Aus dem Inhalt:
- Warum eine Verschärfung der EnEV 2016?
- [VIDOE]: Alles Wichtige zur Energieeinsparverordnung
- Wen Betreffen die EnEV-Änderungen?
- Was ändert sich für die Flüchtlingsunterbringung
- Was ändert sich mit der EnEV 2016?
- Welche Folge hat das für Planung und Handwerk?
- Ändern sich auch Förderbedingungen?
- Ausblick: Stehen weitere Änderungen an?
Warum überhaupt eine Verschärfung der EnEV?
Mit der EU-Gebäuderichtlinie (EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden) hat das europäische Parlament bereits 2010 beschlossen, die Energieeffizienz im Neubau Schritt-für-Schritt so weit anzuheben, dass alle ab 2021 errichteten Gebäude annähernd den Null-Energie-Gebäudestandard erreichen müssen. Neue Häuser sind dann Effizienzhäuser, die nur noch sehr wenig Energie verbrauchen.
Mit den schrittweise geplanten EnEV-Novellen soll dieser Weg in Deutschland geebnet werden. Nach Verschärfungen der EnEV 2009 und 2014 stand im Jahr 2016 der nächste Schritt an. Als zweite Stufe der EnEV 2014 wurden die ab 01. Januar 2016 in Kraft tretenden Anforderungen bereits in der zuvor gültigen Novelle beschrieben. Der Titel "Energieeinsparverordnung 2016" bezieht sich dabei immer auf diese zweite Stufe der EnEV 2014. Die Verordnung wurde also nicht novelliert (überarbeitet).
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Video: Das Wichtigste zur EnEV einfach erklärt
Leben mit der Energiewende TV berichtet über die Inhalte der Verordnung und zeigt, was diese für neue und alte Gebäude bedeutet.Wen betreffen die EnEV-Änderungen?
Die Verschärfungen der Energieeinsparverordnung, die am 01. Januar 2016 in Kraft traten, beziehen sich im Wesentlichen auf neu zu errichtende Wohngebäude- und Nichtwohngebäude. Entscheidend ist dabei die Bauanzeige oder der Bauantrag. Werden diese nach dem Stichtag eingereicht oder gestellt, gelten bereits die verschärften Anforderungen.
Am 29.09.2015 hat die Bundesregierung zusätzliche Änderungen beschlossen, die eine schnelle und unkomplizierte Flüchtlingsunterbringung ermöglichen sollen.
Was ändert sich für die Flüchtlingsunterbringung
Bei den hohen Flüchtlingszahlen in Deutschland, muss ein Kompromiss zwischen nachhaltigen Baustandards und der unkomplizierten Flüchtlingsunterbringung gefunden werden. Dieser besteht nun befristet bis zum 31. Dezember 2018 und wirkt sich mit einem neuen Paragrafen § 25a auch auf die EnEV 2014 aus.
Mit der Änderung wird die neue Gebäudeklasse „Gebäude für die Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen“ eingeführt, die folgende Besonderheiten innehat:
- Für die Flüchtlingsunterbringung zu sanierende Gebäude müssen lediglich einen Mindestwärmeschutz erfüllen. Die wärmeübertragende Umfassungsfläche ist also nach anerkannten Regeln der Technik zu dämmen.
- Anträge für Neubauten dürfen die Schaffung von Unterkünften nicht erheblich verzögern.
- Die oberste Geschossdecke der Wohngebäude muss nicht gedämmt werden.
- Die Nutzungsdauer provisorischer Gebäude wird auf 5 Jahre erhöht.
Die Änderungen für Flüchtlingsunterkünfte traten mit dem der Verordnung zum Asylverfahrens-Beschleunigungsgesetz in Kraft. Der Bundesrat hatte diesem zugestimmt.
Was ändert sich mit der EnEV 2016?
Die geplanten Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf den Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust neuer Wohn- und Nichtwohngebäude und wirken sich somit auf Anlagentechnik (Heizung sowie Wohnraumlüftung) und die Gebäudehülle (Wärmedämmung) aus.
Zusätzlich müssen Hausbesitzer und Bauherren Geschossdecken zu nicht beheizten Dachgeschossen dämmen. Lesen Sie alles über die Nachrüstpflichten in Bezug auf Heizung und Wärmedämmung im Beitrag "Nachrüstpflichten der EnEV".
Übrigens: An der Berechnung auf Basis eines Referenzgebäudes hat sich mit der Verschärfung nichts geändert. Diese ist nach wie vor Grundlage für den Energieausweis. Ausstellen kann den Energieausweis ein eccuro-Experte aus Ihrer Region.
Die Verschärfung des Primärenergiebedarfs
Der Primärenergiebedarf berücksichtigt sowohl die Energie, die tatsächlich zur Beheizung von Gebäuden benötigt wird, als auch den Anteil, der zur Gewinnung dieser notwendig ist. Er bezieht sich somit nicht nur auf die Dämmung, sondern auch auf die technische Anlage (Heizung und Wohnraumlüftung) eines Gebäudes.
- Seit 01. Januar 2016 ist der Grenzwert für den Primärenergiebedarf um 25% höher.
Die Auswirkungen auf neu zu errichtende Gebäude lassen sich dabei am besten über die Berechnung erklären. Vereinfacht wird der Primärenergiebedarf aus dem Produkt des Endenergiebedarfs (Energiebedarf zur Beheizung von Gebäuden) und dem Primärenergiefaktor ermittelt. Über den Primärenergiefaktor wird dabei die Umweltauswirkung des Rohstoffs angegeben. Während Gas als fossiler Brennstoff mit 1,1 bewertet wird, kann für den regenerativen Rohstoff Holz ein Wert von 0,2 angesetzt werden.
