Wann ist ein Wärmeschutznachweis Pflicht?
Aus dem Inhalt:
Wann Bauherren oder Hausbesitzer einen Wärmeschutznachweis erbringen müssen, ist in der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) geregelt. Pflicht ist der Nachweis dabei grundsätzlich im Neubau und bei umfassenden Sanierungsarbeiten.
Ausgenommen sind hingegen: |
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Gebäude, die weder beheizt noch gekühlt werden |
Betriebsgebäude für die Zucht oder die Haltung von Tieren |
Gebäude, die lang anhaltend offen zu halten sind |
Unterirdische Bauwerke |
Unterglasanlagen (Gewächshäuser) |
Traglufthallen und Zelte |
provisorisch und vorübergehend errichtete Gebäude |
Kirchen und andere religiöse Gebäude |
wenig genutzte Wohnhäuser (Ferien- und Wochenendhäuser) |
Wichtig zu wissen: Während der Wärmeschutznachweis im Neubau als Teil des Bauantrags einzureichen und ausführlich zu führen ist, funktioniert das im Altbau einfacher. Denn hier gibt es ein sogenanntes Bauteilverfahren, bei dem Experten nur die tatsächlich durchgeführten Sanierungsarbeiten betrachten.
Welche Informationen gibt der Wärmeschutznachweis?
Die Energieeinsparverordnung regelt aber nicht nur die Pflichten zum Wärmeschutznachweis, sie informiert auch darüber, welche Ergebnisse der Nachweis enthalten muss. Zu den wichtigsten Kennwerten zählen dabei die folgenden:
- der Primärenergiebedarf eines Gebäudes
- der Transmissionswärmeverlust der Hülle
- der sommerliche Wärmeschutz von Häusern
Primärenergiebedarf als Kennwert für die Energieeffizienz
Die zentrale Kennziffer im Wärmeschutznachweis ist der sogenannte Primärenergiebedarf. Er gibt an, wie viel Energie ein Gebäude insgesamt benötigt, wobei auch der Aufwand für die Gewinnung, die Aufbereitung und den Transport der benötigten Rohstoffe berücksichtigt wird. Bezogen auf die beheizte Fläche lässt sich der Kennwert dabei in der Regel als spezifischer Wert in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr [kWh/m²a] angeben.
Wichtig zu wissen: Die Höhe des Primärenergiebedarfs ist von der energetischen Qualität der Hülle und der Art der installierten Heizung abhängig. Ein niedriges Ergebnis steht in der Regel also für ein rundum effizientes Gebäude.
Transmissionswärmeverlust im Wärmeschutznachweis
Eine weitere wichtige Kenngröße ist der Transmissionswärmeverlust. Was sich etwas sperrig anhört, lässt sich eigentlich ganz einfach erklären: Denn hierbei handelt es sich um den Wärmeverlust über die Hüllflächen eines Gebäudes. Angeben lässt er sich in der Regel als spezifischer Wert (bezogen auf die wärmeumschließende Umfassungsfläche eines Gebäudes) in Watt pro Quadratmeter und Kelvin [W/m²K]. Verliert ein Haus wenig wärme, weil es zum Beispiel über eine gute Dämmung der Fassade verfügt, ist der Transmissionswärmeverlust niedrig. In wenig oder komplett unsanierten Altbauten ist hingegen ein höherer Wert zu erwarten.
Nachweis über den sommerlichen Wärmeschutz im Neubau
Neue Gebäude sind entsprechend der aktuellen Gesetzeslage energieeffizient zu errichten. Sie lassen also wenig Wärme herein, um den Energieverbrauch auf ein Minimum reduzieren zu können. Gelangt doch thermische Energie ins Hausinnere, lässt sich diese nur aufwendig wieder abführen. Aus diesem Grund ist im Wärmeschutznachweis auch der sommerliche Wärmeschutz zu berücksichtigen. Experten ermitteln dabei die Sonneneintragskennwerte oder die Übertemperatur-Gradstunden, um bestimmen zu können, wie viel Wärme durch transparente Bauteile wie Fenster in das Haus gelangt. Sind die Ergebnisse zu hoch, müssen Bauherren und Planer entsprechende Maßnahmen treffen. Wie diese aussehen können, erklären wir ausführlich im Beitrag zum sommerlichen Wärmeschutz.
Energieausweis fasst die wichtigsten Kennwerte zusammen
Während der Wärmeschutznachweis die Berechnungsgrundlagen der einzelnen Kennwerte enthält, gibt der Energieausweis einen einfachen Überblick über die Ergebnisse. Er ist somit ein Teil des EnEV-Nachweises und bei vielen Neubauten Pflicht. Im Altbau muss ein Energieausweis nur dann erstellt werden, wenn ein Haus (oder eine Wohnung darin) verkauft, vermietet oder verpachtet wird.
