EnEV verpflichtet zum Dämmen der Fassade
Aus dem Inhalt:
Wer eine Wärmedämmung an der Hauswand anbringt, erhöht die energetische Qualität seines Gebäudes. Dieses verliert im Winter weniger Energie und die Heizkosten sinken. Durch die höheren Oberflächentemperaturen der Innenwände lässt sich außerdem Zugluft vermeiden und die Wohnqualität steigt. Mit dem Ziel die CO2-Emissionen zu senken und das Klima zu schonen, verpflichtet auch der Staat zur Dämmung der Fassade. So zum Beispiel bei einem Neubau, der die hohen Anforderungen der Energieeinsparverordnung 2016 (EnEV) generell einhalten muss.
Dämmpflicht der Außenwände bei der Sanierung
Wer ein Haus saniert, ist jedoch nicht grundsätzlich zum Dämmen verpflichtet. Denn hier greift die EnEV nur, wenn:
- Hausbesitzer eine Außenwand ersetzen oder erstmalig neu einbauen
- Platten oder eine plattenartige Verkleidung auf die Außenseite kommt
- Sanierer den alten Putz abschlagen und neuen aufbringen
Trifft einer der Punkte zu, müssen Hausbesitzer eine Wärmedämmung anbringen. Dabei gilt ein U-Wert (Kennzeichen für die energetische Qualität) von mindestens 0,24 W/m²K als Voraussetzung. Kommt eine Einblasdämmung oder ein Dämmstoff aus natürlichen Materialien zum Einsatz, gilt ein Grenzwert von 0,45 W/m²K.
Übrigens: Was viele nicht wissen: Die Pflicht zur Dämmung der Fassade gilt nicht für das ganze Haus, sondern nur für die betroffenen Teile der Hauswand. Da sich das in der Praxis jedoch nur schwer umsetzen lässt, sollten Sanierer zumindest die zusammenhängende Wandfläche einer Orientierung dämmen.
Ausnahmen entbinden von der Dämmpflicht
Auch wenn theoretisch eine Pflicht zum Dämmen besteht, können Ausnahmen von dieser befreien. So gelten die Anforderungen der EnEV nur, wenn Sanierer mehr als 10 Prozent der jeweiligen Bauteilfläche verändern. Eine Ausnahme besteht darüber hinaus auch, wenn die Wand bereits den energiesparrechtlichen Vorschriften nach dem 31. Dezember 1983 entspricht. Ist die Stärke der Dämmschicht technisch begrenzt, entfällt der Mindest-U-Wert. In diesem Fall reicht die maximal mögliche Dämmstärke aus. Die Wärmeleitfähigkeit (Maß für die Qualität der Dämmstoffe) muss dabei jedoch mindestens 0,035 W/mK betragen.
Übrigens: Ist die Dämmung der Fassade ohnehin Pflicht, sollten Hausbesitzer prüfen, ob sich auch ein Fensteraustausch lohnt. Denn neue Fenster senken die Wärmeverluste weiter und helfen, die Effizienz der Gebäude zu erhöhen. Außerdem fallen auch die Kosten für Gerüst und Nebenarbeiten dabei nur einmal an.
Dämmung der Fassade bei Grenzbebauung
Steht die Hauswand auf der Grenze, müssen Nachbarn der Wärmedämmung zustimmen. Zumindest dann, wenn es im jeweiligen Bundesland noch keine Sonderreglungen gibt. Denn diese können zur Zustimmung verpflichten, sofern die Dämmung der Fassade Nachbarn nur geringfügig einschränkt. Betroffene bekommen dafür eine Entschädigung in Form einer Überbaurente oder einer Abfindung. Um Streitigkeiten vorzubeugen, sollten die Vereinbarungen vertraglich festgehalten und im Grundbuch eingetragen werden. Welche Regelungen vor Ort bestehen, erfahren Sanierer vom örtlichen Bauamt vor Ort.
Arten der Fassadendämmung im Überblick
Wer die Dämmung der Fassade plant oder gesetzlich dazu verpflichtet ist, hat heute verschiedene Möglichkeiten. So gibt es neben der bekannten Dämmung von außen auch die Kerndämmung (Einblasdämmung) oder die Innendämmung der Hauswand.
Außendämmung schützt vor Wärme und Kälte
Bei der Dämmung der Fassade von außen bringen Fachbetriebe die Gebäudedämmung auf der Außenseite der Hauswand an. Zum Einsatz kommen dabei meist Wärmedämmverbundsysteme, die aus Dämmung, Putz und Farben besehen. Mögliche Dämmstoffe sind Kunststoffdämmplatten, Mineralwolle- und Holzfaserplatten.
Übrigens: Wer vor der Dämmung Putzreste von alten Fassaden entfernen muss, erreicht mit dem Trockeneisstrahlen schnell saubere Ergebnisse.
Eine Alternative ist die hinterlüftete Vorhangfassade. Auch bei dieser Variante bringen Fachbetriebe Dämmstoffe (in der Regel Mineralwolle- oder Holzfaserdämmung) auf der Außenwand an. Darüber folgt jedoch keine Putzschicht, sondern eine vorgehängte Blende. Diese kann aus verschiedensten Materialien bestehen und schützt die Konstruktion vor Wind und Wetter. Ein Spalt zwischen Dämmung und Vorhangfassade lässt Luft zirkulieren, die eventuell vorhandene Feuchtigkeit sicher abtransportiert.
