KfW 455-B: Zuschüsse zur Barrierereduzierung im Haus

Nach dem bekannt wurde, dass die KfW-Zuschüsse zur Barrierereduzierung im vergangenen Jahr aufgebraucht waren, stellte sich eine große Unsicherheit bei den Betroffenen ein. Viele wussten nicht, ob es die Förderung für ein barrierefreies Bad überhaupt wieder geben wird. Denn der Haushaltsplan der Bundesregierung war lange nicht fix. Seit einigen Tagen macht sich nun Erleichterung breit: Denn der Bund hat die Förderung bis zum Jahr 2022 im Haushalt verankert.

Übrigens: Die Mittel aus dem Programm KfW 455-B gibt es nur für Sanierungsvorhaben, die zum Antragszeitpunkt noch nicht begonnen haben. Wer die Badsanierung zu früh in Angriff genommen hat, muss nun leider ohne die staatlichen Mittel auskommen.

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Wer kann Mittel aus dem Förderprogramm KfW 455 beantragen?

Die Förderung für ein barrierefreies Bad sowie Maßnahmen zur Barrierereduzierung stehen all jenen zur Verfügung, die:

  • Eigentümer eines Ein- oder Zwei­familien­hauses mit maximal 2 Wohn­einheiten oder einer Wohnung sind
  • Erst­erwerber eines sanierten Ein- oder Zwei­familien­hauses oder einer sanierten Wohnung sind
  • eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft aus Privat­personen sind

Darüber hinaus können auch Mieter Mittel aus dem Fördertopf für das Programm KfW 455 in Anspruch nehmen. Diese sollten Umbauarbeiten in Wohnungen oder Häusern jedoch zuvor mit Ihrem Vermieter abstimmen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) empfiehlt darüber hinaus den Abschluss einer Sanierungsvereinbarung.

KfW 455: Die Konditionen des Förderprogramms im Überblick

Wer sich für die Mittel entscheidet, kann generell zwischen Einzelmaßnahmen und der Sanierung zum „altersgerechten Haus“ wählen. Das Programm sieht dabei folgende Zuschusshöhen vor:

  • 10 Prozent für Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung
  • 12,5 Prozent für den Umbau zu einem „altersgerechten Haus“

Wichtig zu wissen ist, dass die Bank Mittel aus dem KfW-Programm 455-B nicht in unbegrenzter Höhe ausschüttet. So gibt es maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit für Einzelmaßnahmen. Bei der Sanierung im Paket erhalten Hausbesitzer hingegen bis zu 6.250 Euro pro Wohneinheit.

Übrigens: Um die Fördermitel zu erhalten, müssen bei einer Badsanierung Kosten von mindestens 2.000 Euro anfallem. Denn der Mindestförderbetrag der KfW liegt bei 200 Euro. 

Für welche Maßnahmen gibt es die Förderung für ein barrierefreies Bad?

Mittel aus dem Programm 455 der KfW gibt es nicht nur zur Förderung für ein barrierefreies Bad. Auch für viele andere Maßnahmen können Hausbesitzer nun wieder Zuschüssen beantragen. Die folgende Liste gibt einen Überblick:  

  • Wege zu Gebäuden und regelmäßig genutzten Einrichtungen wie Stellplätzen, Garagen, Sitz- und Spielplätzen sowie Entsorgungseinrichtungen
  • Barrierearme Haus- und Wohnungseingangstüren
  • Flure außerhalb von Wohnungen
  • Neue Außenlaubengänge
  • Nachträgliche Maßnahmen zum Wetterschutz
  • Einbau, Nachrüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen als Anbauten oder Einbauten
  • Barrierereduzierende Umgestaltung von Treppenanlagen
  • Rampen zur Überwindung von Barrieren
  • Treppenlifte oder andere ergänzende mechanische Fördersysteme
  • Änderung des Raumzuschnitts von Wohn- und Schlafräumen, Fluren oder Küchenräumen
  • Verbreiterung der Türdurchgänge mit Einbau neuer Innentüren
  • Erschließung bestehender oder Schaffung von Freisitzen (Terrassen, Loggien oder Balkonen)
  • Anpassung der Raumgeometrie von Sanitärräumen
  • Schaffung bodengleicher Duschplätze (barrierefreie Dusche) einschließlich Dusch(-klapp)sitzen
  • Modernisierung von Sanitärobjekten (Waschbecken, Waschtische, WCs, Dusch-WCs, Urinale, Badewannen, Bidets)
  • Einbau oder Erweiterung von baugebundenen Altersgerechten Assistenzsystemen
  • Modernisierung von Bedienelementen
  • Stütz- und Haltesysteme einschließlich Maßnahmen zur späteren Nachrüstung
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung und Kommunikation

Wer von den besseren Konditionen im KfW-Programm 455 profitieren möchte, muss sein Haus komplett altersgerecht umbauen. Dazu müssen die Wohnungen im Haus mit einem altersgerechten Zugang ausgestattet sein. Darüber hinaus müssen Verbraucher auch Wohn- Schlaf und Küchenräume altersgerecht umbauen. Gleiches betrifft das Bad und die darin befindlichen Bedienelemente.

Übrigens: Im Beitrag „Badrenovierung Kosten“, geben wir einen Überblick über die Ausgaben, mit denen Verbraucher bei einer Badsanierung rechnen können.

Fördermittel aus dem Programm KfW 455-B beantragen

Wer die Förderung für ein barrierefreies Bad beantragen möchte, muss die Antragsunterlagen unbedingt vor dem Beginn der Sanierung bei der KfW einreichen. Damit das schnell und einfach funktioniert, hat die Förderbank ein eigenes Online-Zuschussportal eingerichtet. Generell folgt der Weg zum Zuschuss den folgenden 4 Schritten.

Schritt 1: Zu Beginn müssen Hausbesitzer die bevorstehende Maßnahme planen. Ein Experte kann dabei individuell unterstützen. Er informiert über die verschiedenen Möglichkeiten der Sanierung, prüft, ob sich die Wünsche vor Ort umsetzten lassen und erstellt ein passgenaues Angebot.

Schritt 2: Stehen die Kosten fest, können Verbraucher die Mittel über das Online-Zuschussportal der KfW beantragen. Hierzu müssen Sie sich kostenfrei im Portal anmelden.

Schritt 3: Die KfW prüft dann die eingegangenen Unterlagen und gibt ein Ok, wenn die Sanierung starten kann. Wichtig: Nach der Bestätigung haben Sanierer nur begrenzt Zeit, die beantragten Maßnahmen umzusetzen.

Schritt 4: Ist das Vorhaben abgeschlossen, weisen Hausbesitzer ihre Identität nach. Sie geben die angefallenen Kosten an und belegen alles mit entsprechenden Rechnungen. Im Anschluss daran zahlt die Förderbank die Zuschüsse aus dem Programm KfW 455 aus.

[VIDEO]: Leitfaden zur KfW-Förderung für ein barrierefreies Bad

Die Aktion Barrierefreies Bad zeigt in einem Video, wie Sanierer Schritt für Schritt an die hohe KfW Förderung für ein barrierefreies Bad kommen.

Die Fördertöpfe sind begrenzt: Schnell sein lohnt sich

Wie in der Vergangenheit, sind die Fördertöpfe auch nun wieder begrenzt. Wer die Mittel erhalten möchte, sollte daher nicht lange warten. Denn durch die lange Verzögerung haben viele Verbraucher ihre Sanierungsvorhaben aufgeschoben.

Mittel aus dem Programm KfW 455 erleichtern die Schaffung barrierefreier Bäder

eccuro Redaktion

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