Aus dem Inhalt:
Wichtiger Hinweis: Die Fördermittel im KfW-Programm 455-B sind für das Jahr 2021 bereits aufgebraucht. Bis zum Jahr 2022 können Sanierer daher vorerst keine Zuschuss-Anträge stellen. Darlehen über das KfW-Programm 159 gibt es weiterhin. Zu beachten ist, dass das Vorhaben noch nicht begonnen haben darf, wenn Sanierer die Zuschüsse im Jahr 2022 beantragen möchten. Welche alternativen Fördermöglichkeiten bereits heute zur Verfügung stehen, erklären wir am Ende des Beitrags.
KfW fördert den Umbau zum barrierefreien Badezimmer
Alte oder kranke Menschen sind in ihrer Bewegungsfreiheit oft eingeschränkt und kommen auch im eigenen Zuhause nicht immer allein zurecht. Vor allem dann, wenn es um Grundbedürfnisse wie die Hygiene geht, kann das ein selbstbestimmtes Leben unmöglich machen. Abhilfe schafft hier der Einbau geeigneter Einrichtungsgegenstände oder die Anpassung der Raumgeometrie. Mit der KfW-Förderung für das Bad bekommen Sanierer dabei finanzielle Unterstützung.
Ganz genau gibt es die Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) dabei für:
- die Anpassung der Raumgeometrie (Mindestraumgröße: 1,80 x 2,20 Meter; Bewegungsflächen von 0,90 x 1,50 Meter vor den Sanitärobjekten, Abstand von 0,25 Meter zwischen Sanitärobjekten und Wänden; außerdem müssen Vorkehrungen für Sicherheitssystem und Schiebetüren oder nach außen aufschlagende und von außen entriegelbare Türen vorhanden sein)
- den Einbau bodengleicher Duschplätze mit oder ohne Klappsitze (Mit einem unterschied von maximal 20 Millimeter zu angrenzenden Flächen und rutschhemmenden Bodenbelägen)
- neue Waschbecken und Waschtische (Tiefe: mindestens 0,48 Meter; Montagehöhe an den Nutzer angepasst; Kniefreiraum muss vorhanden sein)
- den Einbau von WCs, Dusch-WCs und Urinalen sowie Haltegriffen (Montage in angepasster oder flexibler Höhe)
- neue Badewannen und Liftsysteme (Wannenhöhe: maximal 0,50 Meter; alternativ: Wannen mit Tür oder Wannen, die mit Liftsystem benutzbar sind)
Zuschüsse und Darlehen als KfW-Förderung für das Bad
Die Zuschüsse aus dem KfW-Programm 455 stehen hingegen nur Eigentümern oder Ersterwerbern von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder Mietern zur Verfügung. Sie erhalten dabei 10 Prozent der Kosten, sofern es im Antrag um Investitionskosten von mindestens 2.000 Euro geht. Die Höchstsumme der KfW-Förderung für das Bad liegt bei 5.000 Euro. Das entspricht Investitionskosten von bis zu 50.000 Euro.
Die KfW Förderung für das Bad rechtzeitig beantragen
Wichtig: Da die Fördertöpfe im Jahr 2017 bereits erschöpft sind, können neue Anträge für Zuschüsse frühestens Januar 2018 wieder gestellt werden. Die Bank informiert auf Ihrer Internetseite, ob und wann die KfW-Förderung für das Bad neu aufgelegt wird.
Alternativen zur KfW-Förderung für das Bad
Neben staatlichen Fördermitteln für ein barrierefreies Bad, zahlt auch die Pflegekasse bis zu 4.000 Euro. Während es die KfW Mittel unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand gibt, müssen für den Zuschuss der Pflegekasse bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So müssen Sanierer in der Regel eine Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe) nachweisen.
Eine weitere Alternative zur KfW-Förderung für das Bad bieten steuerliche Vergünstigungen. Hier bekommen Hausbesitzer 20 Prozent der Handwerkerkosten über die jährliche Steuererklärung erstattet. Der Höchstbetrag liegt bei 1.200 Euro. Das entspricht Ausgaben von 6.000 Euro. Wichtig: Die Handwerkerkosten müssen eindeutig aus der Rechnung hervorgehen.
Wer die KfW-Förderung für das Bad mit anderen Fördermöglichkeiten kombinieren möchte, kann auch das tun. Da der Staat jede Maßnahme jedoch nur einmal fördert, sollten sich Hausbesitzer unbedingt einzelne Rechnungen ausstellen lassen. Sinnvoll ist das vor allem bei sehr hohen Umbaukosten.
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