Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende soll ab 2017 in Kraft treten und nach und nach diese 80 % der Stromkunden einbeziehen. Dabei machen alle Verbraucher von über 10.000 kWh ab 2017 den Anfang. Ab 2020 sollen dann auch kleinere Abnehmer ab 6.000 kWh Jahresverbrauch folgen.
Etwas schleierhaft ist, wie man bei diesen hohen Grenzen auf die 80 Prozent deren Kunden kommen will. Zwar machen die privaten Haushalte in Deutschland nur etwas mehr als ein Viertels des hiesigen Stromverbrauchs aus. Doch sie stellen mit gut 40 Millionen Haushalten im Gegensatz zu etwa mehr als 3 Millionen Firmen und das Gros der Kunden.
Doch der größte Teil von ihnen kommt nie und nimmer auf die 6.000 kWh. Selbst der Strompreisspiegel geht nur bei einem 4-Personen-Haushalt mit mittleren bis hohen Verbrauch davon aus, dass die 6.000-kWh-Grenze geknackt werden könnte. Doch die Realität in einem immer effizienter werdenden Deutschland sieht anders aus. Ein Beispiel: ein 4-Personen-Haushalt in einem KfW-70-Haus benötigt kaum mehr als 2.500 bis 3.000 kWh im Jahr.
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