Was passiert bei einer Insolvenz der Baufirma?
Generell unterscheidet sich die Insolvenz einer Baufirma nicht von der Insolvenz sonstiger Unternehmen. Durch das Anmelden selbiger bekennt die Firma, dass sie nicht mehr in der Lage ist die bisher eingegangenen Verpflichtungen einzulösen oder Schulden zu begleichen. Der Antrag auf Insolvenz wird beim zuständigen Gericht gestellt, dieses legt als Folge alle bisherigen Verpflichtungen auf Eis und zieht das noch vorhandene Barvermögen ein.
Wenn Sie bauen, bedeutet das Folgendes: Da die Baufirma die Handwerker, Maurer, Elektriker u.v.m. nicht mehr bezahlen kann, wird das Bauvorhaben gestoppt, solange die Insolvenz begutachtet und bewertet wird. Das dauert in der Regel 3 - 4 Monate, falls das bauende Unternehmen tief im Schuldensumpf steckt, kann das Tagesgeschäft nicht länger bedient werden und alle laufenden Projekte müssen eingefroren werden.
Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens - Prüfung der Lage und Bilanzen der bauenden Firma - wird durch einen sogenannten Insolvenzverwalter entschieden, ob der Betrieb saniert und umgestaltet wird, um ihn zu retten. Verspricht diese Option keinen Erfolg, beendet das Gericht das Verfahren mit einer Ablehnung einer Unternehmens-Sanierung und die Gläubiger - zu denen Sie in diesem Falle ebenfalls gehören - gehen vorerst vollkommen leer aus.
Bei einem insolventen Bauunternehmen passiert folgendes:
· Bisher geleistete Zahlungen: Diese werden vom Insolvenzverwalter einbehalten und der gesamten finanziellen Masse des Bauunternehmens einverleibt. Erst nach Abschluss aller juristischen Verfahren wird der Insolvenzverwalter entscheiden, ob und wieviel den Gläubigern für bereits bezahlte Leistungen zurückerstattet wird
· Laufende Bauarbeiten: Diese werden ebenfalls auf Eis gelegt, da die Baufirma das notwendige Personal sowie die Materialkosten nicht mehr bezahlen kann. Dieser plötzliche Stopp verkompliziert die Lage besonders im Winter oder bei noch nicht fertigen Rohbauten, Eis und Niederschläge können das bisher Erbaute beschädigen
· Bauen auf eigene Faust verboten: Um Schäden an der Baustelle zu vermeiden, könnten Bauherren auf die Idee kommen, selbst Hand anzulegen und so das Schlimmste abzuwenden. Hier jedoch ist Vorsicht geboten: Der Insolvenzverwalter erlässt in diesem Fall Strafzahlungen, da dem ursprünglichen Bauunternehmen damit die Möglichkeit verwehrt wird, das Projekt doch noch ordnungs- und vertragsgemäß abzuschließen
· Zinsen und Kredite: Die allermeisten können einen Neubau nicht komplett aus eigener Tasche finanzieren und nehmen daher Kredite auf. Diese müssen trotz einer Insolvenz der Baufirma weiter bedient werden, sonst droht im schlimmsten Falle eine Zwangsversteigerung
Wie können Sie sicher sein ein seriöses Bauunternehmen ausgewählt zu haben?
