Fakt1: Das Kernelement der Neuerung ist die Reduzierung des Primärenergiebedarfs bei Neubauten um rund 25 Prozent. Energie, die in Gebäuden beim Heizen, Kühlen, Lüften, Wassererwärmen und Beleuchten verbraucht wird, soll verringert bzw. eingespart werden. Auch Wärmedämmung soll effektiver werden. Mit Neubauten sind Gebäude gemeint, deren Bauantrag oder Bauanzeige ab dem 1. Januar 2016 gilt. Diese Neubauten müssen mit einem 25 Prozent geringerem Jahresprimärenergiebedarf haushalten als noch nach der EnEv 2009.

Fakt2: Größtenteils sind Neubauten von der Novellierung betroffen, einzelne Anforderungen richten sich jedoch auch an Bestandsgebäude. Mögliche Sanierungen bei Bestandsgebäuden sollen nach den aktualisierten Richtlinien der  EnEv 2014 ausgeführt werden. Werden beispielsweise mehr als 10 Prozent der Außenhülle eines Gebäudes energietisch saniert, gelten die Anforderungen der  EnEv 2014.

Fakt3: Es besteht für Bestandgebäude in einigen Fällen eine Nachrüstpflicht. Bestimmte Anforderungen der Novelle richten sich an Besitzer von Bestandsimmobilien, die noch mit veralteter Heiztechnik oder ungenügender Dämmung ausgestattet sind. Vergleichsweiße große Wellen schlug das Fristende zum Austausch von Gas- und Ölheizkesseln, die vor 1985 eingebaut wurden. Hausbesitzer mussten bis dahin ihre alten Heizanlagen ausgetauscht haben. Das nächste Thema ist die Gebäudedämmung. Auch in Sachen Dämmung gibt es eine Nachrüstpflicht, welche nicht nur die Auskühlung im Winter sondern auch die Überhitzung im Sommer betrifft. Im Detail sind alle Geschoßdecken zu unbeheizten Dachräumen nachträglich zu Dämmen. Eine Ausnahme gillt für Hausbesitzer, die bereits vor dem 1. Februat 2002 in Ihrem Haus wohnten. Das Frist endet am 31.12.2015.

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Den Fakten der Energieeinsparverordnung stehen immer auch einige Irrtümer gegenüber. Die drei größten Irrtümer hat der Ratgeber von Immowelt zusammengetragen. Dort kann man nachlesen, warum Hausbesitzer nicht zwangsläufig einen neuen Energieausweis für ihr Gebäude brauchen und welche Folgen ein Nichterfüllen der Anforderungen haben kann. Nur soviel: wer erwischt wird, muss mit horrenden Bußgeldern rechnen. Die Erfüllung der geforderten Standards kommt einen letztlich dann doch deutlich günstiger als Bußgelder im fünfstelligen Bereich. 

Lesen sie Auch über die Energieeinsparverordnung 2016.

Energieeinsparverordnung 2014 - Fakten und Irrtümer

eccuro Redaktion

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