KfW-Förderung für Alarmanlagen: Die Konditionen
Aus dem Inhalt:
Wer sein Hab und Gut sichern möchte, ist mit einem Warnsystem gut beraten. Denn die Anlagen schlagen Alarm, sobald sie Einbrecher bemerken. Das lenkt die Aufmerksamkeit auf das betroffene Haus und die Diebe suchen das Weite. Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt es eine Förderung für Alarmanlagen. Zur Auswahl stehen dabei attraktive Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen.
Hohe Zuschüsse über das KfW-Programm 455-E „Einbruchschutz“
Wer sich für die Sicherheitstechnik interessiert, kann über das KfW-Programm 455-E hohe Zuschüsse beantragen. Diese gibt es für Kosten von 500 bis 1.000 Euro in Höhe von 20 Prozent. Alle förderfähigen Kosten, die den Betrag von 1.000 Euro übersteigen, bezuschusst die KfW darüber hinaus mit 10 Prozent. Wichtig zu wissen ist, dass die Förderung für Alarmanlagen nicht allen Hausbesitzern zur Verfügung steht. Antragsberechtigt sind:
- Eigentümer oder Käufer von Ein- oder Zweifamilienhäusern
- Eigentümer oder Käufer einer Wohnung
- Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen (WEGs)
- Mieter (ratsam ist eine Modernisierungsvereinbarung mit dem Vermieter)
Wer für das Förderprogramm der KfW infrage kommt, muss die Mittel rechtzeitig vor dem Beginn der Maßnahme beantragen.
KfW-Programm 159: Darlehen zur Förderung der Alarmanlage
Auch Hausbesitzer, die keiner der oben genannten Gruppen angehören, gehen nicht leer aus. Sie können günstige Darlehen über das KfW-Programm 159 beantragen. Erhältlich sind dabei Kredite bis zu einer Höhe von 50.000 Euro. Der Zinssatz beginnt bei 0,78 Prozent und hängt von der Bonität sowie der geplanten Maßnahme ab. Wählen können Sanierer oder Käufer bereits sanierter Gebäude bei der Vertragsgestaltung. So liegt die Laufzeit zwischen 4 und 30 Jahren. Neben 1 bis 3 tilgungsfreien Anlaufjahren gibt es außerdem eine Zinsbindungsfrist von 5 bis 10 Jahren. Der Kreditbetrag ist zu 100 Prozent in einer Summe auszahlbar. Passiert das nicht mindestens 12 Monate nach der Förderzusage, erhebt die KfW eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,15 Prozent pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Betrag.
Übrigens: Auch Eigentümer kleiner Gebäude (weniger als drei Wohneinheiten) oder einer Wohnung können die Darlehens-Förderung für eine Alarmanlage beantragen. Da diese nicht mit einem Tilgungszuschuss ausgestattet ist, stellt die Zuschuss-Variante oft die bessere Lösung dar.
Förderbare Kosten für die neue Alarmanlage im Überblick
Neben den Kosten für die Anschaffung und den Einbau der Einbruchmeldeanlage sind auch weitere Ausgaben anrechenbar. So erhalten Sanierer die Zuschüsse und Darlehen der KfW unter anderem auch für:
- Markierungen an den Bedienelementen
- nötige Maler-, Putz- oder Estricharbeiten
- Folgearbeiten an angrenzenden Bauteilen
- Elektroarbeiten wie das Verlegen von Kabeln
Insgesamt sind dabei Ausgaben von bis zu 15.000 Euro pro Wohnung förderbar. Kredite gibt es hingegen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro pro Wohneinheit.
Übrigens: Attraktive Fördermittel gibt es auch für andere Maßnahmen. So zum Beispiel für den Fenstertausch oder den Einbau einer neuen Haustür.
Voraussetzungen zur KfW-Förderung der Alarmanlage
Wer die Förderung für eine Alarmanlage in Anspruch nehmen möchte, muss bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen. So gilt für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen grundsätzlich, dass sie den Anforderungen der Normenreihe DIN EN 50131 und DIN VDE 0833, Teile 1 und 3 (jeweils Grad 2) entsprechen müssen. Melder sind darüber hinaus nur dann zugelassen, wenn sie nach DIN EN 50131-2-x (mindestens Grad 2) zertifiziert sind.
Weitere Voraussetzungen bestehen für den Einbau von Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smart Home Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion. Hier gelten die Anforderungen der DIN VDE V 0826-1. Die Einbruchmeldefunktion muss dabei ohne Abweichungen von der vorgenannten Norm bestehen. Bei der Scharf- sowie Unscharfschaltung der Anlage ist darüber hinaus die Zwangsläufigkeit nach DIN VDE V 0826-1 einzuhalten.
Unser Tipp: Bevor Sanierer mit einer Maßnahme starten und die Förderung der Alarmanlage beantragen, sollten sie sich umfassend beraten lassen. Möglich ist das zum Beispiel bei einer polizeilichen Beratungsstelle, die über das Portal www.k-einbruch.de zu finden ist.
Beantragung der attraktiven Fördermittel bei der KfW
Die Beantragung der Förderung für eine Alarmanlage funktioniert ganz einfach selbst. Haben Hausbesitzer die erforderlichen Angebote eingeholt, wenden Sie sich für einen Kredit an ihre Hausbank. Einmalige Zuschüsse lassen sich hingegen einfach über das KfW-Zuschussportal beantragen. Wichtig ist, dass beides vor dem Beginn der Bauarbeiten erfolgt.
Nach einer Prüfung der eingesandten Unterlagen geben die Experten der KfW im besten Falle ihr Ok. Nun können Sanierer die Darlehen bei ihrer Hausbank abrufen und Fachhandwerker mit der Ausführung beauftragen.
Wer die Förderung der Alarmanlage über das KfW-Zuschussportal beantragt hat, bekommt nach der Prüfung eine Zusage im Zuschussportal. Liegt diese vor, können die Arbeiten beginnen. Wichtig ist allerdings, dass Antragsteller nun auch Ihre Identität nachweisen. Einfach und unkompliziert funktioniert das zum Beispiel mit dem Schufa-Identitätscheck.
Sind die Arbeiten abgeschlossen? Dann geben Sanierer die angefallenen Kosten im Zuschussportal an. Hier können sie auch die angefallenen Rechnungen hochladen. Die Experten prüfen alles noch einmal bevor sie die Förderung für die Alarmanlage auszahlen.
Wer ein Darlehen beantragt hat, übermittelt die Unterlagen nach Aufforderung an seine Hausbank.
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