Der Hausbau oder Hauskauf sind eine kostspielige Angelegenheit. Für die meisten potenziellen Eigentümer und Selbstnutzer geht es um die größte Investition ihres Lebens. Die Wirtschaft mit Immobilien boomt und nie wurde so viel gekauft und gebaut wie heute. Das liegt nicht zuletzt an den niedrigen Bauzinsen. Auch wenn die Quadratmeterpreise für Immobilien seit mehr als 10 Jahren kontinuierlich ansteigen, erfüllen sich immer mehr Bundesbürger den Traum von den eigenen vier Wänden.
Baukindergeld beantragen, Finanzierungsbelastung mindern: Wissenswertes zur Beantragung und Bezugsberechtigung
Vorab: Wenn Sie Ihr erstes Eigenheim kaufen oder bauen, Eltern sind und über ein steuerpflichtiges Haushaltseinkommen von maximal 75.000 Euro plus Kinderfreibetrag verfügen, sind Sie beantragungsberechtigt. Pro Kind können Sie sich durch die Vorteile des Baukindergeldes 1.200 Euro Zuschuss pro Kind und Jahr, für einen Zeitraum von 10 Jahren sichern. Für eine solide Finanzierung sollten Sie allerdings beachten, dass dieser Betrag ein Zuschuss und kein Ausgleich für fehlendes Eigenkapital ist. Vor einer Überbewertung der eigenen finanziellen Mittel warnen Baufinanzierer, die sich täglich mit Kreditanfragen und Relevanzprüfungen von Finanzierungsanträgen beschäftigen. Für den Hausbau ist es wichtig, dass Sie mindestens 20% Eigenkapital mitbringen und die vereinbarte Tilgung in der gesamten Laufzeit erbringen können. Anderenfalls wird der Wunsch zum Eigenheim zu einem Albtraum, der nicht selten mit der Verschuldung und einer Zwangsversteigerung endet.
Wer erhält durch Baukindergeld Vorteile?
Jeder Bezugsberechtigte, also alle Familien mit mindestens einem Kind unter 17 Jahren, kann den staatlichen Zuschuss beantragen. Eine rückwirkende Beantragung zum 01.01.2018 ist möglich. Zukünftig gilt, das der Antrag spätestens 3 Monate nach dem Einzug gestellt wird. Vor allem Käufer von bezugsfertigen Eigentumswohnungen und schlüsselfertigen Neubauten sollten rechtzeitig handeln und ihre Chance auf den Zuschuss nicht durch ein Fristversäumnis vergehen lassen. Aktuell ist die Bezuschussung für den Neubau angedacht, aber auch Erstkäufer und Selbstnutzer älterer Immobilien sind im Einzelfall förderfähig. Dem gegenüber steht in Deutschland bereits vorhandener Immobilienbesitz als Ausschlusskriterium. Besitzen die Antragsteller hingegen eine Ferienimmobilie im In- oder Ausland, wird der Zuschuss für den Hausbau oder Eigenheimkauf in Deutschland nicht abgelehnt. Auch Antragsteller, die in der Vergangenheit bereits eine Eigenheimzulage erhalten haben, können unter gegebenen Voraussetzungen Baukindergeld erhalten. Hier gilt es nachzuweisen, dass zum Beantragungszeitpunkt kein dauerhaft als Wohnsitz genutzter Immobilienbesitz vorliegt.
Die neue Eigenheimzulage ist nicht ortsgebunden
Eigentlich ist der Hausbau oder Wohnungskauf eine Entscheidung, die Familien perspektivisch treffen. Ausnahmen bestätigen die Regel und es kann dazu kommen, dass Sie beruflich in eine andere Stadt ziehen und Ihr Eigenheim aufgeben müssen. Wenn Sie am neuen Standort Wohneigentum erwerben, geht der Zuschuss auf die neue Immobilie über. Sie erhalten den Betrag also bis zum Ablauf der Auszahlungsfrist weiter. Eine Bedingung hierfür ist, dass Sie das Haus am alten Wohnort veräußern. Bei einer Vermietung sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, da Sie die Immobilie nicht selbst bewohnen und aus diesem Grund den Bezugsanspruch verlieren. Wenn Sie von der Förderung profitieren möchten, prüfen Sie die Gegebenheiten und nutzen bestenfalls eine Beratung.
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Jeder Betrag, der Ihre Finanzierung verringert und die Laufzeit verkürzt, bietet ganz neue Chancen für den Erwerb von Wohneigentum. Für die erste Eigentumswohnung oder den Hausbau mit Selbstbezug können Sie den Zuschuss beantragen, sofern Sie nicht mehr als 75.000 Euro Haushaltseinkommen pro Jahr haben. Die jährliche Summe von 1.200 Euro erhalten Sie pro Kind / Monat ausbezahlt.
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