Die Kleinwindanlagen werden zudem in der Hauptsache für den privaten Stromverbrauch genutzt. Die Großanlagen speisen die gewonnene Energie zumeist ins öffentliche Netz ein. Kleine Anlagen sind daher nicht auf Überlandleitungen angewiesen, um den Strom zu transportieren. Weitere Informationen zum Thema Windkraft und Windenergie können unter www.oekostrom.com/stromerzeugung-durch-windenergie.php abgerufen werden.
Deutschlandweite Anforderungen an eine Kleinwindanlage
Wer sich mit dem Gedanken beschäftigt, eine Kleinwindanlage zu betreiben, der sollte sich an die Vorschriften zur Leistung und Höhe halten.
· Maximale Höhe: 50 Meter
· Größtmögliche Leistung: 50 kW
Beide Merkmale müssen gleichermaßen erfüllt sein. Bei dieser geringen Höhe ist keine Genehmigung durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz nötig. Dies wird auch mit der verringerten Sichtbarkeit im Vergleich mit den Großanlagen begründet. Da die Bauordnungen der Bundesländer für die Aufstellung der Kleinwindanlagen verantwortlich sind, handhabt jedes Land ein wenig anders.
Die Bauordnung schließt Kleinwindanlagen als sogenannte Nebenanlagen ein. Somit haben die Anlagen neben dem Haus aufgestellt zu werden. Auf gesondert ausgewiesene Flächen wird verzichtet.
Bei kleinen Windkraftanlagen mit einer Leistung niedriger als 50 kW wird über einen Zeitrahmen von 20 Jahren die Anfangsvergütung garantiert. Der Tarif für Anlagen, die im Jahr 2012 errichtet worden sind, gibt es 8,93 Cent je kWh.
Unterschiedliche Konstruktionen bei Kleinwindanlagen
Tatsächlich gibt es zahlreiche unterschiedliche Variante bei den kleinen Windrädern. Dies reicht von Miniaturanlagen, die lediglich zur Aufladung von Batterien oder Akkus genutzt werden, bis hin zu etwas größeren Modellen, welche den Stromverbrauch entlasten sollen.
Die Konstruktion mit drei Flügeln ist, ebenso wie bei den Großwindanlagen vorherrschend. Allerdings gibt es auch Typen mit vertikaler Rotorachse anzutreffen. Generell wird davon ausgegangen, dass die Anzahl der Kleinwindanlagen über die nächsten Jahre weiter zulegen wird. Dies liegt an den immer günstiger werdenden Preisen. Denn durch die Serienproduktion verringern sich die Kosten für das einzelne Produkt.
Im Gleichklang kann die Qualität und die Stromerzeugung durch eine kontinuierliche Weiterentwicklung gesteigert werden.
Vorzüge der Kleinwindanlagen
Der Strom wird auch vom örtlichen Versorger geliefert. Warum also den eigenen Vorgarten mit einem übergroßen Windrad ausstatten? Tatsächlich gibt es eine Reihe Gründe, die sich auf die Umwelt und die Ersparnis beziehen.
· Umwelt-/Klimaschutz: Jedes elektronische Gerät, welches mit sauberer Energie betrieben wird, macht Kohle- und Atomkraftwerke ein Stück weiter überflüssig. Es werden weniger Abgase in die Atmosphäre gepustet. Auch die Bedrohung durch Kernkraft wird verringert.
· Autark: Wer seinen Stromverbrauch kennt und an eine Kleinwindanlage anpassen kann, der ist kaum bis gar nicht auf seinen Versorger angewiesen. Selbst wenn bei anderen Leuten der Strom ausfällt, kann das Windrad seinen Beitrag leisten.
· Preissteigerung: Die Stromanbieter erhöhen regelmäßig die Preise. Dies trifft einen Eigentümer einer Windanlage weit weniger. Denn der eigens produzierte Strom wird nicht teuer. Je weniger Energie beim Versorger eingekauft wird, desto unwichtiger sind die Preiserhöhungen.
· Ergänzung: Tatsächlich ergänzen sich Sonnen- und Windenergie sehr gut. Im Sommer ist es häufiger windstill, dafür scheint die Sonne. Im Herbst, Winter und Frühling gibt es jeweils Tage mit mehr Wind und Wolken, sowie gelegentliche Sonnentage.
Windkraftanlagen sollten aufgestellt werden, wo häufig mit viel Wind zu rechnen ist (z.B. Nordseeküste).
Was kostet eine Kleinwindanlage?
Es ist erwiesen, dass Kleinwindanlagen an windigen Orten wirtschaftlich betrieben werden können. Die Lage spielt hierbei eine entscheidende Rolle ob die Investitionen schlussendlich wieder eingespielt werden können.
Eine entsprechende Anlage mit einer Stromerzeugung bis 6 kW kostet ungefähr 24.000 Euro. Wer nur 1 kW Strom benötigt, zahlt ca. 3.000 Euro. Wichtiger ist jedoch der Aspekt der Stromgestehungskosten. Hierbei handelt es sich um den Abgleich der Kosten in Bezug auf die Einsparung.
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