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Förderung der Lüftung über die BEG
Fördermittel für die kontrollierte Wohnraumlüftung gibt es unter anderem über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Zur Auswahl stehen dabei zinsgünstige Darlehen von der KfW (Programm 261) sowie einmalige Zuschüsse über das BAFA.
Interessieren sich Hausbesitzer für ein Darlehen zur Förderung der Lüftung, bekommen sie 100 Prozent der anfallenden Kosten vor dem Beginn der Maßnahme ausgezahlt. Das Besondere daran ist der Tilgungszuschuss, der die zurückzuzahlende Summe reduziert. Denn dieser liegt aktuell bei 20 bis 25 Prozent. Bei förderbaren Kosten von maximal 60.000 Euro gibt es maximal 15.000 Euro Förderung für die Lüftung. Alternativ gibt es zu den gleichen Konditionen auch einmalige Zuschüsse über die BEG-EM-Förderung.
Voraussetzungen für die Förderung der Lüftung
Damit Hausbesitzer von den BEG-Programmen profitieren, muss der Bauantrag/ die Bauanzeige für ihr Haus vor mindestens 5 Jahren gestellt wurden sein. Außerdem muss das Haus besonders dicht sein. Das ist nötig, damit die Lüftungsanlage effizient arbeitet, und muss mit einem Blower-Door-Test nachgewiesen werden. Darüber hinaus müssen die Lüftungsanlagen stromsparend arbeiten und möglichst viel der Energie der verbrauchten Abluft zurückgewinnen können.
Die Förderung der Lüftung gibt es dabei generell für:
• bedarfsgerecht geregelte zentrale Abluftsysteme
• zentrale, dezentrale oder raumweise arbeitende Lüftungsanlagen
• Lüftungsanlagen in Kombination mit einer Luftwärmepumpe
Die anrechenbaren Kosten erstrecken sich über zahlreiche Maßnahmen. Beispiele dafür sind:
• die Lüftungsanlage und Ihre Montage
• Wand- und Durchbrucharbeiten sowie Luftdurchlässe und Außen- und Fortluftdurchlässse
• Arbeiten an der Elektrik, zur Verkleidung oder am Raum für die Lüftungszentrale
• der Einbau und die Inbetriebnahme eines Erdwärmeübertragers
• Blower-Door-Messung sowie Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung
• der Einbau einer Luftheizung bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55
Die Förderung der Lüftung richtig beantragen
Geht es um die Beantragung der Förderung der Lüftung, müssen sich Hausbesitzer bei der Kreditvariante vor Auftragsvergabe an eine Bank wenden. Interessieren sie sich stattdessen für einen Zuschuss, beantragen sie diesen ebenfalls vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen über die Webseite des BAFA. Wichtig ist, dass in jedem Fall ein Energieberater zurate gezogen wird.
Regionale Programme zur Förderung der Lüftung
Neben den staatlichen Mitteln bieten Kommunen oder Energieversorger oft auch eine regionale Förderung der Lüftung an. Eine Auskunft kann hier zum Beispiel ein Energieberater aus der eignen Region geben.
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