- qp = qe * fP
Übrigens: Der Faktor zur primärenergetischen Bewertung für Strom wurde durch den wachsenden Anteil erneuerbarer Energien von 2,4 auf 1,8 gesenkt. Auch das führte dazu, dass der Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes sank.
Die erhöhten Anforderungen an den Primärenergiebedarf können dabei mit den folgenden Möglichkeiten erreicht werden:
- Endenergiebedarf (Wärmeverluste über Gebäudehülle reduzieren)
- Endenergiebedarf (Interne Verluste über eine höhere Effizienz der Anlage reduzieren; betrifft zum Beispiel Heizungs- und Raumlufttechnik)
- Primärenergiefaktor (Anteil regenerativer Energien anheben; möglich mit Wärmepumpe oder Solarthermie)
Übrigens: Wer ein neues Haus errichtet, muss seinen Wärmebedarf nach EEWärmeG ohnehin zu mindestens 15 Prozent mit regenerativen Energieträgern decken. Wer sich gegen Solar oder Wärmepumpe entscheidet, kann dabei auch ein BHKW einbauen oder die Dämmung entsprechend verbessern. Mehr dazu im Beitrag „EEWärmeG – Was ist das eigentlich?“
Die Verschärfung des Transmissionswärmeverlusts
Der Transmissionswärmeverlust steht für die Qualität des Wärmeschutzes aller Gebäudehüllflächen und bezieht sich somit auf die Dämmung. Er gibt dabei an, wie viel Wärme über Fenster, Fassade und Co. bei einer bestimmten Differenz von Außen- und Innentemperatur verloren geht.
- Seit 01. Januar 2016 ist der Grenzwert für den Transmissionswärmebedarf um 20% höher als zuvor.
Da der Transmissionswärmeverlust ausschließlich von der Qualität des Gebäudewärmeschutzes abhängt, schlägt sich die Verschärfung direkt auf diesen nieder.
Die erhöhten Anforderungen an den Transmissionswärmebedarf lassen sich dabei vor allem mit einer besseren Dämmung erreichen. Die folgende Liste zeigt einige Möglichkeiten im Überblick:
- Gebäudedämmung (Erhöhung von Stärke oder Qualität der eingesetzten Dämmung)
- Fenster (Einsetzen hochwertiger Wärmeschutzverglasungen)
- Türen und Tore (Einsetzen von Türen und Toren mit hohem Wärmeschutz)
- Konstruktion (Verbesserung der Baukonstruktion zur Verringerung von Wärmebrücken)
Welche Folge hat das für Bauherren, Planer und Handwerker?
Je höher die energetischen Anforderungen an ein Gebäude steigen, desto wichtiger wird eine intensive und ganzheitliche Planung, bei der alle Komponenten aufeinander abgestimmt werden. Denn, nur wenn Architektur, Bauphysik und Gebäudetechnik zusammenspielen, können Synergieeffekte genutzt werden, die nachhaltig wirtschaftliche Bauwerke ermöglichen.
Analog stiegen bei Bestands- und Neubauten im Wohn- und Nichtwohnbau die Anforderungen an die handwerkliche Umsetzung. Vor allem im Hochbau können Ungenauigkeiten und Fehler dabei schwerwiegende Folgen haben.
Wir empfehlen daher, dass ein Energieberater den Bau begleitet. Denn der prüft Konzepte, Planung und Ausführung und gewährleistet Sicherheit und Qualität. Für die Gewährung einer KfW-Förderung ist der Nachweis eines unabhängigen Experten ohnehin verpflichtend.
Übrigens: Praxishilfen geben nicht nur Energieberater. Auch Handwerker und Hersteller wie Vaillant oder Viessmann helfen dabei, die hohen Anforderungen bei Neubauten einzuhalten.
Ändern sich auch Förderbedingungen?
Mit den verschärften Anforderungen der Energieeinsparverordnung passt auch die KfW ihre Förderangebote an. Da das KfW-Haus 70 seit Inkrafttreten der verschärften Anforderungen annähernd zum Mindeststandard wurde, hat die Bank die Mittel gestrichen. Mit dem Effizienzhaus 40 Plus wächst die Liste der Effizienzhaus-Standards dafür um einen weiteren. Folgende KfW-Effizienzhausstandards können ab Januar 2016 beantragt werden:
- KfW-Effizienzhaus 55
- KfW-Effizienzhaus 40
- KfW-Effizienzhaus 40 Plus
Das KfW-Effizienzhaus-40-Plus hat in Bezug auf Primärenergiebedarf und Transmissionswärme die gleichen Anforderungen zu erfüllen, wie ein herkömmliches Effizienzhaus 40. Zusätzlich muss es aber mit folgenden Komponenten ausgestattet sein:
- einer erneuerbaren Stromerzeugung (Wind, Sonne, regenerative KWK) inklusive Speicher
- einem Monitoring-System für Stromerzeugung und -Verbrauch
- Raumlufttechnik mit Wärmerückgewinnung
Ein Ausblick: Folgen in Zukunft weitere Änderungen?
Ja! So soll das Energiesparrecht in Deutschland durch das sogenannte Gebäudeenergiegesetz deutlich vereinfacht werden. Möglich ist das, indem das Gebäudeenergiegesetz Energieeinsparverordnung (EnEV), Energieeinspargesetz (EnEG) und Erneuerbare-Energie-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) zusammenführt. Geht es um die Energieeffizienz, ist es dabei mit zahlreichen Verschärfungen im Neubausektor verbunden. So führt es das von der EU geforderte Niedrigstenergiegebäude als Baustandard ein. Sanierer bleiben vermutlich weitestgehend verschont.
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