Belästigung und üble Nachrede am Arbeitsplatz, oder kurz Mobbing am Arbeitsplatz, ist laut Arbeitsschutzgesetz eine psychische Gefahr für Beschäftigte. Im Sinne der Gefährdungsbeteiligung soll sie entsprechend niedrig gehalten werden. Wesentliche Merkmale für Mobbing am Arbeitsplatz sind der Umstand, dass immer nur eine bestimmte Person drangsaliert wird, die Belästigung systematisch verläuft, offen Respektlosigkeit demonstriert wird und die Handlungen dauerhaft stattfinden.

Nach repräsentativen Studien haben ungefähr 2,7 Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland Mobbing am Arbeitsplatz über einen sehr langen Zeitraum erlebt. Von kurzzeitigem Mobbing berichten sogar 11,3 Prozent aller Erwerbstätigen.

Besonders gefährdete Gruppen von Beschäftigen beim Mobbing sind Frauen, Mitarbeiter in sozialen Berufen und im Verkauf oder die Altersgruppen der unter fünfundzwanzigjährigen und die der über fünfundfünfzig Jährigen. Fundierte Eigenschaften eines Mobbingopfers konnten die bisher durchgeführten Studien aber nicht erbringen.

Mobbing äußert sich dabei in vielfältiger Art und Weise, bestimmte Vorgehensweisen treten allerdings gehäuft auf. Dabei ist zum einen die Verweigerung von Äußerungsmöglichkeiten zu nennen, bei der durch ständige Unterbrechungen und abwertende Gesten und Blicke das Opfer geradezu mundtot gemacht wird.

Eine andere Art des Mobbings liegt in der Schädigung des sozialen Rufs über das Streuen von Gerüchten, direkten Beleidigungen oder der Verordnung von Selbstbewusstsein senkenden Arbeitstätigkeiten. Daneben kann danach gestrebt werden die Berufs- und Lebensqualität durch Überforderung oder Unterforderung einzuschränken oder durch soziale Ausgrenzung die Unterbindung sozialer Beziehungen zu erzwingen.

Die Folgen für die Leidtragenden sind fatal, denn Mobbing richtet psychischen Schaden an, der auch zu körperlichen Krankheiten führen kann. Atemprobleme, Essstörungen, Schwindel, Kopfschmerzen und Stresskrankheiten wie Herz-Kreislauf-Probleme und Magengeschwüre sind hierfür nur einige Beispiele. In Form geringerer Produktivität, längeren Krankschreibungen oder sogar Fällen von Arbeitsunfähigkeit treffen die Folgen finanziell auch die Unternehmen.

Die Folgen von Mobbing am Arbeitsplatz erkannte auch der Gesetzgeber und reagierte im Arbeitsschutzgesetz mit der Pflicht zur psychischen Gefährdungsbeurteilung. Unternehmen sind hierdurch zur Bekämpfung und Vorbeugung von Mobbing verpflichtet. Kommen die Unternehmen ihrer Sanktionierungspflicht nach §617-619 Arbeitsschutzgesetz nicht nach, können Sie dafür bestraft werden.

Zur Vorbeugung ist es ratsam, Fehler in der Arbeitsorganisation zu beheben, Aufgaben und Verantwortlichkeiten eindeutig zu verteilen und transparent zu sein. Außerdem ist es hilfreich die Mitarbeiter für das Thema Mobbing zu sensibilisieren, eine Betriebsvereinbarung gegen Mobbing zu treffen und einen Mobbing- und Konfliktverantwortlichen zu ernennen.

Trotz der volkswirtschaftlichen sowie der psychischen und physischen Folgen ist Mobbing am Arbeitsplatz nicht strafbar. Es verstößt allerdings nach dem Arbeitsrecht gegen die arbeitsvertragliche Pflicht, sich für die Interessen des Unternehmens einzusetzen und diesen nicht zu schaden. Folglich drohen Ermahnungen, Abmahnungen oder sogar eine Kündigung.

Wenn der Geschädigte gesundheitliche Schäden erlitten hat oder sein Hab und Gut beschädigt wurde steht ihm zudem eine finanzielle Entschädigung zu. In solchen Fällen erwarten den Täter außerdem, je nach Tatbestand, weitere Strafverfahren, wie Körperverletzung oder sexuelle Belästigung.

Weitere Informationen rund ums Thema Mobbing und weiteren rechtlichen Bestimmungen des Arbeitsschutzes in Deutschland hat der Berufsverband der Rechtsjournalisten e. V.  auf seinem umfangreichen Ratgeberportal www.arbeitsschutzgesetz.org zusammengestellt.

Über den Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. 

Der BvdR. e.V.  ist der Zusammenschluss von Rechtsjournalisten und Rechtsanwälten aus ganz Deutschland, die Rechtsbeiträge zu verschiedensten Themen auf den Portalen anwalt.org, arbeitsrechte.de, arbeitsschutzgesetz.org, mietminderung.net und scheidung.org veröffentlichen. 

Der Verband wurde im August 2015 von dem Rechtsanwalt Mathis Ruff in Berlin ins Leben gerufen.  Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche relevante Rechtsbereiche in Deutschland informieren können. Zudem wird ein deutschlandweites Anwaltsverzeichnis aufgebaut und gepflegt. Der Verband sieht sich an dieser Stelle ausschließlich als Informationsplattform und bietet daher keine Rechtsberatung an. 

Mobbing am Arbeitsplatz: Das gilt es zu beachten

Kevin Geisler

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