Wie ist der EnEV-Nachweis richtig zu berechnen?
Die Berechnungen zum Wärmeschutznachweis führen Energieberater oder Fachplaner durch. Dabei halten sie sich in Wohngebäuden an die Vorgaben der DIN 4108-6 und DIN 4701-10 oder der DIN V 18599. Im Nichtwohngebäude gibt es diese Wahlfreiheit nicht: Hier ist die Berechnung im Referenzgebäudeverfahren nach DIN V 18599 Pflicht. Dazu nehmen die Experten alle bauphysikalischen Gegebenheiten eines Gebäudes auf und berechnen die Grenzwerte mit Standardwerten für U-Werte und technische Installationen. Anschließend ermitteln sie Werte wie den Primärenergiebedarf oder den Transmissionswärmeverlust mit konkreten Planungs- oder Objektdaten.
Vereinfachter Wärmeschutznachweis bei einer Sanierung
Bei einer Sanierung ist es einfacher, den EnEV-Nachweis zu erbringen. Denn hier müssen Experten das Gebäude nicht zwangsläufig als Ganzes betrachten. Möglich ist das mit dem Bauteilverfahren, bei dem für jede Sanierungsmaßnahme sicherzustellen ist, dass die von der EnEV geforderten U-Werte eingehalten werden. Wie hoch diese sein müssen, zeigt die folgende Tabelle exemplarisch.
Bauteil | U-Wert in Gebäuden mit Innentemperaturen von mind. 19 °C | U-Wert in Gebäuden mit Innentemperaturen von 12 bis 19 °C |
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Außenwände | 0,24 W/m²K | 0,35 W/m²K |
Fenster und Fenstertüren | 1,3 W/m²K | 1,9 W/m²K |
Dachflächen (Schrägdach) | 0,24 W/m²K | 0,35 W/m²K |
Dachflächen (Flachdach) | 0,20 W/m²K | 0,35 W/m²K |
Wände und Böden gegen Erdreich sowie Kellerdecken | 0,30 W/m²K | keine Anforderung |
Weitere Angaben zu den U-Werten, die die Energieeinsparverordnung bei einer Sanierung vorschreibt, sind in Anlage 3 der aktuell gültigen EnEV zu finden.
Wichtig zu wissen: Die Anforderungen sind nicht in jedem Fall zu erfüllen. So gibt es eine Reihe von Ausnahmen, bei denen keine Dämmung erforderlich und ein Wärmeschutznachweis nicht zu erbringen ist. Welche das sind und wann die U-Werte gelten, lässt sich in § 9 und Anlage 3 der aktuell gültigen EnEV nachlesen.
Unterschiedliche Anforderungen bei einem Anbau
Nicht nur im Neubau und bei Sanierungsarbeiten, auch bei einem Anbau an bestehende Gebäude ist ein Wärmeschutznachweis zu erbringen. Wie dieser zu erstellen ist, hängt dabei von der Grundfläche und der Art der Beheizung ab. So genügt bei einem Anbau mit weniger als 50 Quadratmeter Nutzfläche das vereinfachte Bauteilverfahren. Das heißt: Hier müssen die U-Werte von Wänden, Decken, Böden, Fenstern und Türen den Werten der obigen Tabelle (der EnEV) entsprechen, um die Anforderungen an den Wärmeschutz zu erfüllen. Ist der Anbau größer als 50 Quadratmeter (Beheizung über eine Anlage mit dem Altbau) ist zudem der sommerliche Wärmeschutz nachzuweisen. Bei einem Anbau von eigens beheizten Gebäudeteilen mit mehr als 50 Quadratmetern Nutzfläche gelten die Neubauanforderungen. Hier ist ein eigener Wärmeschutznachweis zu erstellen.
Wie viel kann ein Wärmeschutznachweis kosten?
Der Nachweis zum Wärmeschutz ist Pflicht. Wie viel er kostet, hängt dabei von der Gebäudegröße und der Art des Nachweises ab. So sind Berechnungen im Gebäudeverfahren grundsätzlich teurer als einfache Untersuchungen im Bauteilverfahren. Für den Neubau-Nachweis können Bauherren von Einfamilienhäusern mit 750 bis 1.500 Euro rechnen. In Zwei- und Mehrfamilienhäusern fallen die Kosten höher aus. Hier empfehlen wir, die Angebote verschiedener Experten miteinander zu vergleichen, um einen guten Preis zu bekommen.
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