Wonach richten sich die rechtlichen Bestimmungen für Kaminöfen?
Hierzulande richten sich die rechtlichen Bestimmungen für Kaminöfen vor allem nach der deutschen Norm (DIN 18891) sowie der europäischen Norm (DIN EN 13240). Erstere besagt, dass lediglich Feuerstätten für feste Brennstoffe, wie Scheitholz oder Braunkohlebriketts, in diesen Kaminöfen verbrannt werden dürfen. Zudem ist ein Kaminofen ausschließlich als Zweit- oder Zusatzheizung einzusetzen und niemals als Einzelheizung. Nur Öfen, die auf eine dieser Normen geprüft sind, dürfen in Deutschland installiert beziehungsweise in Betrieb genommen werden. Weitere rechtliche Bestimmungen werden durch einen Zusatz im Bundesimmissionsschutzgesetze festgehalten. Hierbei werden gezielt Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid definiert, auf die der Beitrag später noch genauer eingehen wird. Ebenfalls rechtlich festgeschrieben ist der Aufbau eines Kamins, der dafür sorgt, dass der Kamin richtig funktioniert und für eine umweltfreundliche Verbrennung sorgt. Auf ofen.de wird besonders ausführlich auf die Funktionsweise eines Kaminofens eingegangen.
Kaminofen – Gewisse Abstände einhalten
Nach dem Kauf eines auf Norm geprüften Kaminofens (https://www.ofen.de/kaminofen) gibt es auch beim Aufstellen ein paar grundlegende Dinge zu beachten. Vor allem das Einhalten von gewissen Abständen zu Möbeln, Wänden oder dem Fußboden, bestehend aus brennbaren Baumaterialien, ist enorm wichtig. Gerade Gegenstände aus Holz sowie Holzunterkonstruktionen sind besonders anfällig gegenüber den Funken, die beim zu schnellen Öffnen der Brandschutztür aus dem Kamin strömen können. Ein Abstand von 40 Zentimetern zu Wänden und Gegenständen muss demnach gegeben sein. Zudem muss der Kamin selbst auf einer Funkenschutzplatte aus Glas stehen, die vor dem Ofen etwa eine Fläche von 50 Zentimetern und zu den Seiten jeweils 30 Zentimeter abdeckt. Auch für die diversen Rohre gibt es gewisse Anforderungen, die dringend eingehalten werden müssen. So darf ein Abzugsrohr nur eine bestimmte Größe haben. Diese ist allerdings abhängig von der Größe des Kaminofens und deshalb nicht klar zu definieren. Anders ist es mit dem Verbindungsrohr zur Wand, welches mindestens 0,6 Millimeter lang sein muss. Nur wenn all diese Abstände und Normen eingehalten werden, kann der Kamin ordnungsgemäß in Betrieb genommen werden.
Alte Kaminöfen aufgrund des Bundesimmissionsschutzgesetzes erneuern
Das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen und ähnlichen Vorgängen, kurz Bundesimmissionsschutzgesetz legt seit Anfang 2010 fest, dass alle alten Kaminmodelle, die nicht den festgelegten Grenzwerten entsprechen, bis Ende 2024 ersetzt oder mit einem speziellen Filter aufgerüstet werden müssen. Das ist laut dem Gesetz für alle Modelle, die älter als 30 Jahre alt sind, dringend notwendig, da diese durch ihren immens hohen Schadstoffausstoß die Umwelt enorm belasten. Die Erneuerung der Kamine erfolgt bereits seit 2010 in vier Etappen, um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten und den Kaminbesitzern etwas mehr Zeit einzuräumen.
Sollte ein Schornsteinfeger bei seiner regelmäßigen Wartung einen Kaminofen entdecken, der nicht den aktuellen Normen entspricht, kann dem Besitzer eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro auferlegt werden.
Übrigens: Wer bei dem Austausch auf einen modernen Pelletofen setzt, profitiert neben der wohligen Ofenwärme auch vom hohen Komfort der automatisch arbeitenden Geräte.
