Aus dem Inhalt:
- Was ist ein Energiemanagementsystem?
- Vorteile eines Energiemanagementsystems
- Was kostet ein Energiemanagementsystem?
- Wird ein Energiemanagementsystem gefördert?
- BAFA-Zuschüsse zur erstmaligen Einführung von Energiemanagementsystemen
- Steuerrückerstattungen als Spitzenlastausgleich nach der Effizienzsystemverordnung SpaEfV
- Begrenzung der EEG-Umlage für energieintensive Unternehmen und Schienenbahnen
- Fazit und Zusammenfassung
Was ist ein Energiemanagementsystem?
Der Begriff Management beschreibt ganz allgemein die Organisation verschiedener Aufgaben und Abläufe zum Erreichen definierter Ziele. Im Energiemanagement werden alle Produktionsprozesse und -abläufe in Hinblick auf Ihren Produktionserfolg organisiert. Dabei werden alle Energieverbräuche, egal ob in Form von Gas, Strom oder Öl, automatisch gemessen und dokumentiert. Über die Bildung von spezifischen Kenngrößen, wie zum Beispiel dem Stromverbrauch je produziertes Produkt, wird es möglich Ihren Energieverbrauch zu bewerten und zu vergleichen.
Die genaue Kenntnis über verschiedene Energieströme und Verbräuche unterstützt Sie dabei, Entscheidungen über Energieverbrauchsrelevante Investitionen richtig zu beurteilen und Ihre Energiekosten zu senken.
Mit dem Ziel, die energiebezogene Leistung in produzierenden Unternehmen zu steigern und den Energieverbrauch zu reduzieren, wurde im Jahr 2011 die DIN EN ISO 50001 eingeführt. Die internationale Norm regelt die Einführung von Energiemanagement-Systemen in Unternehmen. Ihre Einhaltung gilt unter anderem als Voraussetzung für Verschiedene Förderungen und Begünstigungen.
Worin liegen die Vorteile eines Energiemanagementsystems?
Durch die Einführung eines Energiemanagementsystems erlangen Sie einen einfachen und transparenten Überblick über die Energieverbräuche. Sie können die Effizienz Ihrer Produktionsprozesse bewerten und Einsparpotentiale identifizieren. In der Regel lassen sich dabei viele günstige Maßnahmen finden, die bereits spürbare Auswirkung auf Ihre Energiekosten haben.
Im Rahmen der Energiewende sieht auch der Gesetzgeber große Potentiale im Energiemanagement und fördert die Einsparung durch Zuschüsse oder steuerliche Begünstigungen.
Insgesamt bringt Ihnen ein Energiemanagement folgende Vorteile:
- Umweltfreundliche Produktion (geringerer CO2-ausstoß)
- Höhere Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsvorteile (geringere Energiekosten)
- Besseres Image Ihres Unternehmens (umweltbewusste Darstellung)
- Generieren von Fördermitteln sowie steuerlichen Begünstigungen
Was kostet ein Energiemanagementsystem?
Die Einführung eines Energiemanagementsystems ist ein aufwändiger Prozess, der in verschiedenen Etappen durchgeführt wird. Wie anderen Managementsystemen folgt auch dieser Prozess dem PDCA-Schema.
Dabei werden zuerst realistische Energiesparziele aufgestellt und Strategien geplant (P = Plan). Daraufhin werden sukzessive Managementstrukturen ein- und Maßnahmen zur Verbesserung durchgeführt (D = Do). Im nächsten Schritt sind die Zielerreichung und die Effektivität des Managementsystems zu prüfen (C = Check). Im Rahmen von Energieaudits sind dann neue Ideen zu sammeln. Abschließend ist die Strategie zu prüfen und falls notwendig zu optimieren (A = Act). Von hier an beginnt der Kreislauf erneut.
Durch das große Spektrum verschiedener Betriebe im produzierenden Gewerbe, können weder Kosten noch die Einführungsdauer für ein Energiemanagementsystem pauschal angegeben werden. Folgende Angaben entsprangen einer Abschätzung von IREES (Institut für Ressourceneffizienz und Energiestrategien) aus dem Jahr 2011:
- Kleine Unternehmen ( < 150.000 € Energiekosten): Einführungszeit 2-6 Monate; Kosten 8-17t €
- Mittlere Unternehmen ( < 10. Mio. € Energiekosten): Einführungszeit 2-12 Monate; Kosten 15-34t €
- Große Unternehmen ( > 10. Mio. € Energiekosten): Einführungszeit 4-18 Monate; Kosten 43 bis 87t
(Die Angaben sind als Richtwerte zu verstehen)
Wird ein Energiemanagementsystem gefördert?
