Das Effizienzhaus ist das Stichwort; es beinhaltet das moderne komfortable Eigenheim. Der Effizienz-Standard ist: • Einsparung der Energiekosten, • der Wert der Immobilie steigert sich automatisch, • der Wohnkomfort des effizient renovierten Hauses erhöht sich, • Fördergelder sind zu berücksichtigen. Das energieeffiziente Haus bedeutet, weniger Energieverbrauch. Sie verwandeln Ihre Immobilie in ein Effizienzhaus, indem Sie entsprechende Maßnahmen ergreifen, das heißt renovieren und sanieren. Um die Kosten für Heizung, Warmwasser usw. zu reduzieren, muss das energieeffiziente Haus „abgedichtet“ sein. Die Dreischeiben-Wärmedämmverglasung ist die moderne Lösung und bringt Sie einen Schritt näher zum effizienten und energiesparenden Haus. Weitere Vorteile sollten nicht unerwähnt bleiben: • Sie können auch im Winter am Fenster sitzen. Kein Durchzug verringert die Zimmerwärme. • Die neuen Fenster lassen sich leichter öffnen und schließen. • Die Schalldämmung ist ein weiterer Pluspunkt. Der Lärm ist draußen und bleibt auch draußen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Fenster wirklich energieeffizient sind, können Sie einen entsprechenden Test durchführen. Gehen Sie mit einer brennenden Kerze oder ein Teelicht vorsichtig, ohne unnütze Bewegungen zu erzeugen, am Fensterrahmen entlang. Flackert die Kerze, dann ist das Fenster leider undicht und keineswegs als energieeffizient zu bezeichnen.

Förderprogramm der KfW für Sanierungsmaßnahmen

Die staatliche Förderbank KfW steht für Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die KfW hat entsprechende Förderprogramme ausgearbeitet. Der Höchstbetrag, der im Bereich „Energieeffizient sanieren“ dem Verbraucher zukommt, beläuft sich auf maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit. Der Tilgungszuschuss in Höhe von maximal 27.500 Euro pro Wohneinheit ermöglicht die effiziente Sanierung auch für Konsumenten, die gezwungen sind, einen diesbezüglichen Kredit aufzunehmen. Einige Eckpunkte, die das Förderprogramm kurz und sachlich erläutern: • Was heißt ab 0,75 % effektiver Jahreszins? Für ein Darlehen, beispielsweise in Höhe von 100.000 Euro für ein spezielles KfW Effizienzhaus 55 werden 0,75 % p.a. Sollzins und ebenfalls 0,75 % p.a. Effektivzins kalkuliert. Die Laufzeiten werden wie folgt kalkuliert: - 10 Jahre Laufzeit, - 2 Anlaufjahre, die tilgungsfrei kalkuliert werden, - 10 Jahre mit Zinsbindung. • Kredit bis 100.000 Euro für jede Wohneinheit. • Zusätzlich Geld sparen, indem weniger zurückgezahlt werden muss. Die infrage kommende Summe bezieht sich auf 15.000 Euro. Das heißt, durch diese Förderung reduziert sich der Kredit um 15.000 Euro. • Die Vergünstigungen werden kombiniert, wenn das Förderprogramm „Energieeffizient bauen und sanieren“ in Anspruch genommen wird. Renovierung mit Einzelmaßnahmen und einem wesentlichen Zuschuss Der Kredit (152), der den Tilgungszuschuss beinhaltet, kann bei der Sanierung mit Einzelmaßnahmen genutzt werden. Darüber hinaus ist der Investitionszuschuss (430) eine andere Möglichkeit, die Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Der Investitionszuschuss beträgt maximal 30.000 Euro je Wohneinheit. Das KfW-Effizienzhaus wird in unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen kalkuliert. • KfW-Effizienzhaus 55 bedeutet die Kalkulation pro Wohneinheit: 30 % der entstehenden Kosten, die maximal mit 27.500 Euro kalkuliert werden, zuzüglich der gewährte Zuschuss 27,5 %. • Das energieeffiziente Haus 70 wird mit 25 % und der Summe von maximal 22.500 Euro kalkuliert. Der Tilgungszuschuss beträgt 22,5 %. • Haus 85 wird mit 20 % und der Summe in Höhe von 17.500 Euro berechnet; während der Tilgungszuschuss 17,5 % beträgt. • Haus 100 wird mit 17,5 % und 15.000 Euro berücksichtigt. Der Tilgungszuschuss wird mit 15,5 % berechnet. • Das energieeffiziente Haus 115 sorgt für die Berechnung von 15 % mit der Kalkulationssumme von 12.500 Euro und einem Tilgungszuschuss von 12,5 %. Die Höhe der Gesamtkosten muss jeweils individuell ermittelt werden.