Feinstaubausstoß verringern – Umwelt schützen
Zu den festgelegten Grenzwerten im Bundesimmissionsschutzgesetz zählen der Kohlenmonoxidgehalt sowie der Feinstaub, der pro Kubikmeter vom Kaminofen ausgestoßen wird. Hier wurden aufgrund der extremen Umweltbelastung die Werte in den vergangenen Jahren bereits drastisch reduziert. Nachfolgende Tabelle zeigt, dass die Werte seit 2010 schon über die Hälfte gesenkt wurden und bis 2025 noch einmal halbiert werden sollen.
Sollte dieses Ziel wirklich bis 2025 umgesetzt werden können, wäre damit zumindest, was den Bereich der Kamine angeht, ein großer Schritt in Richtung eines umweltfreundlicheren Lebens getan.
Kaminofen ordnungsgemäß anschließen
Wer denkt, dass er einen Kamin mal ebenso selber installieren kann, müssen wir leider enttäuschen. Hierzu sind laut Gesetz nur Schornsteinfeger und seit 2013 auch qualifizierte Handwerksbetriebe berechtigt. In der Regel bieten Fachhändler für Kaminöfen die Installation ihrer Produkte in ihrem Service für einen geringen Aufpreis mit an. So erspart es sich der Kaminbesitzer, mehrere unterschiedliche Händler sowie Betriebe gleichzeitig zu beauftragen. Die Inbetriebnahme selbst kann allerdings auch weiterhin nur der Bezirksschornsteinfeger selbst gestatten. Hierzu führt er nach der Installation eine reichliche Überprüfung durch und vermerkt im sogenannten Feuerstättenbescheid alle notwendigen Punkte. So gibt er beispielsweise an wie viele Kamine und Abgasleitungen bereits in Betrieb genommen wurden, welche Arbeiten am Ofen durchgeführt wurden, wann er die Kontrolle durchgeführt hat sowie die rechtlichen Bestimmungen, die zur Inbetriebnahme notwendig sind. Erst jetzt darf der Kamin rechtmäßig zum Erwärmen der eigenen vier Wände verwendet werden.
Wartung und Instandhaltung durch Schornsteinfeger
Doch nach der Inbetriebnahme ist es noch lange nicht vorbei mit den rechtlichen Bestimmungen zu Kaminöfen. Auch im Verlauf der Nutzung des Ofens müssen noch ein paar Dinge beachtet werden. So sind ebenfalls seit 2013 die Kaminbesitzer dazu verpflichtet sich selbstständig darum zu kümmern, dass die Wartungen des Kamins in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Auch hierzu sind wiederum nur der Bezirkskaminkehrer oder ein freier Kaminkehrer berechtigt. Auf wen von beiden die Entscheidung fällt, liegt dabei ganz am Kaminbesitzer selbst. Wichtig ist nur, dass die Kontrolle rechtmäßig vermerkt wird, um bei Kontrollen möglichen Strafen zu entgehen. Werden keine regelmäßigen Wartungen durchgeführt, kann dies im Falle eines Brandes dazu führen, dass die Versicherung die Kosten des Schadens nicht deckt.
Der Kontrollzyklus selbst ist nicht pauschal festgelegt, sondern richtet sich nach der Häufigkeit der Nutzung des Kaminofens. Je häufiger er genutzt wird, desto öfters muss er letztendlich auch gewartet werden. Maximal ist dies aber nur dreimal im Jahr notwendig.
Der Kauf, die Installation und der Besitz eines Kaminofens sind also vor allem aus rechtlicher Sicht kein Unterfangen, was von einem auf den anderen Tag erledigt ist. Wer auf die gemütliche und warme Atmosphäre eines Kamins nicht verzichten möchte, sollte sich zunächst ausführlich über alle möglichen Normen und Vorgaben informieren. Trotz all dieser Hürden ist das Ergebnis, welches der Kaminofen mit sich bringt, allerdings jeden Aufwand wert.
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