Gebäudeneubauversicherung: Allgemeine Infos
In der Regel werden von der Gebäudeneubauversicherung mehrere Bereiche abgedeckt. Neben der Bauherrenhaftpflicht beinhaltet eine gute Police ebenfalls eine Bauleistungsversicherung. Nach Möglichkeit sollte in der Police auch eine Feuerrohbauversicherung enthalten sein – als Alternative kann der Bauherr bereits bei Baubeginn eine Wohngebäudeversicherung abschließen, da auch diese einen Schutz gegen Feuerschäden beinhaltet. Allerdings wird in der Regel zuerst eine Gebäudeneubauversicherung abgeschlossen, die von einer Wohngebäudeversicherung bei Fertigstellung ersetzt wird. Auf diese Art und Weise kann ein nahtloser Übergang sichergestellt werden.
Bei den Kosten der Gebäudeneubauversicherung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Die Prämie wird in erster Linie durch die dazugehörigen Leistungen bestimmt. Dabei zählen Faktoren wie Bauart, Ort des Bauprojektes, Bauartklasse, Bauzeit, besondere Baumaßnahmen, Anteil der Eigenleistungen und eingesetzte Maschinen als weitere wichtige Kriterien für die Prämien-Bestimmung.
Die Beiträge können je nach Anbieter und Leistungsumfang stark schwanken. Dementsprechend kann der Hausbesitzer Prämien von hundert bis mehreren hundert Euro angeboten bekommen. Der Betrag einer solchen Versicherung fällt im Vergleich zu dem Leistungsangebot ziemlich gering aus. Die Gebäudeneubauversicherung wird zudem nur für eine begrenzte Zeit benötigt.
Die Bauherrenhaftpflicht als wichtiger Teil der Gebäudeneubauversicherung
Die Bauherrenhaftpflicht ist eine der wichtigsten Bestandteile der Gebäudeneubauversicherung: Diese deckt alle Risiken ab, die vom Hausbau ausgehen. Neben den Sachschäden gehören die Personenschäden ebenfalls dazu. Sollten daher Dritte geschädigt werden, dann kommt die Versicherung für den finanziellen Schaden auf.
An Baustellen ist immer ein hohes Risiko beinhalten – Fahrzeuge oder auch Personen können durch herunterfallende Bauteile leicht zu Schaden kommen. Vor allem bei Personenschäden kommen auf den Hausbesitzer riesige Kosten zu, und zwar für Reha-Maßnahmen, Behandlungen, Verdienstausfall oder Schmerzensgeld. Im Rahmen der vereinbarten Summe für Deckung kommt die Bauherrenhaftpflicht hierfür auf. Selbstverständlich gilt dies ebenfalls dann, wenn die Schäden fahrlässig entstehen, beispielsweise durch Bauteile, die nicht ordnungsgemäß gesichert sind.
Bauleistungsversicherung inklusive Feuerrohbauversicherung mit der Gebäudeneubauversicherung im Paket
In der regel wird die Bauleistungsversicherung mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung im Paket gemeinsam abgeschlossen – dabei deckt die Bauleistungsversicherung in erster Linie eventuelle Unwetterschäden wie Sturm, Hagel und Frost ab. Auch Schäden, die aufgrund von Vandalismus und weiteren unvorhersehbaren Ereignissen entstehen, werden von der Bauleistungsversicherung abgesichert. Auf diese Art und Weise ist der Bauherr bereits vor dem Einziehen vom Dach bis zu Keller von allen Schäden abgesichert.
Der Bauherr kann die Police gegen einen geringen Aufpreis auch um eine Feuerrohbauversicherung erweiter. Dies ist ein durchaus sinnvoller Einschluss, da der rohe Bau von Brand, Explosion und Blitzeinschlag komplett zerstört werden kann. Manche Kreditgeber verlangen eine Versicherung dieser Art obligatorisch. Bei einigen Tarifen wird die Feuerrohbauversicherung bereits kostenlos mit eingeschlossen.
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