Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung ist die erste auf der Liste. Sie fällt wie alle Versicherungen auf dieser Liste in die Kategorie der Sachversicherungen, da ein lebloser Gegenstand und keine Person oder ein Lebewesen versichert wird. Diese Deckt in der Regel grundlegende Dinge ab. Inkludiert sind zum Beispiel Sturm, Feuer, Leitungswasser und zumeist auch Hagel. Beim Abschluss der Versicherung wird die Summe gewählt, auf die das Gebäude versichert wird. Diese kann sich auch weiter über andere Bereiche erstrecken. Die beinhalten Erdrutsche, Erdbeben oder Überschwemmungen. Abhängig von der Hochwasserzone kann es allerdings sein, dass Sie nicht alle Leistungen versichern können. In diesem Fall werden einzelne Leistungen ausgeschlossen. Weiteres können auch Explosionen und Abstürze durch Flugzeuge versichert werden. Wie sinnvoll oder sinnlos das ist, müssen Sie natürlich für sich selbst entscheiden. Eine Polizze ist sehr adaptierbar und sollte genauso verwendet werden. Eliminieren Sie also Leistungen, die Ihrer Meinung nach nicht benötigt werden und inkludieren Sie jene, die für Sie als sinnvoll erscheinen. Lassen Sie sich auch nichts verkaufen, doch hören Sie trotzdem auf den Rat Ihres Maklers. Natürlich ist die Branche sehr von Provisionen getrieben. Auf der anderen Seite ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Makler eine bessere Ahnung von der Materie hat als Sie sehr hoch. Immerhin geht es darum, dass die Schäden im Schadensfall bei Ihnen gedeckt werden. Behandeln Sie es auch als ein Anliegen dieser Wichtigkeit.
Hausversicherung
Auf keinem Fall zu vergessen oder zu verwechseln ist die Hausversicherung oder auch häufig Hausratsversicherung genannt. Dieser Art von Versicherung war nicht immer ein eigener Zweig. Erst Mitte der neunziger Jahre wurde Sie von der Wohngebäudeversicherung getrennt. Was ist nun diese Hausversicherung fragen Sie sich wahrscheinlich. Nun, im Gegensatz zur Wohngebäudeversicherung ist die Hausratsversicherung für den Inhalt des Hauses gedacht. Eine interessante Art das Ganze zu betrachten ist wie folgt. Stellen Sie sich vor, jemand nimmt Ihr Haus und dreht es einmal um. Alles, was bei diesem Prozess hinausfällt, ist Teil der Hausversicherung. Dies wird häufig auch als Inventar bezeichnet und Einrichtungs- und Verbrauchsgegenstände. Diese deckt, wie die Wohngebäudeversicherung ebenfalls mögliche Schäden durch Feuer und Co. ab. Zusätzlich ist es hier noch möglich, sich gegen Einbruchdiebstahl versichern zu lassen. Wenn Sie also häufig auf Urlaub fahren und Angst haben, dass Ihr Haus nicht so ist wie Sie es verlassen haben, wenn Sie zurückkommen, wäre das eine sehr gute Option. Ein weiterer Zweig wäre auch noch die Glasbruchversicherung. Diese Schützt genau das, was der Name impliziert. Sämtliches Glas in Ihrem Haus, inklusive Fenster und größere Glasflächen wie zum Beispiel bei transparenten Kästen oder Möbelstücken fallen ebenso in diese Kategorie. Falls Sie sich die Frage nun stellen, ob im Schadensfall der riesengroße Wintergarten hier auch dazuzählt, dann ist die Antwort ja.
