Die dabei zur Anwendung kommenden Bewertungsverfahren, u. a. das Sachwertverfahren und das Ertragswertverfahren, sind in Richtlinien des Bundes beschrieben. Bei den Verfahren ergibt sich der Sachwert bzw. der Ertragswert vereinfacht zusammengefasst aus der Summe von Bodenwert und Wert der baulichen und sonstigen Anlagen abzüglich/zuzüglich der Werte für besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale.
Der Bodenwert ergibt sich aus dem Produkt von Grundstücksfläche und dem Wert des Bodens pro Quadratmeter (als Ausgangswert wird der Bodenrichtwert herangezogen). Der Wert der baulichen/sonstigen Anlagen (z.B. Wohngebäude, Garage, Hofbefestigungen, Zäune, Leitungen) im Sachwertverfahren ergibt sich meist aus dem Produkt der Brutto-Grundfläche und den Herstellungskosten (i.d.R. Normalherstellungskosten NHK) sowie aus Pauschal- bzw. Erfahrungswerten. Als wesentliche Anpassungen werden dann eine Alterswertminderung und eine Marktanpassung vorgenommen.
Im Ertragswertverfahren ergibt sich der Wert der baulichen/sonstigen Anlagen aus der Kapitalisierung der Erträge (Mieten/Pachten), die mit der jeweiligen Immobilie erzielt werden können. Die Kapitalisierung und Marktanpassung wird mit Hilfe des Liegenschaftszinssatzes realisiert.
Der Wert der besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale (z.B. Baumängel, Bodenverunreinigungen, grundstücksbezogene Rechte und Belastungen) ergibt sich aus Herstellungs-/ Beseitigungskosten, Tabellenwerten und/oder Pauschal- bzw. Erfahrungswerten.
Die Webseite www.finanzwert24.de orientiert sich an den zuvor genannten Richtlinien und stellt einen kostenlosen online Immobilienrechner zur Bewertung von Immobilien bereit.
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