Wer sollte eine Wohngebäudeversicherung abschließen?


Eine Pflicht zum Abschluss einer Wohngebäudeversicherung besteht für Haus- und Wohnungseigentümer nicht. Kommt es jedoch zu einem Schaden, können die Kosten für Instandsetzungen oder gar einen Neubau enorme Ausmaße annehmen. Dann erweist sich eine Wohngebäudeversicherung als durchaus sinnvoll.


Was ist durch die Wohngebäudeversicherung abgesichert?


Die Wohngebäudeversicherung sichert

  • das Wohngebäude (Mauerwerk, Dach, Türen und Fenster)
  • Briefkasten, Klingel-/Gegensprechanlagen
  • sofern im Versicherungsschein benannt Carport, Hundehütte, Gartenhaus
  • Einbaumöbel (z. B. Einbauküchen)
  • Terrasse
  • alle Ein- und Anbauten, die fest mit dem Wohngebäude verbunden sind (z. B. Heizungsanlagen, Markisen)


Versichert werden dabei Schäden durch folgende Gefahren

  • Hagel, Sturm, Brand durch Blitzschlag
  • Feuer, Ex- und Implosionen (Ausnahme: Feuerschäden an Kaminen, sofern der Brand im Kamin stattfand)
  • Wasser, Leitungswasser, Frost.


Da aber auch andere Naturgewalten wie

  • Erdbeben und Erdrutsch
  • Lawinen und Schneedruck
  • Schäden durch Regenwasser


zu Schäden am Haus führen können, empfiehlt sich eine zusätzliche Elementarversicherung, denn derartige Schäden sind nicht automatisch im Versicherungsumfang einer Wohngebäudeversicherung enthalten. Gleiches gilt auch für Überspannungsschäden aufgrund von Blitzschlag.


Diese Kosten übernimmt die Wohngebäudeversicherung


Kommt es zu einem Schaden am Wohngebäude oder einem anderem im Versicherungsschein benannten Objekt, werden vom Versicherer die Kosten für die Wiederherstellung des alten Gebäudezustands übernommen. Darüber hinaus übernimmt die Versicherung folgende Leistungen:

  • Kosten für Aufräum- und Abbrucharbeiten
  • Mietausfall nach einem Schaden bei vermieteten Wohneinheiten
  • Kosten für Ersatzwohnung oder Hotelunterbringung bei Unbewohnbarkei
  • Kosten für einen Sachverständigen
  • Kosten für Dekontamination
  • Kosten für die Beseitigung vom umgestürzten Bäumen
  • Kosten für die Entfernung von Graffiti
  • Kosten bei Wasserverlust


Eine Begrenzung der Schadenersatzleistung erfolgt durch die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme. Neben der bereits erwähnten Elementarversicherung kann auch eine Glasversicherung sinnvoll sein, die Schäden an Verglasungen absichert. Es ist generell auch eine so genannte Allgefahren-Versicherung möglich, die dann natürlich mit einem höheren Beitrag einhergeht.


Welche Schäden werden nicht von der Wohngebäudeversicherung übernommen?


Die Wohngebäudeversicherung deckt die folgenden Schäden nicht ab:

  • Schäden an Gegenständen in der Wohnung, sofern sie nicht direkt für das Gebäude gefertigt wurden (bewegliches Mobiliar) – Regulierung erfolgt im Schadenfall über die Hausratversicherung
  • Schadenersatzansprüche von Dritten – Regulierung erfolgt über die Haftpflichtversicherung.
  • So wird die optimale Versicherungssumme festgelegt


Für einen optimalen Versicherungsschutz ist auch die Festlegung einer Versicherungssumme notwendig. Im Rahmen dieses festgelegten Maximalbetrags ist ein Schaden abgesichert.


Es besteht die Möglichkeit, bei der Festlegung der Versicherungssumme den gleitenden Neuwert anzusetzen. Damit werden sowohl Versicherungsprämie als auch die Versicherungssumme jährlich neu angepasst. Der Vorteil: im Schadenfall ist der Bau eines neuwertigen Hauses abgesichert.

Zur Ermittlung der richtigen Versicherungssumme werden folgende Faktoren herangezogen:

  • Wert des Gebäudes (Ermittlung über „Wert 1914“)
  • Bauweise, Art des Daches, Ausstattung
  • Baujahr
  • versicherte Wohnfläche
  • Nutzungsart (privat und/oder gewerblich)
  • gewünschte Leistungen
  • Tarifzone (Risiko für eine mögliche Schadenursache aufgrund der Wohnlage)


Bei den einzelnen Versicherern werden die Faktoren mitunter sehr unterschiedlich bewertet, weshalb die Versicherungssumme bei einem Anbieter eine andere Höhe als beim nächsten Anbieter haben kann.


Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?


Eine Wohngebäudeversicherung muss nicht teuer sein, einige Versicherer bieten schon ab 200 Euro pro Jahr gute Leistungen. Für den Beitrag werden aber verschiedene Besonderheiten betrachtet. Einfluss auf die Beitragshöhe hat vor allem die Versicherungssumme und die für deren Ermittlung notwendigen Faktoren.

Mit der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung können Sie den Versicherungsbeitrag aber senken. Vermieten Sie Ihre Immobilie, können Sie die Kosten der Wohngebäudeversicherung unter bestimmten Umständen bei der Steuererklärung angeben. Dies ist aber nur dann möglich, wenn Sie die Versicherungsbeiträge nicht auf Ihre Mieter umlegen.


Mit Versicherungsvergleich zum optimalen Versicherungsschutz


Aufgrund der Vielzahl an Anbietern und Tarifen erweist es sich als sinnvoll, vor dem Abschluss einer Wohngebäudeversicherung einen Versicherungsvergleich durchzuführen. Nur so finden Sie den für sich optimalen Versicherungsschutz passend zu Ihren individuellen Bedürfnissen. Bei einem Vergleichsrechner können Sie hierfür alle notwendigen Daten eingeben und erhalten als Ergebnis die Angebote unterschiedlicher Versicherungsunternehmen. Schauen Sie sich vor Abschluss der Versicherung aber unbedingt die Versicherungsbedingungen an, um sicherzustellen, dass auch alle gewünschten Absicherungen enthalten sind.

 

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Die Wohngebäudeversicherung – Unverzichtbarer Schutz fürs Eigenheim

Christin Matz

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