Fakt ist: Gesunde und seriöse Bauunternehmen verfügen über ein gutes Standbein, eine ausreichend großen Kundenstamm sowie ein gut funktionierendes Management, das Risiken einschätzen und beherrschen kann. Ein solcher Bauträger, dessen Wahrscheinlichkeit in der Pleite zu enden niedrig ist, erkennen Sie an folgenden Merkmalen:
· solide Preise im Vertrag: Gute und beständige Firmen haben ihren Preis - und sie kennen diesen auch. Qualität und Planung kosten etwas mehr als unseriöse Pakete, die bei einer Insolvenz in sich zusammenfallen wie ein Kartenhaus. Lockt ein Bauträger also mit fast schon unglaublich niedrigen Preisen oder einem scheinbar perfekten Vertrag, sollten Sie misstrauisch werden und eventuell Fachleute dazu befragen
· Vorauszahlungen: Seriöse Bauträger verlangen keine horrenden Zahlungen im Voraus von ihren Kunden. Natürlich muss stets eine gewisse Anzahlung geleistet werden, um das finanzielle Risiko der Baufirma für Ihre Baustelle zu minimieren, jedoch wird diese Zahlung nie in die Zehntausende gehen. Im Vertrag ist genau geregelt, welche Summen ab welchem Bauabschnitt bezahlt werden müssen. Gehen Sie den Vertrag vor der Unterschrift daher sehr gut durch und konsultieren Sie bei Fragen oder einem Verdacht die Firma selbst sowie andere Bauträger. Ein Vergleich mehrerer Angebote lässt Sie die schwarzen Schafe in der Branche schnell erkennen
· Auskünfte einholen: Besonders in kleinen und mittelgroßen Städten sowie in ländlichen Gebieten ist die Anzahl der verfügbaren Bauträger und Bauunternehmen begrenzt. Das sorgt dafür, dass Sie sich ohne großen Aufwand über Erfahrungen mit diesen Firmen informieren können, beispielsweise bei Nachbarn, Freunden und/ oder Bekannten. Ein guter Leumund ist für eine Baufirma mit das Wichtigste, deshalb sollten Sie in jedem Fall ehemalige Kunden befragen
· Recherchen im Internet: Dank vieler Suchmaschinen, Verbraucherportale und Co ist es einfach geworden, im Internet Informationen über Firmen einzuholen oder die Meinung ehemaliger Kunden in Foren oder auf Verbraucher-Webseiten zu lesen. Natürlich birgt auch das Internet die Gefahr von Täuschungen, beispielsweise durch gekaufte Bewertungen oder die willentliche Fälschung oder Manipulation von Rezensionen. Doch wenn ein Problem mehrmals detailliert benannt wird und die Profile der Urheber authentisch wirken, sollten Sie hellhörig werden und doppelt vorsichtig sein
Eine probate Absicherung: Die Fertigstellungsbürgschaft
Doch auch wenn Sie bei der Auswahl der Bauträger für Ihr Grundstück größte Sorgfalt walten lassen und schließlich eine gesunde und solide Firma gefunden, können trotzdem ein Unglücksfall oder eine wirtschaftliche Rezession Ihnen als Bauherren schaden und das mit Ihrer Baustelle beauftragte Unternehmen pleite gehen lassen. Gibt es also noch weitere Sicherheitsnetze, um die Insolvenz der Bauträger zu überstehen und das eigene Grundstück doch noch in das erträumte Heim zu verwandeln?
Die sogenannte Fertigstellungsbürgschaft ist hier die Lösung, um Ihre Baustelle abzusichern und im Falle einer eventuellen Pleite von Bauunternehmen dem Insolvenzverwalter zu entgehen. Diese Bürgschaft zählt zu den Versicherungen und ist bei einem seriösen Bauträger immer vorhanden. Sollte das Bauunternehmen in die Pleite schlittern und so die Grundstücke seiner Kunden nicht mehr bebauen können, springt als Dritter die Versicherung ein und übernimmt die Ausfälle.
Wichtig: Sollte es im Rahmen der durch den Insolvenzverwalter ergriffenen Maßnahmen zu Schäden an der Baustelle kommen, springt ebenfalls die Versicherung ein. Die Bürgschaft ist jedoch nicht gesetzlich für Bauträger vorgeschrieben, sondern ist eine freiwillige Leistung bzw. ein freiwilliges Angebot der Firma für den Bauherren. Der Vertrag wird unabhängig von dem für das Grundstück abgeschlossen und stellt damit eine individuelle Vereinbarung beider Parteien dar.
