Aus dem Inhalt:
Wer ist Steuerpflichtig?
Wer selbst Strom erzeugt und den kompletten Strom als Eigenverbrauch nutzt, der muss keine Steuern zahlen. Wenn jedoch nicht der komplette Strom selbst verbraucht werden kann, kann dieser im Austausch für eine Einspeisevergütung in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Üblicherweise wird Eigenstrom über eine private Solaranlage erzeugt.
Hier finden Sie einen Überblick über weitere Möglichkeiten Strom selbst zu erzeugen.
Wer Strom in das öffentliche Netz einspeist und dafür eine Vergütung bekommt muss Steuern zahlen. Doch welche Steuern werden fällig und Lohnt sich das Einspeisen des Stroms in das öffentliche Netz?
Welche Steuern fallen an? (Stand 2017)
Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer
Die Umsatzsteuer fällt für alle an, die regelmäßig und nicht nur gelegentlich in das allgemeine Stromnetz einspeisen. Der Anlagenbetreiber hat das Recht sich von der Steuer befreien zu lassen, wenn der Umsatz der Einspeisung höchstens bei 50.000 Euro liegt und im Vorjahr den Betrag von 17:500 nicht überschritten hat. Sollte der Anlagenbetreiber auf dieses Recht verzichten und die Steuer bezahlen, kann er sich die Mehrwertsteuer, die er beim Kauf der Anlage bezahlt hat, mit der ersten Steuer Erklärung rückerstatten lassen.
Die Höhe der Einspeisevergütung im April 2017:
Auf Wohngebäuden mit einer Nennleistung von
· 0- 10 kWp liegt der Preis bei 12,30 Cent/kWp
· 10- 40 kWp liegt der Preis bei 11,96 Cent/kWp
· 40- 100 kWp liegt der Preis bei 10,69 Cent/kWp
Bei sonstigen Anlagen bis 100 kWp liegt der Preis bei 8,51 Cent/kWp
Die Einspeisevergütung zuzüglich Mehrwertsteuer wird von den Energieunternehmen bezahlt. Diese Mehrwertsteuer muss an das Finanzamt abgeführt werden.
Einkommenssteuer
Die Einkommenssteuer wird fällig, wenn über eine Laufzeit von 20 Jahren die Erträge der Photovoltaik Anlage aufgrund der Einspeisevergütung höher sind als die Kosten. Dies ist bei den meisten Anlagen zutreffen. Es entsteht somit ein Gewinn, welcher der Einkommenssteuer unterliegt. Es ist ratsam die Belege über Einspeisevergütung zu sammeln und der Einkommenssteuererklärung beizulegen.
Gewerbesteuer
Gewerbesteuer wird fällig, wenn die Anlage einen jährlichen Überschuss von mindestens 24.500 Euro erzielt. Bei den meisten Ein und Zweifamilienhäusern reicht die Größe der Photovoltaikanlage dafür nicht aus, weshalb für die Mehrzahl keine Gewerbesteuer fällig wird.
Für Betreiber mit größeren Anlagen ist es Pflicht diese Gewerblich anzumelden und die Gewerbesteuer zu bezahlen.
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