Allerdings sind auch hier der Fantasie teils keine Grenzen gesetzt. Viele Versicherer bieten zum Beispiel einen kostenlosen Schlüsseldienst beim Abhandenkommen des Schlüssels an. Gegen Kurzschluss und die daraus folgenden Schäden kann man sich ebenfalls explizit versichern lassen. Sie merken schon, dass es hier ebenfalls massig Angebot gibt. Machen Sie sich also Gedanken und wählen das optimale Szenario für Ihre Bedürfnisse.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
An dritter Stelle steht die Haus- und Grundbesitzhaftpflicht. Diese Versicherung wird gerne übersehen, da Sie häufig einfach bei einer Hausversicherung mitgemacht wird. Doch was genau macht diese Versicherung? Wie es der Name schon andeutet, ist es eine Haftpflicht Versicherung. Macht man sich also strafbar in einem bestimmten Kontext, werden die Schäden vom Versicherer gedeckt. Dies kann folgende Form einnehmen. Ein Passant geht an Ihrem Haus vorbei. Es ist Winter und Sie sind noch nicht zum Enteisen gekommen. Der Passant rutscht aus und bricht sich einen Arm.
Da es auf Ihrem Grund passiert ist, können Sie im Schadensfall dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Wie sinnvoll das ist, sei Ihnen überlassen. Feststehen tut nur, dass es das Gesetz so vorgibt.
Wer eine Haus- und Grundbesitzhaftpflicht hat, der verfügt in Folge auch eine private Haftpflicht. Diese ist dann auch außerhalb Ihres Grundstückes wirksam. Sie stoßen also zum Beispiel aus Versehen eine Person, da Sie es eilig haben und die Person stürzt ungeschickt. Dabei bricht sie sich die Hand und möchte Sie auf Schmerzensgeld verklagen. In so einem Fall hält Ihre private Haftpflicht Versicherung dagegen.
Abschließend sei noch gesagt, dass eine private Haftpflicht allgemein immer vorhanden sein sollte, auch wenn man nicht Besitzer einer Immobilie ist. Dieser Zweig ist in der Prämie gering und in der potenziellen Wirkung sehr hoch. Selten kann man von einer Versicherung behaupten, dass Sie für jedermann wichtig ist. Die private Haftpflicht fällt allerdings in diese Kategorie.
Zu guter Letzt ist es außerdem wichtig, den Hund oder die Katze in der Polizze anzuführen. Dieser braucht ebenfalls eine Haftpflichtversicherung und sollte nicht außen vorgelassen werden. Denn Schäden können natürlich nicht nur durch Menschen, sondern auch durch Tiere entstehen.
Rechtsschutzversicherung
Falls Sie jetzt denken, dass eine Rechtsschutzversicherung doch gar nichts mit dem Gebäude zu tun hat, dann haben Sie da grundsätzlich recht. Genau betrachtet ist es ein anderer Zweig. Doch es ist trotzdem wichtig, diesen explizit anzuführen. Zum besseren Verständnis, hier einige Beispiele, um Ihnen die Wichtigkeit näherzubringen.
Mal angenommen, Sie besitzen bis dato noch gar keine Immobilie, sondern mieten ein Haus an. In diesem Fall sind Sie der Mieter und zahlen monatlich Miete an den Vermieter. Dieser ist für anfallende Reparaturen zuständig. Was wäre nun, rein hypothetisch, wenn dieser diese Kosten nicht tragen will, sondern auf Sie abschiebt? Eventuell geht er damit sogar zum Gericht. Dann ist es wichtig, rechtlichen Beistand zu haben, ohne sein Budget komplett zum Explodieren zu bringen. Eventuell kann es auch zu Auseinandersetzungen mit den Nachbarn kommen. Dies kann ebenfalls diverse Formen annehmen und Sie eventuell jede Menge Geld kosten, wenn Sie nicht vorgesorgt haben.
Zu guter Letzt ist aber hier der wichtigste Punkt. Eine Rechtsschutzversicherung kann auch zum Beispiel gegen Ihre eigene Wohngebäudeversicherung eingesetzt werden. Auch wenn man hofft, so etwas nicht tun zu müssen, so kann es trotzdem passieren, dass der Versicherer im Schadensfall nicht zahlen will. Sich zu beschweren wird Sie auch nicht weit bringen, denn Versicherungen haben ein Bollwerk an Anwälten im Hintergrund, die im Interesse des Versicherers arbeiten. Diese kommen wie ein Sturm über Sie und lassen Sie absolut chancenlos. Sind Sie allerdings Rechtsschutz versichert, so können Sie dagegen vorgehen und das mit einer sehr geringen monatlichen Prämie, wenn man Sie mit einmaligen Anwaltskosten gegenüberstellt.