Der Gesetzgeber sieht großes Einsparpotential im Energiemanagement und fördert die Einführung von Managementsystemen mit verschiedenen Instrumenten. Möglich sind dabei zum Beispiel:
- BAFA-Zuschüsse zur Einführung von Energiemanagementsystemen
- Steuerrückerstattungen als Spitzenlastausgleich nach der Effizienzsystemverordnung SpaEfV
- Begrenzung der EEG-Umlage für energieintensive Unternehmen und Schienenbahnen nach dem BAFA
BAFA-Zuschüsse zur erstmaligen Einführung von Energiemanagementsystemen
Über das BAFA fördert der Gesetzgeber die erstmalige Einführung von Energiemanagementsystemen. In die Förderung fallen dabei zum Beispiel:
- Kosten für die Beratung zur Entwicklung eines Managementsystems (max. 3.000 €)
- Kosten für die Mitarbeiterschulung zum Energiebeauftragten (max. 1.000 €)
- Kosten für die Erstzertifizierung eines Systems nach DIN EN ISO 50001 (max. 6.000 €)
- Kosten für die Erstzertifizierung eines alternativen Systems (max. 1.500 €)
- Kosten für den Erwerb von Messtechnik (max. 8.000 €)
- Kosten für den Erwerb von Software zum Energiemanagement (max. 4.000 €)
Insgesamt werden über das BAFA maximal 20.000 € innerhalb von 36 Monaten gefördert.
Antragsberechtigt sind dabei alle Unternehmen, die weder einen EEG-Sonderausgleich, noch den Spitzenlastausgleich nach SpaEfV in Anspruch nehmen. Ausnahmen gelten für Unternehmen, die im Rahmen der besonderen Ausgleichsregelung zur Einführung eines alternativen Systems verpflichtet sind. Auch KMU´s, die bereits den Spitzenlastausgleich nach SpaEfV in Anspruch nehmen sind Antragsberechtigt.
Steuerrückerstattungen als Spitzenlastausgleich nach der Effizienzsystemverordnung SpaEfV
Im Rahmen des Spitzenausgleichs erhalten Unternehmen des produzierenden Gewerbes Rückzahlungen der bereits entrichteten Strom- und Energiesteuern. Voraussetzung für die Zahlung ist die Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder eines Umweltmanagementsystems nach EMAS.
Für kleine und mittlere Unternehmen genügt bereits der Nachweis über ein alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz, wie ein Energieaudit.
Mit Ausnahme der KMU´s ist eine Kombination von Spitzenlastausgleich und BAFA-Zuschüssen nicht möglich.
Begrenzung der EEG-Umlage für energieintensive Unternehmen und Schienenbahnen
Mit dem EEG verpflichtet der Gesetzgeber energieintensive Unternehmen, also Unternehmen die mehr als 1 Gigawatt verbrauchen und deren Stromkosten mindestens 17% der Bruttowertschöpfung betragen, zur Einführung eines Energiemanagementsystems. Im Gegenzug gewährt er über das BAFA finanzielle Erleichterungen.
Entscheidend für die Beantragung der Erleichterung ist die jährliche Ausschlussfrist, die in der Regel zum 30.06. des Antragsjahres endet. Im selben Jahr neu gegründete Unternehmen haben bis zum 30.09. des jeweiligen Jahres dabei etwas mehr Zeit.
Fazit und Zusammenfassung
Ein Energiemanagement ist ein System, dass es Ihnen ermöglicht den Energieverbrauch in Ihrem Unternehmen transparent zu kontrollieren. Im Ergebnis ermöglicht das Managementsystem die Identifikation lukrativer Einsparpotentiale, die Senkung der Energiekosten, eine bessere Wirtschaftlichkeit, eine bessere Aufstellung im Wettbewerb und einen Imagegewinn durch eine umweltbewusste Unternehmensausrichtung.
Da auch der Gesetzgeber die großen Potentiale des Energiemanagements erkannt hat, wird die Einführung solcher Systeme mit verschiedenen Instrumenten gefördert.
Da das Thema Energiemanagement sehr komplex ist, empfehlen wir Ihnen den Austausch mit anderen Unternehmen in einem regionalen Netzwerk, zum Beispiel nach dem LEEN-System, oder eine initiale Beratung durch einen Energieberater.
Abschließend möchten wir Sie auch noch auf die Broschüre des Bundesumweltamts hinweisen, die das Thema Energiemanagement ausführlich erklärt.
Welche Erfahrungen haben Sie mit dem Thema Energiemanagement gemacht? Wir freuen uns auf Ihre Kommentare hier zum Artikel, bei Twitter oder Facebook.
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