Wer fördert Maßnahmen zur energetischen Sanierung?
Fördermittel und Zuschüsse werden in Deutschland von verschiedenen Stellen gewährt. Neben der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist das zum Beispiel das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Gelder für Ihre energetische Sanierung bekommen Sie aber auch von Bundesländern und Institutionen.
Im folgenden Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen für:
Energieberatungen
Maßnahmen am Gebäude
- energetische Sanierungen und Einzelmaßnahmen
- Steuerbonus für energetische Sanierungen
- Einzelmaßnahmen zum altersgerechten Umbau und Einbruchschutz
BAFA-Förderung für die Vor-Ort-Beratung
Mit dem Programm „Vor-Ort-Beratung“ fördert das BAFA die Energieberatung, bestehend aus einer umfangreichen Besichtigung und Untersuchung Ihres Hauses. Das Besondere daran ist ein detaillierter Abschlussbericht, der den Gebäudezustand transparent darstellt und Maßnahmen zur Sanierung vorschlägt. Neben dem Konzept für eine Sanierung in einem Ruck können Sie sich dabei auch für die Erstellung eines Sanierungsfahrplans entscheiden. Dieser ordnet die Maßnahmen nach ihrer Wichtigkeit in einem mehrjährigen Sanierungsplan an. Das Besondere dabei: Geben Sie Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan in Auftrag, steigt die Sanierungsförderung in der BEG um 5 Prozent an.
Was wird gefördert: Energieberatung mit umfassendem Bericht
Wie viel wird gefördert: 80 % der förderfähigen Kosten (maximal 1.300 Euro in Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro in Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten)
Wann muss die Förderung beantragt werden: Vor Beginn der Maßnahmen
Wer kann die Förderung beantragen: ein unabhängiger Berater aus der Energie-Experten-Liste
Wo finde ich weitere Informationen: www.bafa.de
Hinweis: Ein Vertrag regelt die Leistungen des Energieberaters. Dieser kann bereits vor der Bewilligung der Fördermittel unterzeichnet werden, muss aber an die Zusage gebunden sein. Wird der Antrag abgelehnt, sollten beide Parteien ein Rücktrittsrecht haben.
Förderung für die Baubegleitung durch einen unabhängigen Sachverständigen
Je effizienter ein Gebäude werden soll, desto höher sind die Anforderungen an alle Beteiligten. Von der Planung bis zur Umsetzung kommt es dabei vor allem auf einen reibungslosen Ablauf an. Damit das auch in der Praxis funktioniert, fördert der Staat die Baubegleitung durch einen unabhängigen Sachverständigen mit einem hohen Zuschuss oder einem Darlehen mit Tilgungszuschuss im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Im Gegensatz zum BAFA-Programm, dessen Ziel ein umfassender Beratungsbericht ist, deckt der Zuschuss dabei alle Arbeiten, vom ersten Konzept, bis zur Kontrolle aller Sanierungs-Arbeiten ab. Voraussetzung für den Zuschuss ist die Kombination mit einem weiteren Programm zur Förderung der energetischen Sanierung bzw. des energieeffizienten Bauens.
Was wird gefördert: Planung, Bauüberwachung, Abnahme und die Ausstellung von Zertifikaten für nachhaltiges Bauen
Wie viel wird gefördert: max. 50 % der förderfähigen Kosten
Wann muss die Förderung beantragt werden: Vor Beginn der Maßnahmen
Wer kann die Förderung beantragen: Sie selbst zusammen mit der BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen oder Wohngebäude.
Wo finde ich weitere Informationen: www.bafa.de
Hinweis: Die Fördermittel zur Baubegleitung können mit der BAFA-Vor-Ort-Beratung kombiniert werden.
Fördermittel für energetische Sanierungen und Einzelmaßnahmen über die BEG-Förderung
Haben Sie sich für eine energetische Sanierung entschieden, können Sie die Maßnahmen über einen günstigen Kredit finanzieren oder einen attraktiven Zuschuss in Anspruch nehmen. Möglich wird das mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Gefördert werden dabei Sanierungen zu einem KfW-Effizienz-Haus-Standard sowie Einzelmaßnahmen an Haus und Technik.
Was wird gefördert: Sanierungen zum Effizienzhaus; Heizungstausch, Heizungsoptimierung, Smart Home Technik, Lüftungsanlage, Fenstertausch, Dämmarbeiten etc.
Wie viel wird gefördert: Gewährt werden einmalige Zuschüsse oder Darlehen mit hohen Tilgungszuschüssen. Die Förderrate richtet sich nach dem Vorhaben und liegt zwischen 20 und 55 Prozent. Anrechenbar sind dabei 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr.
Wann muss die Förderung beantragt werden: Vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen
Wer kann die Förderung beantragen: Sie selbst (Zuschuss) oder eine Bank/ ein Finanzierungspartner Ihrer Wahl; Voraussetzung ist die Einbindung eines Energieberaters, diesen finden Sie in der Energie-Experten-Liste
Wo finde ich weitere Informationen: www.bafa.de
Steuerbonus für die energetische Sanierung
Sie leben in einem mindestens 10 Jahre alten selbst genutzten Haus? Dann können Sie auch den Steuerbonus für die Sanierung für sich nutzen und 20 Prozent der Sanierungskosten (maximal 40.000 Euro) von der Steuer absetzen. Möglich ist das nachträglich über Ihre Steuererklärung, weshalb der Steuerbonus eine interessante Alternative für all jene ist, die den Antragszeitpunkt der BEG-Förderung verpasst haben.
Was wird gefördert: Heizungstausch, Heizungsoptimierung, Smart Home Technik, Lüftungsanlage, Fenstertausch, Dämmarbeiten etc.
Wie viel wird gefördert: Gewährt werden steuerliche Erleichterungen in Höhe von 20 Prozent der Kosten (maximal 40.000 Euro), verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren.
Wann muss die Förderung beantragt werden: Vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen
Wer kann die Förderung beantragen: Sie selbst (Zuschuss) oder ein Steuerberater
Wo finde ich weitere Informationen: eccuro.com
Fördermittel für altersgerechtes Umbauen und Einbruchschutz
Neben dem zinsgünstigen Darlehen im Programm 159, können Einzelmaßnahmen für einen altersgerechten Umbau auch mit einem Zuschuss gefördert werde. Werden gleichzeitig Maßnahmen zum altersgerechten Umbau und Maßnahmen zum Einbruchschutz umgesetzt, ist ein Zuschuss von bis zu 6.250,00 € je Wohneinheit möglich.
Was wird gefördert: neue Wege zum Gebäude, neue Eingangsbereiche, Maßnahmen zur Überwindung von Treppen und Stufen, Abbau von Schwellen und Umgestaltung von Räumen, Umbau von Bädern, Einrichtungen für Assistenz und Sicherheit, Einbau neuer Türen, Rollläden oder Alarmanlagen
Wie viel wird gefördert: Maßnahmen für einen altersgerechten Umbau werden mit 10 % der Kosten bezuschusst; Maßnahmen zum Einbruchschutz werden mit 10 bis 20 % der Kosten bezuschusst; werden Maßnahmen aus beiden Kategorien kombiniert, können 12,5 % der Kosten und maximal 6.250 € bezuschusst werden
Wann muss die Förderung beantragt werden: Vor Beginn der Maßnahmen
Wer kann die Förderung beantragen: Sie selbst eine Bank/ ein Finanzierungspartner Ihrer Wahl
Wo finde ich weitere Informationen: www.kfw.de
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