BAFA-Förderung für die Energieberatung: Zuschüsse von 80 %
Aus dem Inhalt:
Wer eine BAFA-Energieberatung durchführen lässt, bekommt dafür seit Februar 2020 eine Zuschuss-Förderung in Höhe von 80 Prozent. Die Förderrate bezieht sich auf das zuwendungsfähige Beraterhonorar und ist abhängig von der Gebäudegröße auf einen bestimmten Betrag gedeckelt. So gibt es maximal:
- 1.300 Euro in Ein- und Zweifamilienhäusern
- 1.700 Euro in Wohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten
Präsentiert der Energieberater die Ergebnisse seiner Arbeit vor einer Wohnungseigentümergemeinschaft, gibt es einen Bonus vom Staat. Denn in diesem Fall steigt die Energieberater-Förderung vom BAFA um 500 Euro.
Wichtig zu wissen: Die Fördermittel zahlt das BAFA direkt an den beauftragten Energieberater aus. Sanierungswillige Hausbesitzer zahlen dafür ein um die Förderung gekürztes Beraterhonorar.
Wer kann die Energieberater-Förderung ab 2021 beantragen?
Grundsätzlich profitieren all jene von der hohen Förderung für die Energieberatung, die ein Wohnhaus sanieren möchten. So zum Beispiel Eigentümer von Wohngebäuden, Wohnungseigentümergemeinschaften, Nießbrauchberechtigte oder Mieter beziehungsweise Pächter.
Wer ein bestehendes Wohnhaus kaufen möchte, kann die Förderung übrigens nicht in Anspruch nehmen. Denn das ist erst möglich, wenn der notarielle Kaufvertrag unterzeichnet wurde. Eine Eintragung im Grundbuch muss bei der Beantragung allerdings noch nicht vorliegen.
Übrigens: Hausbesitzer können die Energieberater-Förderung mehrmals für das gleiche Gebäude nutzen. Wichtig ist dabei lediglich, dass zwischen zwei Beratungen ein Zeitraum von mindestens vier Jahren liegt.
Voraussetzungen für die Förderung der Energieberatung
Voraussetzung für die geförderte Energieberatung ist, dass das Gebäude in Deutschland steht. Außerdem muss es überwiegend dem Wohnen dienen. Der Bauantrag darf darüber hinaus nicht jünger als 10 Jahre sein.
Sanierungsfahrplan oder Empfehlung zur Gesamtsanierung
Während die Grundzüge der Energieberatung standardisiert sind, haben Hausbesitzer in gewissen Bereichen auch eine Wahlfreiheit. So können Sie selbst entscheiden, in welcher Form der Berater Sanierungsempfehlungen erteilt. Folgende zwei Möglichkeiten bestehen:
- Empfehlung von Maßnahmen für die Gesamtsanierung zum Effizienzhaus
- Empfehlung von Maßnahmen im Rahmen eines Sanierungsfahrplans
Bei dem Sanierungsfahrplan geht es darum, die Einsparpotenziale Schritt für Schritt zu erschließen. Dabei empfehlen Energieberater aufeinander aufbauende Maßnahmen, die sich anschließend in einem nicht festgelegten Zeitraum umsetzen lassen. Hausbesitzern gibt das die Möglichkeit, Sanierungsarbeiten an ihre eigene persönliche und finanzielle Situation anzupassen.
Wichtig zu wissen: Wer sich für einen Sanierungsfahrplan entscheidet, bekommt bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen den iSFP-Bonus und somit 5 Prozent mehr BEG-Förderung.
Der Beratungsbericht ist nicht als Energieausweis zu verwenden
Der Beratungsbericht, den Energieexperten ihren Kunden am Ende der Energieberatung aushändigen, ist kein Energieausweis. Denn das Dokument informiert detailliert über Einsparpotenziale, mögliche Sanierungsmaßnahmen, Kosten und Fördermittel. Wer einen Energieausweis zum Hausverkauf (63) oder zur Vermietung benötigt, bekommt die BAFA-Förderung hingegen nicht.
BAFA-Energieberater-Förderung 2021 richtig beantragen
Die Beantragung der Fördermittel übernimmt der Energieberater selbst. Nach der Beauftragung durch Hausbesitzer stellt er dabei einen Förderantrag beim BAFA. Stimmt der Fördergeber diesem zu, kann die Energieberatung beginnen. Der Experte hat dann neun Monate Zeit, die Beratung durchzuführen und den Ergebnisbericht zu übergeben. Abschließend stellt er eine Rechnung aus, die um den Förderbetrag gekürzt ist. Dieser liegt eine Erklärung zum Verwendungsnachweis bei, die auch Hausbesitzer unterzeichnen müssen. Der Nachweis ist die Voraussetzung dafür, dass der Berater die Förderung der Energieberatung vom BAFA bekommt.
Wichtig zu wissen: Bei der Beantragung der BAFA-Förderung für eine Energieberatung haben Hausbesitzer kaum etwas zu tun. Wichtig ist allerdings, dass sie einen zugelassenen Energie-Experten mit der Arbeit beauftragen. Zu finden sind diese in der Energie-Effizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes.
Wie läuft eine BAFA-Energieberatung eigentlich ab?
Nach der Zusage zur Förderung der Energieberatung nimmt der Experte das entsprechende Haus einmal genau unter die Lupe. Er erfasst die wichtigsten Gebäudedaten und untersucht den Zustand von Dachflächen, Fenstern, Türen, Kellern sowie der vorhandenen Anlagentechnik.
In seinem Büro stellt der Experte die Daten zusammen. Er ermittelt die größten Einsparpotenziale und entwickelt ein mögliches Sanierungskonzept. Dieses enthält Maßnahmenvorschläge, mit denen Hausbesitzer ihren Energiebedarf effektiv senken können. Der zugehörige Bericht informiert dann detailliert über die Ausführung, die Kosten und die möglichen Einsparungen der verschiedenen Sanierungsarbeiten. Außerdem sind darin Fördermittel zu finden, die Sanierer bei der Umsetzung in Anspruch nehmen können.
Abschließend übergibt der Experte den Beratungsbericht an seine Kunden und stellt die wichtigsten Ergebnisse vor. Möglich ist das telefonisch oder bei einem Termin vor Ort. Hausbesitzer sollten dieses Gespräch nutzen, um alle Fragen zu den vorgeschlagenen Maßnahmen oder ihrem Gebäude zu klären.
Ziel der BAFA-Förderung für die Energieberatung
Eine Energieberatung informiert Hausbesitzer neutral und allumfassend über Möglichkeiten, den eigenen Energiebedarf zu senken. Sie ist nicht mit einem Zwang zur Sanierung verbunden, soll aber Anreize dazu schaffen. Insgesamt führt der niedrigere Energiebedarf dann dazu, dass Gebäude in Deutschland weniger CO2 ausstoßen. Die Energieberater-Förderung ist damit ein staatliches Instrument, mit dem die Regierung zum Erreichen der Klimaziele beitragen möchte.
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