Entsprechende Maßnahmen realisieren

Die Effizienzklassen sind Grundlagen der Kalkulation der KfW. KfW 55 beispielsweise informiert über den jährlichen Primärenergiebedarf. Prinzipiell gilt die Regel: Je geringer die Zahl, desto höher ist die Energieeffizienz. Die den Maßnahmen entsprechende Förderung basiert auf diesen Kennwerten. Der Tilgungszuschuss ist ebenfalls abhängig vom Primärenergiebedarf. Beispiel energieeffizientes Haus 40 Um einen niedrigen Energieverbrauch zu gewährleisten, in diesem Falle sind es 60% niedriger als die Vorgaben der Energiesparverordnung, sind Maßnahmen zu ergreifen bezüglich des umfassenden Wärmeschutzes. Die Dämmung vom Dach bis zur Bodenplatte wird vom Sachverständigen vorgeschlagen. Solaranlagen oder Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sind optimal und sorgen für eine effiziente Sanierung. Das Effizienzhaus 55 beispielsweise muss die Vorgaben der Energiesparverordnung um 45 % unterschreiten. Die ergriffenen Maßnahmen wie nachstehend aufgeführt, genügen nicht in jedem Fall: • Anlage für Wärmerückgewinnung, • moderne Heizungsanlage mit regenerativen Energiequellen, • wichtig ist die perfekte gute Wärmedämmung der Außenwände. Diese Maßnahmen der effizienten Sanierung sind vom Dach bis zu den Fenstern zu realisieren. • Anlage für Solarenergie. Sie können einen Zuschuss beanspruchen für die Maßnahmen der entsprechenden Renovierung. Es ist zu berücksichtigen, dass moderne Heizungsanlagen bis zu 30 % weniger Energie verbrauchen. Die Kosten reduzieren sich mit der entsprechenden KfW Förderung.

Kredit oder Zuschuss

Das Ziel ist energieeffizient sanieren mit Inanspruchnahme der entsprechenden staatlichen Vergünstigungen. Es gibt einige Alternativen, die von der KfW vorgeschlagen werden: • Der zinsgünstige Kredit in Höhe von 100.000 Euro ist eine Möglichkeit. Doppelt sparen oder profitieren ist hier genau richtig. Die niedrigen Zinsen sind eine wesentliche Vergünstigung. Das Haus wird mit dem Ziel saniert, dass es offiziell als KfW-Effizienzhaus gewertet wird, somit brauchen Sie nur einen Teil des Darlehens zurückzahlen. Der Tilgungszuschuss in Höhe von bis zu 27,5 % ist beachtlich. • Der Zuschuss ist realisierbar, wenn Sie keine Darlehen aufnehmen. In diesem Falle übernimmt KfW bis zu 30 % der Gesamtkosten, was maximal 30.000 Euro entspricht, gerechnet pro Wohneinheit. • Die Fachplanung und die Baubegleitung gehören ebenfalls zum Förderprogramm. Sie erhalten den maximalen Zuschuss in Höhe von 4.000 Euro, explizit für diese Leistungen. Einige Vorteile, die sich gezielt auf die Instandsetzung und Renovierung des Eigenheims beziehen, sind nachstehend mit den Kennungszahlen aufgeführt: • KfW 151: Energetische Sanierung bedeutet den Kredit zum Umbau, die komplette Instandsetzung und Renovierung vom Dach bis sozusagen zum Keller, insbesondere Dämmung Fenster. • KfW 152: Energetische Sanierung durch Einzelmaßnahmen: Das Darlehen wird explizit für die Durchführung von Maßnahme-Paketen genutzt. Das Dach, Dämmung, Fenster usw. gehören zur Sparte Einzelsanierung. • KfW 430: Bis 30.000 Euro Zuschuss können kalkuliert werden. Dieser spezielle Zuschuss bezieht sich auf das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und dem dazugehörigen Anreizprogramm Energieeffizienz. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BMWi finanziert diese speziellen Förderprogramme. Der Austausch veralteter Heizungen und der Einbau effizienter Anlagen fällt in das Anreizprogramm Energieeffizienz, kurz APEE. KfW430 wird demzufolge von BMWi finanziert. KfW 430 ist kombinierbar mit anderen Fördermitteln. • KfW 431: Der Zuschuss für die Energieberatung beträgt maximal 4.000 Euro, 50 % der Ausgaben übernimmt KfW. • KfW 455 B: Der Investitionszuschuss wird zugesagt für die Renovierung der altersgerechten Barrierefreiheit. Dazu gehören der Einbau rutschfester Bodenbeläge, mobile Liftsysteme, einsetzbar für die Badewanne und Treppenlifte. • KfW 455 E: Die Maßnahmen des verbesserten Einbruchsschutzes sind signifikant, werden aber häufig als nicht relevant abgetan. Die Alarmanlage ist die herkömmliche Sicherung. Die Verbesserung der Türbeschläge, einbruchhemmende Türen und Fenster sind wirksame Einzelmaßnahmen des optimalen Einbruchschutzes.