Video: Dämmung der Fassade einfach erklärt
Einblasdämmung für die mehrschalige Hauswand
Ist die Hauswand mehrschalig, können Profis die Dämmung der Fassade in die vorhandenen Zwischenräume einbringen. Dabei führen sie an verschiedenen Stellen Schläuche in den Spalt. Über diese lassen sich dann die Dämmstoffe einblasen und die energetische Qualität steigt. Günstig ist diese Maßnahme vor allem, da sie ohne großen Aufwand und mit geringen Kosten realisierbar ist.
Übrigens: Wer bereits eine alte Kerndämmung hat, kann diese von Experten austauschen lassen. Dazu saugen diese die Materialien aus der Wand und bringen anschließend neue Dämmstoffe ein. Diese haben eine bessere Dämmwirkung und helfen, Heizkosten zu sparen.
Innendämmung für die Dämmung der Fassade
Kommt eine Außendämmung nicht infrage, können Sanierer die Wärmedämmstoffe auch an der Innenwand (Innendämmung) anbringen. Zum Einsatz kommen dabei diffusionsoffene und luftdichte Konstruktionen. Bei luftdichten Konstruktionen werden die Dämmstoffe dicht auf die Wand geklebt und mit einer Folie oder OSB-Platten belegt. Der Aufbau soll verhindern, dass Feuchtigkeit in die Wand eintritt und Schimmel entsteht. Da eine luftdichte Ausführung bei der Sanierung generell nur sehr schwer möglich ist, empfehlen Experten diffusionsoffene Konstruktionen zur Dämmung der Fassade von innen. Dabei kommen spezielle Materialien zum Einsatz, die eintretende Feuchtigkeit aufnehmen, speichern und nach außen abführen können. Ein Beispiel dafür sind Kalziumsilikatplatten.
Wichtig: Die Innendämmung ist eine bauphysikalische Herausforderung, die Sanierer nicht auf die leichte Schulter nehmen sollten. Ein Experte kann die Konstruktion vor Ort prüfen und richtig anbringen. Das schützt vor Feuchteschäden wie Schimmel.
Warum Schimmel es nach der Fassadendämmung?
Schimmelt es im Haus, liegt das meist nicht an der Dämmung der Fassade. Zumindest dann nicht, wenn diese sach- und fachgerecht ausgeführt wurde. Gründe sind viel eher in fehlerhaften Konstruktionen und Wärmebrücken zu finden. Eine weitere Ursache für Schimmel nach der Sanierung ist ein falsches Lüftungsverhalten. Vor allem dann, wenn mit der Wärmedämmung auch neue Fenster zum Einsatz kommen, dichten diese die Gebäude ab. Luft kann von allein nur noch eingeschränkt zirkulieren und die Feuchtigkeit in den Innenräumen steigt an. Wer regelmäßig lüftet oder auf eine Lüftungsanlage setzt, kann diesen Problemen vorbeugen. Weitere Informationen geben wir im Beitrag richtiges Lüften.
Kosten und Fördermittel für die Fassadendämmung
Wie viel kann die Fassadendämmung kosten? Eine eindeutige Antwort auf diese Frage ist in der Praxis kaum möglich. Denn diese hängt von vielen Faktoren ab. So zum Beispiel von der Art der Fassadendämmung und den eingesetzten Dämmstoffen. Darüber hinaus können sich auch gebäudespezifische Daten auf die Kosten der Wärmedämmung auswirken. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick und zeigt Richtpreise der in diesem Beitrag beschriebenen Dämm-Arten.
Dämmung der Fassade | Überschlägige Kosten |
---|---|
Wärmedämmverbundsystem (WDVS) | 75 bis 150 Euro pro Quadratmeter |
Dämmung mit hinterlüfteter Vorhangfassade | 150 bis 275 Euro pro Quadratmeter |
Kerndämmung (Einblasdämmung) | 25 bis 75 Euro pro Quadratmeter |
Innendämmung | 50 bis 100 Euro pro Quadratmeter |
Fördermittel für das Dämmen der Fassade
Dämmsysteme an der Außenwand sorgen für einen sinkenden Energieverbrauch. Sie schonen damit fossile Energieträger und entlasten das Klima. Aus diesen Gründen fördert der Staat die Maßnahme über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sanierer können sich zwischen zinsgünstigen Darlehen mit Tilgungszuschuss und einmaligen Zuschüssen entscheiden. Dabei gibt es jeweils Vergünstigungen in Höhe von 20 bis 25 Prozent.
Voraussetzung ist, dass Hausbesitzer die Mittel zusammen mit einem Energieberater noch vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen beantragen. Außerdem darf der U-Wert der Gebäudehülle nach der Dämmung nicht mehr als 0,20 W/m²K betragen. Davon abweichend gilt, dass:
- bei einer Kerndämmung die Wärmeleitfähigkeit der Dämmstoffe mindestens 0,035 W/MK betragen muss
- der U-Wert im Baudenkmal nicht schlechter als 0,45 W/m²K sein darf
- der U-Wert bei Innendämmung von Fachwerken und der Erneuerung der Ausfachungen nicht über 0,65 W/m²K liegen darf
Übrigens: Ob sich die Dämmung der Fassade amortisiert, also auch aus dem wirtschaftlichem Blickwinkel rechnet, lässt sich nicht pauschal beurteilen. Dazu muss ein Experte die Kosten und die zu erwartenden Einsparungen miteinander vergleichen. Ein Energieberater aus der eigenen Region kann das in der Regel zuverlässig erledigen.
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