BEG-Förderung vereinfacht die Förderlandschaft
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BEG-Förderung vereinfacht die Förderlandschaft
Mit der BEG-Förderung soll jeder schnell zum richtigen Förderprodukt kommen. Hausbesitzer und Sanierer sollen erkennen, dass sich Mehrausgaben durch Fördermittel sowie Einsparungen bezahlt machen und öfter sowie besser sanieren bzw. bauen. Möglich ist das mit einer drastischen Vereinfachung: Viele Programme, die zuvor bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) beheimatet waren, kommen nun unter ein Dach: Das Dach der Bundesförderung für effiziente Gebäude oder kurz: Der BEG-Förderung.
Drei Säulen bündeln in Zukunft die Förderangebote
Gestützt wird dieses Dach von drei Fördersäulen, die für je einen Förderweg stehen. Die folgende Übersicht zeigt, welche das sind:
- BEG WG (Förderung für Wohngebäude): Hier gibt es Zuschüsse und Darlehen für die ganzheitliche Sanierung und den effizienten Neubau von Wohngebäuden. Die Höhe der Fördermittel hängt dabei vom erreichten Effizienzhaus-Niveau ab.
- BEG NWG (Förderung für Nichtwohngebäude): Hier gibt es Zuschüsse und Darlehen für die ganzheitliche Sanierung und den effizienten Neubau von Nichtwohngebäuden. Die Höhe der Fördermittel hängt dabei vom erreichten Effizienzhaus-Niveau ab.
- BEG EM (Förderung für Einzelmaßnahmen): Hier gibt es Zuschüsse und Darlehen für Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Für jeden Bereich gibt es eine Zuschuss- und eine Darlehensvariante. Wie bisher sind Letztere dabei mit hohen Tilgungszuschüssen verbunden. Diese reduzieren die zurückzuzahlenden Kreditsummen und sorgen für besonders attraktive Konditionen sowie negative Zinsen.
Ein Antrag und zwei einheitliche Anlaufstellen
Die Beantragung der BEG-Förderung erfolgt nach wie vor über die beiden Anlaufstellen KfW und BAFA. Während Letzteres zunächst für Zuschüsse aus dem BEG-EM-Programmteil verantwortlich ist, bekommen Sanierer und Bauherren alle übrigen Angebote über die Förderbank KfW.
Ändern sich die Konditionen mit der BEG-Förderung?
Die Konditionen verbesserten sich noch einmal. So gibt es für viele Einzelmaßnahmen Zuschüsse oder Tilgungszuschüsse in Höhe von bis zu 25 Prozent, wenn Sanierer auch einen Sanierungsfahrplan (Ergebnis einer BAFA-Energieberatung) erstellen lassen. Für den Heizungstausch gibt es je nach System 20 bis 50 Prozent Förderung und auch die Zuschuss- sowie Tilgungszuschusshöhe für ganzheitliche Sanierungs- und Neubauvorhaben ist mit bis zu 50 Prozent gestiegen. Günstig ist außerdem, dass auch die förderbaren Kosten für Einzelmaßnahmen und ganzheitliche Vorhaben gestiegen sind.
Kombinationen ermöglichen noch bessere Konditionen
Wer von der besonders hohen Förderung profitieren möchte, muss verschiedene Maßnahmen kombinieren. So gibt es Prämien für den Einsatz erneuerbarer Energien. Auch für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhalten Sanierer attraktive Boni. Die Sonderzahlungen ergänzen die aktuell verfügbaren Fördermöglichkeiten und stellen somit eine Verbesserung dar. Speziell für Wohngebäude gilt außerdem Folgendes:
- Neue BEG-Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus 40
- Fördermittel für die Sanierung zum Effizienzhaus 115 entfallen
- höhere Förderung der Baubegleitung in Mehrfamilienhäusern
- bei Denkmalen entfallen Anforderungen an den Wärmeschutz
Hinzu kommen eine neue Förderung von sogenannten digitalen Systemen („Efficiency Smart Home“) und Sonnenschutzsystemen. Letztere gibt es dabei auch ohne Fenstertausch.
Änderungen stehen auch bei Nichtwohngebäuden an
In Nichtwohngebäuden gibt es voraussichtlich keine Fördermittel mehr für Hallenheizsysteme als Einzelmaßnahme. Dafür erhalten Bauherren und Sanierer Zuschüsse, wenn ein Energieberater die Bauarbeiten überwacht. Geht es um die Beantragung von Mitteln, ist Letzterer ab 2021 Pflicht. Wer ein Nichtwohngebäude mit Effizienzhaus-Niveau errichtet oder entsprechend saniert, erhält höhere Fördermittel. Voraussetzung dafür ist, dass regenerative Energieträger mindestens 55 % des Wärmebedarfs decken oder das Gebäude ein Nachhaltigkeitszertifikat erhält. Außerdem kommen bei der Sanierung ab 2021 die Effizienzhaus-Niveaus 40 und 55 hinzu. Ersteres gibt es dann auch im Neubau, während der Effizienzhaus-70-Standard dort entfällt.
BEG-Förderung kommt 2021 in zwei Schritten
Die Einführung der neuen BEG-Förderung begann im Januar 2021 - seit dem erhalten Sanierer attraktive Zuschüsse für Einzelmaßnahmen. Der Programmteil BEG-EM-Zuschuss und die WG- sowie NWG-Förderangebote sind ab 01. Juli 2021 verfügbar.
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