Wie hoch fällt der staatliche Zuschuss aus

Diese Frage kann Ihnen niemand beantworten. Die Höhe der Förderung ist von vielen Kriterien abhängig, die individuell für jede Wohneinheit oder Immobilie gelten. Sachverständige, die gleichzeitig die Energieberatungen übernehmen, sind die richtigen Ansprechpartner; jedoch können auch diese Experten vorerst nur eine Schätzung geben. Die klassischen Varianten Kredite 151 und 152 mit Tilgungszuschuss unterstützen die Modernisierung des Eigenheims. Die Verbesserung der Maßnahmen bezieht sich auf lange Sicht. Es ist sehr wichtig, dass vor Inangriffnahme der unterschiedlichen Maßnahmen der Energieberater konsultiert wird. Nach Durchführung der erforderlichen Maßnahmen wird wahrscheinliche keine Förderung gewährt. Der Energieberater hat die Aufgabe, die Immobilien in Augenschein zu nehmen und ein entsprechendes Gutachten zu erstellen. Aufgrund dieser Gutachten werden die Sparmöglichkeiten errechnet und sinnvolle Maßnahmen erarbeitet. Die KfW will sich insofern absichern, als dass die Förderung zweckgebunden genutzt wird. Die Förderung der Energiewende, um die Klimaschutzziele zu erreichen, steht bei der KfW an erster Stelle, nicht die Vergabe von Darlehen. Der Energieberater lässt seine Leistungen wie folgt honorieren: • Die energetische Begutachtung und Kalkulation des Schätzpreises, der allerdings realistisch sein muss, beträgt zwischen 700 und 1.300 Euro. • Der Förderantrag speziell für den Bereich Heizungen wird mit 150 Euro kalkuliert. • Die herkömmlichen Förderanträge kosten 300 Euro.

Finanzierungspartner finden, um den Investitionszuschuss zu realisieren

Die KfW verfügt über keine eigenen Niederlassungen, sodass Sie einen Finanzierungspartner finden müssen, der online über das KfW Zuschussportal beauftragt werden kann. Andernfalls können Sie auch selbst einen Partner suchen. Die KfW stellt Ihnen mehrere Finanzierungspartner vor, Sie können selbst entscheiden, welcher der für Sie geeignete Partner ist. Einige Konditionen haben sich 2018 g geändert: • Die Zinsbindung von 20 Jahren gibt es nicht mehr. • Die provisionsfreie Zeit der Bereitstellung wurde von 12 auf 6 Monate reduziert. • Sondertilgungen, die bisher kostenlos waren, gibt es nicht mehr. Fotovoltaik-Anlagen sind selbstverständlich ebenfalls effizient und sollten berücksichtigt werden. Der entsprechende Kredit 270 wird von KfW gewährt.

Die Heizung wird saniert mit Investitionszuschuss

Wenn Sie Ihre Neugestaltung unter dem Aspekt des energieeffizienten Nutzens speziell auf die Heizungsanlage ausdehnen, überprüfen Sie das Förderprogramm der KfW 430. Der einmalige Investitionszuschuss in Höhe von 30.000 Euro ist ein Anreiz. Einzelne Maßnahmen werden mit 5.000 Euro belohnt.

Die Verbesserung sollte grundsätzlich zeitnah durchgeführt werden

Gerade im Bereich „energieeffiziente Maßnahmen“ ist der Ratschlag zu beherzigen, je schneller und besser das Eigenheim saniert wird, desto schneller amortisieren sich die Kosten. Aktuell sind diese Vorhaben äußerst günstig durchzuführen. Es ist jedoch sinnvoll, die richtigen Förderprogramme zu finden und gegebenenfalls zu kombinieren. Nicht nur der Energieberater ist vorab einzuschalten; die Finanzberatung ist ebenso wichtig. Der kompetente Finanzberater kennt sich aus mit den Vor- und eventuell in Ihrer Situation Nachteilen der unterschiedlichen Förderprogramme. Er wird die optimale Kombination der infrage kommenden Investitionszuschüsse erkennen. Sie werden Ihr Eigenheim nicht nur energieeffizient auch kosteneffizient sanieren. Ferienhäuser und Ferienwohnungen sind allerdings nicht mit einem entsprechenden Zuschuss von staatlicher Seite zu sanieren. Die energieeffiziente Renovierung können Sie selbstverständlich auch für diese Immobilien mit eigenem Geld durchführen. Das staatliche Förderprogramm ermöglicht die ideale perfekte energieeffiziente Neugestaltung Ihres Eigenheims. Die Energieberatung, die ebenfalls vom Staat gefördert wird, führt zu einer optimalen perfekten Lösung, Ihre Immobilie in ein KfW-Effizienzhaus zu verwandeln. Auf Wunsch stellt der Energieberater die entsprechenden Anträge für Sie, sodass Ihnen nur noch die Durchführung der notwendigen Arbeiten bleibt.

