GEG fordert die Dachbodendämmung im Altbau
Das Gebäudeenergiegesetz gibt Vorgaben für die energetische Qualität von Gebäuden. Sie gilt für neue und bestehende Häuser und regelt auch einige Nachrüstpflichten im Bestand. Eine davon betrifft die Dachbodendämmung. Denn diese muss immer eingebracht werden, wenn die oberste Geschossdecke frei zugänglich ist und an einen nicht ausgebauten Dachraum grenzt. Das GEG fordert hier einen U-Wert von 0,24 W/(m²K). Unabhängig von der Decke, lässt sich dieser mit einer Dämmschicht von etwa 14 cm (WLG035) erreichen.
Wie in vielen Punkte lässt der Gesetzgeber aber auch hier Ausnahmen zu. So gilt die Pflicht zur Dachbodendämmung nicht, wenn:
- die Decke bereits den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 erfüllt (dazu genügen wenige Zentimeter Dämmstoff)
- Personen ein Wohngebäude mit einer oder zwei Wohnung/en seit mindestens 01. Februar 2002 als Eigentümer selbst bewohnen
- die Aufwendungen für die Maßnahme keinen wirtschaftlichen Vorteil bringen
Möglichkeiten zur Dämmung des Dachbodens
Planen Sie eine Dachbodendämmung, bietet der Markt heute verschiedene Möglichkeiten. So können Sie die Dämmstoffe unter der Decke, in der Decke oder über der Decke einbringen. Um den Wärmeschutz weiter zu erhöhen, sollten Sie darüber hinaus auch an eine passende Treppe denken.
Dachbodendämmung von unten: Bei der Unterdeckendämmung befindet sich die Dämmebene unter der obersten Geschossdecke. Die Maßnahme kommt immer dann infrage, wenn der Dachraum schwer zugänglich ist und die betroffenen Räume ausreichend hoch sind. In der Umsetzung besteht die Dachbodendämmung aus einer neu eingezogenen Holz- oder Trockenbaudecke, über der sich die Dämmstoffe befinden. Eine Dampfbremse im beheizten Bereich schützt außerdem vor eindringender Feuchte.
Einblasdämmung in der Decke: Die Einblasdämmung ist einfach und lässt sich in der Praxis schnell umsetzen. Denn dabei bringen Fachmänner flockige Dämmstoffe in die Zwischenräume einer Holzbalkendecke ein. Ist das nicht möglich, können sie die Materialien auch oben auf der Decke verlegen. Eine Konstruktion aus Holz sorgt dabei dafür, dass der Dachraum weiterhin begehbar und zum Beispiel als Abstellraum nutzbar ist. Decken Sie die Dämmebene von oben mit einer dichten Lage aus Holz ab, schützt eine Dampfbremse darunter vor feuchtebedingten Schäden.
Dämmung des Bodens von oben: Ist der Dachraum frei zugänglich, können Sie diesen auch von oben dämmen. Möglich ist das mit einfach zu verlegenden mineralischen Dämmmatten oder druckfesten Kunststoffdämmplatten. Letztere haben den Vorteil, dass sie auch ohne zusätzliche Holzkonstruktion begehbar sind. Dazu können Sie einfach Holzplatten darüber verlegen. Auch hier gilt: Ist die Dachbodendämmung von oben mit einer Lage aus Holz abgedeckt, schützt eine Dampfbremse darunter vor eindringender Feuchtigkeit.
Die richtige Bodentreppe wählen: Planen Sie eine Dachbodendämmung, sollten Sie auch an eine neue
gedämmte Bodentreppe denken. Denn wenn diese alt, ungedämmt und undicht ist, geht auch nach der Sanierung viel Wärme verloren und die Heizkosten sinken weniger als erwartet. Moderne Bauteile sind gut gedämmt. Sie lassen sich luftdicht einbauen und schützen besonders gut vor Wärmeverlusten nach oben.
Die Kosten der Dachbodendämmung
Wie viel Sie für die Dämmung des Dachbodens ausgeben müssen, hängt immer von den örtlichen Gegebenheiten ab. Neben der Art der Dämmung spielt dabei die Geometrie des Bodens eine wichtige Rolle. Auch die Tatsache, ob das Dachgeschoss nach der Sanierung begehbar sein soll oder nicht, wirkt sich spürbar auf die Ausgaben aus. Rechnen Sie überschlägig mit:
- 35 bis 60 Euro pro Quadratmeter für die Dämmung von unten
- 15 bis 30 Euro pro Quadratmeter für die Einblasdämmung
- 15 bis 60 Euro pro Quadratmeter für die Dachbodendämmung von oben
- 300 bis 500 Euro für eine neue Bodentreppe
Fördermittel für die Dachbodendämmung
Durch die hohe Wirkung der Maßnahme, fördert auch der Staat die Dämmung des Dachbodens. So bekommen Sie zinsgünstige Darlehen oder einmalige Zuschüsse über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Förderrate liegt bei 20 Prozent und lässt sich um 5 Prozent erhöhen, wenn ein Sanierungsfahrplan die Maßnahme vorschlägt. Wichtig ist lediglich die Beantragung VOR der Umsetzung der Maßnahme, zusammen mit einem Energieberater.
Das BEG stellt besonders hohe Anforderungen an die Ausführung. So müssen Sie einen U-Wert von 0,14 W/m²K einhalten, um die Förderung zu bekommen. Erreichen lässt sich dieser mit einer Dämmschicht von etwa 24 cm (WLG035).
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