Förderung sein Juli 2021 nicht mehr verfügbar

Wichtig zu wissen ist, dass die KfW-Förderung 167 seit Juli 2021 nicht mehr verfügbar ist. Wer ein Darlehen für die Sanierung benöigt, kann seit dem auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude zurückgreifen. Darlehen mit hohen Tilgungszuschüssen gibt es dabei über die KfW-Programm 261 und 262. 

 

KfW 167: Wofür und für wen gab es die Mittel?

Aus dem Inhalt:

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Die Mittel aus dem Programm KfW 167 gab es für den Austausch oder die Erweiterung alter Heizungsanlagen in Wohngebäuden. Sofern diese seit mindestens zwei Jahren in Betrieb waren, konnten Sanierer Fördermittel für folgende Technologien beantragen:

  • Thermische Solaranlagen (Solaranlagen für Warmwasser und/oder zur Heizungsunterstützung mit bis zu 40 m² Kollektorfläche)
  • Biomasseheizungen mit einer Leistung von 5 bis 100 kW (Holzvergaserheizung, Pelletofen mit Wassertasche, Pelletkessel, Holzhackschnitzelheizung)
  • Wärmepumpen mit einer Leistung von bis zu 100 kW (elektrische und gasbetriebene Wärmepumpe für Wasser, Erdreich oder Luft; keine KfW 167 Förderung für die Warmwasser-Wärmepumpe)
  • Hybridheizung aus Solaranlage, Biomasseheizung oder Wärmepumpe und Öl- oder Gasbrennwerttherme

Darüber hinaus gab es die Fördermittel aus dem Programm KfW 167 auch für den Kauf sanierter Häuser. Wichtig war dabei jedoch, dass die Kosten der neuen Heizungsanlage im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen war.

Wichtig: Die Fördermittel gab es grundsätzlich nur für Wohngebäude. Davon ausgenommen waren Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Boardinghäuser sowie Beherbergungsbetriebe. Auch für Umschuldungen oder Nachfinanzierungen gab es die Förderung der KfW nicht.

Antragsberechtigt waren Sanierer und Immobilienkäufer

Antragsberechtigt waren grundsätzlich alle, die eine bestehende Heizung austauschen oder modernisieren wollten. So zum Beispiel private Hausbesitzer, Wohnungseigentümergemeinschaften oder Mieter. Aber auch Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Bauträger oder Körperschaften profitierten von den Mitteln aus dem KfW-Programm 167. 

Technische Anforderungen für den KfW 167 Kredit

Wichtig war, dass die neue Heizung den Anforderungen des BAFA-Programms Heizen mit erneuerbaren Energien entsprach. Ein Fachhandwerker musste die Technik einbauen und auch ein hydraulischer Abgleich war erforderlich. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, konnte einen zinsgünstigen Kredit aus dem Programm KfW 167 beantragen.

Die Konditionen der Förderung im Überblick

Über das KfW-Programm 167 gab es Darlehen von maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. Die Auszahlung erfolgte zu 100 Prozent in einer Summe oder in variabel wählbaren Teilbeträgen. Abrufbar war der Kredit spätestens 12 Monate (mit Verlängerung 36 Monate) nach der Zusage durch die KfW. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass bereits 4 Monate nach der Zusage eine Bereitstellungsprovision anfiel. Die Höhe der monatlichen Provision betrug 0,25 Prozent der noch nicht abgerufenen Kreditsumme. Während die Rückzahlung der Fördersumme in Form eines Annuitätendarlehens mit gleichbleibenden Raten erfolgte, konnten Hausbesitzer auch Sondertilgungen vornehmen. Wer den Kredit vor der vereinbarten Laufzeit zurückzahlte, musste jedoch eine Vorfälligkeitsentschädigung aufbringen. Die folgende Liste gibt einen Überblick über die ehemaligen Konditionen im Programm 167 der KfW:

  • 1,35 % Sollzins pro Jahr
  • 4 bis 10 Jahr Laufzeit
  • 1 bis 2 tilgungsfreie Anlaufjahre
  • 10 Jahre Zinsbindung

Übrigens: Art und Höhe der Sicherheiten ließen sich ganz einfach mit einem Kreditinstitut vereinbaren. Dieses war dann auch für die Beantragung der KfW 167 Mittel verantwortlich.

Zum KfW 167 Kredit gab es hohe BAFA-Zuschüsse

Neben den Darlehen der KfW bekamen Sanierer für den Heizungsaustausch auch hohe Zuschüsse über die BAFA-Förderung der Heizung. So gab es zum Beispiel 20 Prozent für eine "Renewable Ready" Gasbrennwertheizung oder 35 Prozent für neue Biomasse- und Wärmepumpenanlagen. 

Wichtig: Die Summe aus BAFA-Zuschüssen und KfW 167 Kredit durfte die anfallenden Investitionskosten für die neue Heizungsanlage nicht übersteigen.

Mittel aus dem Programm KfW 167 beantragen

Wer Mittel aus dem KfW-Programm 167 beantragen wollte, musste zuerst ein Angebot von einem Experten aus der eigenen Region einholen. Der Heizungsfachmann beriet zu den möglichen Fördermitteln und stand bei allen weiteren Schritten mit Rat und Tat zur Seite.

Standen die Kosten fest, beantragten Hausbesitzer den Kredit über ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut. Die Experten nahmen alle Daten auf und leiteten die Unterlagen anschließend an die KfW weiter. Erteilte diese ihr Ok, konnten Verbraucher den Kreditvertrag unterzeichnen und bei Bedarf auch einen BAFA-Zuschuss über die Webseite des BAFA beantragen. Anschließend beauftragten sie einen Handwerker, der mit der Sanierung begann.

Wichtig: Die KfW- und BAFA-Mittel waren unbedingt vor dem Einbau der neuen Technik bzw. vor der Auftragsvergabe an einen Heizungsfachmann zu beantragen. Ansonsten war eine Förderung nicht mehr möglich und Hausbesitzer mussten mehr Geld für die neue Heizung zahlen.

Wer den Antragszeitraum verpasste oder eine nicht förderfähige neue Heizung einbauen ließ, konnte zumindest die Lohnkosten absetzen. Gemeint waren damit die Kosten für die Arbeitsstunden der Handwerker. Über das Finanzamt gab es dabei 20 Prozent, maximal jedoch 1.200 Euro im Jahr zurück. Wie das auch heute noch funktioniert, erklären wir im Beitrag „Lohnkosten absetzen“.

Wichtig: Wer bereits eine Förderung über BAFA und/oder das Programm KfW 167 in Anspruch genommen hatte, konnte die Handwerkerkosten nicht mehr absetzen. 

Kredit der Heizung über das Programm KfW 167

eccuro Redaktion

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