Leistungen der Energieberatung

Der Mitarbeiter der Energieberatung wird zuerst Ihren Energieverbrauch ermitteln und analysieren. Sie entwerfen mit dem Energieberater zwei Pläne, und zwar der Sanierungsplan und der individuelle Plan, der sich auf die Behaglichkeit und den Wohnkomfort bezieht. Die Kosten der Energieberatung werden von staatlicher Seite bis zu 60 % übernommen. Was wird vom Energieberater sorgfältig überprüft? • das Heizungssystem, • die Fenster, das Dach, der Keller. • Die Außenwände werden besonders genau überprüft. Auf Basis der Ergebnisse wird der entsprechende Plan erstellt. Der Plan informiert Sie, in welcher Reihenfolge die energieeffizienten Maßnahmen durchgeführt werden sollten. Die entstehenden Kosten sind selbstverständlich transparent und übersichtlich dargestellt. Viele Hauseigentümer wickeln die Renovierung Schritt für Schritt ab. Wenn Sie allerdings die gesamte Neugestaltung und Verbesserung in einem Zug abwickeln, gibt die Energieberatung eine Empfehlung dahingehend. Der Energieberater stellt den Antrag für die Förderung der Energieberatung für Ihr Wohngebäude. Die Kalkulation seiner Leistungen sieht wie folgt aus: • 60 % der gesamten Kosten für Wohngebäude, • Ein- oder Zweifamilienhäuser werden mit bis zu 800 Euro berechnet, • das Mehrfamilienhaus wird kalkuliert mit bis zu 1.100 für je drei Wohneinheiten. Der Förderantrag und die Formalitäten erledigt der Energieberater für Sie. Was wird gefördert? Kurz zusammengefasst, können Sie mit einer Förderung für folgende Vorhaben rechnen: • Verbesserung zum energieeffizienten KfW-Effizienzhaus, • das Heizungs- oder Lüftungspaket wird gesondert kalkuliert, • Einzelmaßnahmen der energieeffizienten Sanierung, beispielsweise Wärmedämmung von Außenwänden, den Dachflächen. Die Erneuerung der Fenster und Außentüren gehört ebenfalls in diese Kategorie. • Umwandlung von beheizten unbewohnten Flächen in zweckmäßige Wohnflächen.

Alles Wichtige für das Sanierungsprojekt

Das komplette Haus kann Schritt für Schritt renoviert werden. Einzelmaßnahmen werden berücksichtigt, auch für diese speziellen Renovierungen gibt es einen Investitionszuschuss. Die Vorteile, wie Energieeinsparung, Wertsteigerung der Immobilie sollten nicht unerwähnt bleiben. Das energieeffiziente Sanieren wird mit einem Kredit oder Zuschuss vom Staat gefördert. Die meisten Angebote der KfW sorgen für einige Jahre Tilgungsfreiheit. Der Tilgungszuschuss ist ebenso hilfreich. Die Vergünstigungen mit den KfW-Kennzahlen 151 und 152 wurden speziell für die energieeffizienten Maßnahmen kalkuliert. Einzelmaßnahmen können genauso mit einem entsprechenden Zuschuss günstig durchgeführt werden. Die erforderlichen Sanierungspläne werden vom Berater erstellt, sodass das gesamte Projekt kompetent und fachkundig realisiert werden kann, einschließlich der erforderlichen behördlichen Formalitäten.

Fazit:

Ob Wohneinheit oder Immobilie, der entsprechende Investitionszuschuss wird gewährt. Es ist allerdings unbedingt zu beachten, dass der Energieberater vor der Antragstellung zum Einsatz kommt. Die Formalitäten für die Antragstellung wickelt der Energieberater auf Wunsch ab. Andernfalls können Sie die Anträge via Online stellen. Bedenken Sie, dass jeder Tag für höhere Energiekosten sorgt, sodass eine energieeffiziente Renovierung zeitnah in Angriff genommen werden sollte. Sparen Sie doppelt, indem das Sanierungsprojekt durch die KfW gefördert und darüber hinaus Energie gespart wird. Derzeit sind Sanierungsvorhaben mit optimalen Bedingungen durchzuführen.

Doppelt sparen – Eigenheim energieeffizient renovieren

Christin Matz

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