Unter dem Begriff „Altersgerechtes Wohnen“ wird eine Form des Wohnens verstanden, welche auch älteren Menschen ein komfortables sowie barrierefreies Lebens gestattet und ermöglicht. Hierzu ist es jedoch erforderlich, dass die Wohnung dann so eingerichtet ist, dass dann die Bewohnerin oder der Bewohner hier möglichlist lange Zeit selbstbestimmt und zum Teil auch selbständig leben kann.

Somit ist es dann möglich, dass sich diese älteren Menschen problemlos in ihrer häuslichen Umgebung bewegen können. Dabei müssen hier einige Risiken sowie Stolperfallen beseitigt werden. Ebenfalls müssen noch einige Hilfsmittel angebracht werden, um den Alltag damit zu erleichtern.

 

Die möglichen Wohnformen im Alter

Altersgerecht umbauen

Viele Senioren haben auch im Alter nicht vor, ihr Eigenheim (Wohnung oder Haus) zu verlassen. Hierbei besteht dann die Möglichkeit, das Haus oder die Wohnung dahin gehend umzubauen, damit dann hier auch barrierefrei gelebt werden kann.

 
Seniorenheime

Wenn eine ständige Betreuung und eine umfangreiche Pflege erforderlich ist, wäre dann die Aufnahme in ein Altersheim eine sinnvolle Lösung.


Wohngemeinschaften

Hier ist es möglich, dass dort dann ältere Menschen mit anderen Senioren zusammenleben können. Hier erfolgt dann eine gegenseitige Unterstützung und die Bewohner können auch soziale Kontakte knüpfen.

 
Mehrgenerationenhaus

Hier leben dann Personen verschiedenartiger Generationen zusammen. Dort erhalten dann die älteren Menschen Unterstützung von jüngeren Menschen. Umgekehrt bieten dann die älteren Menschen Hilfe zum Beispiel beim Babysitting oder anderen Aufgaben an.

 

Betreutes Wohnen


Beim betreuten Wohnen leben die älteren Menschen in barrierefreien Wohnungen. Hier ist dann auch ein Ansprechpartner vor Ort jederzeit vorhanden. Trotzdem leben sie dann weitgehend selbstständig.


Wie wird zwischen barrierfrei und einer rollstuhlgerechten Ausstattung unterschieden?

Der Begriff „Barrierefreiheit“ ist im § 4 bei dem deutschen Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) genau festgelegt. Dabei legt im Bereich Wohnen und Bauen die Norm zum fest, welcher Unterschied hierbei vorhanden ist.


Somit sind die in der Wohnung oder im Haus vorhandenen baulichen Anlagen barrierefrei, wenn diese für behinderte Personen ohne Einschränkung genauso nutzbar sind, wie für Menschen, die keine Behinderung aufweisen. Dabei wird hier zwischen einem privat genutzten sowie öffentlichen Bereich unterschieden. 

Für den öffentlichen Bereich sind die Anforderungen so gestaltet, das sich diese sich an den Möglichkeiten ausrichten,, über welche Menschen verfügen, die in einem Rollstuhl sitzen..

Bei der Barrierefreiheit im Wohnungsbereich gibt esr 2 unterschiedliche Standards: Dazu gehören auf der einen Seite „barrierefrei nutzbare Wohnungen“ und auf der anderen Seite der höhere Standard bei den mit Rollstuhl genutzten Wohnungen Dabei werden dann diese höheren Anforderungen in der Norm separat mit der Bezeichnung „R“ gekennzeichnet und dort sind dann alle Anforderungen, was die Barrierefreiheit beinhaltet, bereits enthalten, gehen aber dann bei den Punkten, wie Platzbedarf (bei einem Rollstuhl benötigt man mehr Platz), die Nutzung der Bedienmittel sowie die Ausstattung der Sanitärräume, darüber hinaus. 

Ein Rollstuhlabstellplatz

Hier geht die Norm davon aus, dass dafür eine Mindestgröße von 150 x 180 Zentimeter mit einer davor vorhandenen Bewegungsfläche in derselben Größe vorhanden sein muss. Zusätzlich ist ein elektrischer Anschluss für die Aufladung der Batterie von Elektro-Rollstühlen ebenfalls ein Muss.

Wohnung und deren Ausstattung rollstuhlgerecht

Hier sieht die Norm vor, dass in jedem Raum eine Bewegungsfläche von 150 x 180 Zentimeter da sein muss. Ebenso müssen diese Flächen auch zwischen in den Bereichen vor sowie hinter der Tür und zwischen den Möbeln vorhanden sein. Das Achsmaß der Bedienungselemente muss in einer Höhe von 85 Zentimeter über den Belag des Fußbodens angebracht sein. Fenster- und Türgriffe sind auf einer Höher zwischen 85 und 105 Zentimetern anzuordnen (und somit auch im Rollstohl erreichbar). Eine Übereckanordnung für die Geräte Spüle, Herd sowie Arbeitsplatte muss in der Küche vorhanden sein. 

Ebenfalls kommt in der Regel in solchen Wohnräumen ein Rollator zum Einsatz. Ein solcher Rollator bietet dann die erforderliche Stabilität sowie die Sicherheit, wenn bei der benutzenden Person ein eigenständiges Gehen bedingt durch eine körperliche Einschränkung oder bedingt durch das Alter schwer fällt. Tipp: Googlen Sie nach den Stichworten: "Faltbaren Rollator günstig bestellen" oder "Lucas Rollator faltbar".

Rollstuhlgerechtes Bad

Vor denen in einem Bad befindlichen Sanitärobjekten muss grundsätzlich eine Bewegungsfläche vorhanden sein und diese dürfen sich nicht überlagern. Ebenso gibt es besondere Bedingungen für den Waschtisch und das WC-Becken, was die Anordnung und deren Abmessungen anbelangt. Beim Waschtisch muss eine Unterfahrmöglichkeit vorhanden sein. Beidseitig am WC sind Stützklappgriffe erforderlich und diese müssen auch im Duschbereich vorhanden sein.

Fazit

Somit gibt es einen erheblichen Unterschied zwischen der einfachen „Barrierefreiheit“ und der Barrierefreiheit, was die Nutzung mit einem Rollstuhl anbelangt.

Altersgerecht Wohnen

Christin Matz

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