Eine Fertigstellungsbürgschaft übernimmt folgende Teile für das Bauunternehmen, das Pleite gegangen ist:
· weitere Bauausführung: Ihr Grundstück wird weiterhin gemäß dem zwischen den Bauherren und dem Bauunternehmen geschlossenen Vertrag gestaltet
· Schadenersatz: Sollte es im Rahmen der durch den Insolvenzverwalter ergriffenen Maßnahmen zu Schäden an der Baustelle kommen, springt ebenfalls die Versicherung ein
· Überzahlungen: Sollten Sie dem Bauträger bereits zu viele Zahlungen geleistet haben, wird Ihnen der entstandene Überschuss verrechnet oder ausbezahlt
Die Fertigstellungsbürgschaft hat jedoch auch Nachteile: In den seltensten Fällen wird die gesamte Summe für das Bauvorhaben versichert. Stattdessen gelten bestimmte Prozenteile, die diesem Falle für ein insolventes Bauunternehmens abgegolten werden. Diese Anteile liegen zwischen 15 und 30 Prozent, je höher der abgedeckte Anteil, desto teurerer auch die Kosten für die Bürgschaft seitens einer Versicherung.
Auch der Zeitraum der Gültig einer Bürgschaft für das Bauunternehmen ist begrenzt. Meistens wird nur ein bestimmter Anteil der im Voraus veranschlagten Bauzeit "versichert", das sind in der Regel 6 - 9 Monate. Sollte die Bauzeit länger dauern - was in so gut wie allen Fällen zutrifft - ist der restliche Zeitraum nicht geschützt und die Leistungen Ihres insolventen Bauträgers würden nicht aufgefangen werden.
Vor dem Bau, der Suche nach einem Bauträger sowie der Unterzeichnung des Vertrages sollten Sie also Ihre eigenen finanziellen Ressourcen und Kredite im Hinblick auf den Ernstfall gut unter die Lupe nehmen. So können Sie einen groben Plan für die Notsituation erstellen und abwägen, ob eine teurere Fertigstellungsbürgschaft in Ihrem Fall Sinn machen würde.
Welche sonstigen Maßnahmen können Sie bei einem insolventen Bauunternehmen ergreifen?
Bei einem Bauvertrag, der mit einer Baufirma geschlossen wurde, gibt es gesetzlich zugesichert das Recht der freien Kündigung von Seiten des Bauherren. Mit dieser wird der gültige Vertrag vorzeitig beendet und die für die Zukunft geschlossenen Verpflichtungen zwischen Ihnen und dem Unternehmen aufgelöst.
Dies gilt jedoch nicht für bereits in Angriff genommene Abschnitte des Bauplans auf Ihrem Grundstück, sondern nur für noch nicht begonnene Baumaßnahmen. Wenn sich beispielsweise die Betriebsinsolvenz bei Ihrem Bauträger abzeichnet und dieser vor wenigen Tagen mit der Errichtung des Kellers begonnen hat, sind Sie verpflichtet, diesen Bauabschnitt vollständig zu bezahlen. Das kann erstens teuer werden und zweitens Ihnen bei einer noch unklaren Insolvenz-Situation zum Nachteil gereichen.
Sollte das Unternehmen sich mit dem Insolvenzverwalter einigen und etwa Umschuldungs-Kredite erhalten, um finanziell zu gesunden, würden Sie durch eine freie Kündigung viel Geld verlieren; nämlich das, welches Sie bereits an die Firma überwiesen hatten sowie die Zahlungen, die im Vertrag für bestimmte Bauabschnitte zugesichert wurde.
Warten Sie daher auch bei besorgniserregenden Gerüchten ab und sprechen Sie bei Bedarf mit einem Baugutachter oder einem Vertreter des Insolvenzverfahrens, um Sorgen zu klären und den tatsächlichen Ist-Stand zu erfahren.
Sollten Sie das Gefühl haben, dass das ausgewählte Bauunternehmen nicht ehrlich gehandelt hat oder Gelder zu Unrecht beansprucht haben sollte, können Sie auch bei einer Pleite Klage einreichen. Diese wird eventuellen anderen Klagen von Gläubigern hinzugefügt und im Rahmen des Verfahrens verhandelt.
Seien Sie bei der Kontrolle der erzielten Fortschritte auf der Baustelle genau und lassen Sie bei größeren Abschnitten wie dem Keller, Dach oder Rohbau einen unabhängigen Sachverständigen sein Urteil abgeben. Das kostet zwar etwas mehr als veranschlagt, dafür können Sie danach jedoch von der Qualität der Maßnahmen überzeugt sein und die vereinbarten Summen ruhigen Gewissens an den Bauträger überweisen.
0 Kommentare