Sturm, Feuer, Blitzschlag und andere Gefahren.
Egal ob es Sturm, Feuer oder Blitzschlag ist. Wenn man sich versichern lassen muss, merkt man erst so richtig, wie viel theoretisch passieren kann. Das bedeutet aber nicht, dass Sie sofort paranoid werden müssen und sich gegen alle nur möglichen Gefahren abzudecken brauchen. Es ist allerdings sehr wichtig zu wissen, welche Zweige es gibt, um mit kühlem Kopf abzuwiegen, was wichtig ist und was nicht.
Wie bereits erwähnt ist Sturm und Feuer in den meisten Versicherungen eine Grundausstattung und muss nicht extra angeführt werden. Diese sind meistens in der Gebäudeversicherung inkludiert. Fragen Sie zu Sicherheit aber gerne nochmal bei Ihrem Makler nach, da sowohl durch Sturm und Feuer massive Schäden entstehen können. Es wäre also fatal zu glauben, man ist versichert, obwohl dies gar nicht der Fall ist. Was allerdings explizit angeführt werden muss, ist der Blitzschlag. Sie wissen vermutlich wie unwahrscheinlich es ist, vom Blitz getroffen zu werden.
Dementsprechend ist auch der daraus resultierende Schadensfall relativ unwahrscheinlich. Da das Risiko für die Versicherung allerdings so gering ist, kostet dieser Baustein meistens auch sehr wenig und kann deswegen ohne Bedenken dazu genommen werden. Neben Schäden durch Sturm, Feuer und Blitzschlag sind noch eine weitere Gefahr, die vermutlich viel wahrscheinlicher ist als elementare Schäden. Die sogenannte grobe Fahrlässigkeit.
Dieser Baustein inkludiert Schäden, die durch Ihre Hand entstanden sind. Für bessere Verständnis, hier wieder einige Beispiele. Sie fahren zum Beispiel ein Wochenende lang Skifahren und vergessen das Haus abzusperren. Am Sonntag kommen Sie zurück und alle Wertgegenstände sind leergeräumt.
Sie sind gerade am Kochen und merken, dass Sie die Zeit übersehen haben. Ihr Kind muss von der Schule geholt werden. Also ziehen Sie sich schnell um und machen sich auf den Weg. Leider haben Sie in der Eile vergessen, den Herd auszumachen und die Küche hat Feuer gefangen. Sind Sie nun nicht gegen grobe Fahrlässigkeit versichert, so müssen Sie nicht nur mit dem Schock leben, welcher nach so einem Ereignis meist eintrifft. Zusätzlich kommt auch ein Sturm an Kosten auf Sie zu, die nicht vom Versicherer gedeckt werden.
Alles in einem ist die Welt der Versicherungen wie ein Süßigkeiten Laden. Es gibt scheinbar nichts, was es nicht gibt und für jeden Geschmack ist was dabei. Egal ob man sich gegen einen Sturm oder herabfallende Flugzeugteile versichern möchte, man kann es machen, wenn man den will. Machen Sie sich also Gedanken, welche Bausteine sinnvoll für Sie sind und welche eher nur Geldverschwendung. Dinge wie die Hausratsversicherung und die Gebäudeversicherung bilden die Basis, wenn Sie ein eigenes Haus haben. Die anderen Bausteine können Sie individuell anpassen, damit Sie optimal vorbereitet auf einen möglichen Schadensfall sind.
Denken Sie immer daran. Die beste Versicherung ist die, die niemals zahlt. Das bedeutet in der Schlussfolgerung, dass Sie keine Schäden erhalten haben. Gutes Gelingen!
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