Wie hoch ist die BEG-Förderung zur Heizungsoptimierung?

Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) fördert der Staat Sanierungsarbeiten, die zu einer höheren Effizienz bestehender Heizungsanlagen führen. Hausbesitzer profitieren dabei von hohen Zuschüssen oder Darlehen mit Teilschuldenerlass. Die Förderung beträgt mindesten 20 Prozent und lässt sich um 5 Prozent steigern, wenn ein Sanierungsfahrplan die Maßnahme empfiehlt. Mit anrechenbaren Kosten von 60.000 Euro pro Wohneinheit sind die Fördermittel für die Heizungsmodernisierung und andere Einzelmaßnahmen pro Kalenderjahr auf 12.000 bzw. 15.000 Euro begrenzt. Geld gibt es dabei auch dann, wenn Verbraucher keine neue Heizung installieren.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Die BEG-Förderung zur Heizungsoptimierung gibt es für Maßnahmen, die sich einfach umsetzen lassen und den Energieverbrauch gleichzeitig spürbar senken. Bezuschusst wird dabei:

  • der Austausch alter Heizungs- und Trinkwasserpumpen
  • der hydraulische Abgleich einer Heizungsanlage 
  • der Einbau von Armaturen zur Volumenstromregelung
  • die fachgerechte und individuelle Einstellung der Heizkurve 
  • der Umbau von Einrohrheizungen zu Zweirohrheizungen
  • die Dämmung bisher ungedämmter Rohrleitungen 
  • der Einbau von Flächenheizsystemen (TV max. 35 °C)
  • der Austausch alter Heizkörper (TV max. 60 °C)
  • die Umstellung auf eine zentrale Trinkwassererwärmung
  • der Einbau elektronisch geregelter Durchlauferhitzer

Wichtig zu wissen ist, dass es die BEG-Förderung für diese und andere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung nur dann gibt, wenn Sanierer auch einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen. 

Wer bekommt BAFA-Förderung zur Heizungsoptimierung?

Beantragen können die Mittel nicht nur Privatpersonen. Auch Unternehmer, Freiberufler, Kommunen und andere juristische Personen wie Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften profitieren von den hohen Zuschüssen. Voraussetzung ist, dass Bauantrag oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegen. Außerdem muss die Maßnahme zu einem geringeren Energieverbrauch und CO2-Einsparungen führen.

Wie werden die Mittel beantragt?

Geht es um die Beantragung der Mittel, müssen sich Sanierer vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen an die BAFA-Webseite (Zuschuss) oder die eigene Hausbank (Darlehen) wenden. Wer den sogenannten iSFP-Bonus für Maßnahmen aus einem Sanierungsfahrplan nutzen möchte, muss dazu einen Energieberater beauftragen. Das Gleiche ist auch dann der Fall, wenn Sanierer Förderung für die Heizungsoptimierung und andere Maßnahmen am Haus beantragen.  
BEG-Förderung zur Heizungsoptimierung

eccuro Redaktion

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