Wintergarten: Baugenehmigung theoretisch erforderlich
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Nach deutschem Baurecht müssen alle, die eine bauliche Anlage errichten, auch einen Bauantrag stellen. Die Bauaufsichtsbehörden prüfen diesen und vergeben eine Baugenehmigung, sofern dieser nichts im Wege steht. Per Definition zählen auch Wintergärten zu baulichen Anlagen. Wer einen solchen errichten möchte, muss daher theoretisch eine Baugenehmigung einholen.
Übrigens: Eine Baugenehmigung ist grundsätzlich immer dann zu beantragen, wenn es sich bei dem Bauvorhaben um eine bauliche Anlage handelt. Das ist im Allgemeinen eine mit dem Erdboden verbundene oder auf diesem ruhende Anlage aus Bauprodukten. Unter die Definition fallen neben Wintergärten also auch Terrassendächer, Carports oder Garagen. Einige Bundesländer entbinden Bauherren jedoch von der Pflicht.
Baurecht ist Sache der Länder: Ausnahmen sind möglich
Wie so vieles in Deutschland, ist auch das Baurecht eine Sache der Bundesländer. Denn diese könne mit verschiedenen Aspekten ganz unterschiedlich umgeben. So auch mit dem Wintergarten, der in einigen Ländern keiner Baugenehmigung bedarf. So zum Beispiel in Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Hier können Hausbesitzer einen Wintergarten anbauen, ohne einen Bauantrag stellen zu müssen. Teilweise ist dieses Recht allerdings mit bestimmten Voraussetzungen verbunden, wie die folgende Tabelle zeigt.
Bundesland | Wintergarten ohne Baugenehmigung, wenn: |
---|---|
Brandenburg | Anbau muss unbeheizt sein, an der Hauswand stehen und aus transparenten Materialien bestehen. Außerdem darf die Grundfläche nicht mehr als 20 m² betragen. Für den Bruttorauminhalt gilt eine Grenze von 75 m³. |
Bremen | Wintergarten muss überwiegend verglast sein und auf einer im Bebauungsplan als überbaubar ausgezeichneten Fläche stehen. |
Hessen | Anbau darf eine Grundfläche von maximal 30 m² aufweisen. |
Nordrhein-Westfalen | Der Anbau an das Haus darf eine Brutto-Grundfläche von 30 m² haben, muss aber mindestens 3 m von der Nachbargrenze entfernt sein. |
Rheinland-Pfalz | Anbau muss unbeheizt und ebenerdig sein. Der umbaute Raum darf 50 m³ nicht übersteigen. |
Thüringen | Ein verglaster Wintergarten kann ohne Baugenehmigung errichtet werden, wenn er an der Außenwand eines Gebäudes steht. Die Fläche darf 20 m² und das Volumen 75 m³ nicht übersteigen. |
Baugenehmigungen der Länder geben Aufschluss
Ob für den Wintergarten eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht, können interessierte Bauherren der Bauordnung ihres Bundeslandes entnehmen. Die folgende Liste gibt einen Überblick über die geltenden Anforderungen.
Bundesland | Wintergarten ohne Baugenehmigung zulässig? | Paragraf in der Landesbauordnung |
---|---|---|
Baden-Württemberg | keine Verfahrensfreistellung | § 50 Landesbauordnung für Baden-Württemberg und Anhang |
Bayern | keine Verfahrensfreistellung | § 57 Bayerische Bauordnung |
Berlin | keine Verfahrensfreistellung | § 62 Bauordnung für Berlin |
Brandenburg | Ja! Voraussetzungen siehe Tabelle 1 | § 61 Brandenburgische Bauordnung |
Bremen | Ja! Voraussetzungen siehe Tabelle 1 | § 61 Bremische Landesbauordnung |
Hamburg | keine Verfahrensfreistellung | § 60 und Anlage 2 Hamburgische Bauordnung |
Hessen | Ja! Voraussetzungen siehe Tabelle 1 | § 63 und Anlage Hessische Bauordnung |
Mecklenburg-Vorpommern | keine Verfahrensfreistellung | § 61 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern |
Niedersachsen | keine Verfahrensfreistellung | § 61 Niedersächsische Bauordnung |
Nordrhein-Westfalen | Ja! Voraussetzungen siehe Tabelle 1 | § 62 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen |
Rheinland-Pfalz | Ja! Voraussetzungen siehe Tabelle 1 | § 62 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz |
Saarland | keine Verfahrensfreistellung | § 61 Landesbauordnung Saarland |
Sachsen | keine Verfahrensfreistellung | § 61 Sächsische Bauordnung |
Sachsen-Anhalt | keine Verfahrensfreistellung | § 60 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt |
Schleswig-Holstein | keine Verfahrensfreistellung | § 63 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein |
Thüringen | Ja! Voraussetzungen siehe Tabelle 1 | § 60 Thüringer Bauordnung |
(Zuletzt geprüft: 09/2019)
Übrigens: Wer sich lediglich für eine Terrassenüberdachung interessiert, hat es etwas leichter. Denn für diese besteht in den meisten Bundesländern eine Verfahrensfreistellung.
Voranfrage beim Bauamt beugt bösen Überraschungen vor
Wer sich unsicher ist, sollte in jedem Fall rechtzeitig Kontakt zum zuständigen Bauamt suchen. Die Experten kennen die Anforderungen im eigenen Bundesland genau und können Interessenten schnell eine zuverlässige Auskunft darüber geben, ob der Wintergarten eine Baugenehmigung benötigt. Ist das Verfahren freigestellt, informieren die Mitarbeiter vom Bauamt außerdem über eventuelle Voraussetzungen, die sich etwa auf die Grundfläche oder den umbauten Raum beziehen. Die Angaben fließen dann in die Planung ein und helfen, den Anbau am Haus reibungslos über die Bühne zu bringen.
Übrigens: Viele Anbieter von Wintergärten kümmern sich selbst um die Bauvoranfrage beim Bauamt. Oft kennen sie die Gesetzmäßigkeiten im jeweiligen Bundesland und wissen von vornherein, welche Möglichkeiten und Grenzen bestehen.
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