenabnahmen je nach Gewerk und Bedarf

·         Durchführung von Thermografie und Blower-Door-Test, sobald das Haus dicht ist

·         Vorbereitung und Durchführung der Schlussabnahme

·         Check vor Ablauf der Gewährleistungsfrist


 

Fördermöglichkeiten (Stand Oktober 2021)

Der Staat fördert die Baubegleitung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sanierer und Bauherren bekommen dabei Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen. Die Förderhöhe liegt bei maximal 50 Prozent und die förderbaren Kosten hängen von der Art des Gebäudes ab. So gibt es:

  • 50 Prozent von maximal 5.000 Euro für Einzelmaßnahmen in Ein- und Zweifamilienhäusern (maximal 2.500 Euro Förderung)
  • 50 Prozent von maximal 2.000 Euro pro Wohneinheit für Einzelmaßnahmen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen (maximal 20.000 Euro Kosten bzw. 10.000 Euro Förderung)
  • 50 Prozent von maximal 10.000 Euro für Effizienzhäuser (Bau oder Sanierung) für Ein- und Zweifamilienhäusern (maximal 5.000 Euro Förderung)
  • 50 Prozent von maximal 4.000 Euro pro Wohneinheit für Einzelmaßnahmen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen (maximal 40.000 Euro Kosten bzw. 20.000 Euro Förderung)

Wichtig ist, das Bauherren und Sanierer die Mittel zusammen mit der übrigen BEG-Förderung für vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen beantragen. Dazu wenden sie sich an ihre Hausbank (Darlehen) oder das KfW-Zuschussportal (Zuschuss).

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