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Möglichkeiten der Energieberater-Förderung
Möchten Hausbesitzer Fördermittel für die Energieberater Kosten, haben sie dazu verschiedene Möglichkeiten. Neben der geförderten Beratung durch die Verbraucherzentrale bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen hohen Zuschuss. Begleitet der Experte das Bau- oder Sanierungsvorhaben, gibt es auch über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einen Teil der Kosten erstattet. Hier die Möglichkeiten der Energieberater-Förderung im Überblick:
- Geförderte Beratung der Verbraucherzentrale
- BAFA-Förderung für die Energieberatung
- BEG-Förderung der Bau- und Sanierungsbegleitung
Geförderte Energieberatung der Verbraucherzentrale
- Basis-Check des Strom- und Wärmeverbrauchs (gratis)
- Gebäude-Check von Heizung und Gebäudehülle (30 Euro)
- Heiz-Check zur Untersuchung der Heizungsanlage (30 Euro)
- Solarwärme-Check für bestehende Solarthermieanlagen (30 Euro)
- Detail-Check zur Klärung individueller Fragen (30 Euro)
Energieberater-Förderung vom BAFA
Das BAFA bietet Zuschüsse für standardisierte Energieberatungen. Dabei nimmt ein Experte zunächst das gesamte Haus genau unter die Lupe. Anschließend berechnet er den Energiebedarf und stellt die größten Einsparpotenziale in einem Plan zusammen. Ein abschließender Bericht informiert verständlich über den Gebäudestand und die möglichen Maßnahmen zur Sanierung. Diese können dabei sofort oder über einen längeren Zeitraum umgesetzt werden. Dazu ordnet der Berater alle Optionen nach ihrer Dringlichkeit und stellt sie in einem sogenannten Sanierungsfahrplan zusammen.
Die Beratung ist zeitaufwendig und dementsprechend auch kostenintensiv. Die Energieberater-Förderung des BAFA sorgt jedoch für Erleichterung. Denn über diese erhalten Hausbesitzer einen Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der Kosten. Während der Betrag in Ein- und Zweifamilienhäusern auf 1.300 Euro gedeckelt ist, gibt es in Mehrfamilienhäusern nicht mehr als 1.700 Euro. Zusätzliche Mittel können Verbraucher beantragen, wenn der Experte die Ergebnisse bei einer Eigentümerversammlung darstellen soll. Hierfür gibt es noch einmal 500 Euro.
- Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der Beratungskosten
- maximale Förderhöhe von 1.300 Euro in Ein- und Zweifamilienhäusern
- maximale Förderhöhe von 1.700 Euro in Mehrfamilienhäusern
- 500 Euro für die Erläuterung der Ergebnisse bei einer Eigentümerversammlung
- der Berater kümmert sich um die Beantragung der Mittel
BEG-Mittel zur Energieberater-Förderung
Die Energieberater-Förderung ist zusammen mit der übrigen BEG-Förderung zu beantragen und beläuft sich auf maximal 50 Prozent der anfallenden Kosten. Welche Kosten anrechenbar sind, hängt dabei von der Gebäudeart und -größe ab. Bei Einzelmaßnahmen können Sie beispielsweise 5.000 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser oder 2.000 Euro pro Wohnung im Mehrfamilienhaus (insgesamt maximal 20.000 Euro) angeben. Bei Bau- oder Sanierungsvorhaben sind die förderbaren Kosten doppelt so hoch. Hier können Sie 10.000 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser oder 4.000 Euro pro Wohnung im Mehrfamilienhaus (insgesamt maximal 40.000 Euro) angeben.
Hier die wichtigsten Informationen zur Energieberater-Förderung der KfW:
- Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Kosten über das Programm 431
- Fördersumme ist pro Vorhaben begrenzt (5.000 bis 10.000 Euro im EFH)
- Berechtigt sind Verbraucher, die eine Bau- oder Sanierungsförderung nutzen
- die Beantragung erfolgt vor dem Baubeginn mit einem Energieexperten
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