Lohnkosten absetzen und bis zu 1.200 Euro sparen
Aus dem Inhalt:
Geben Haus- und Wohnungsbesitzer Arbeiten am Wohneigentum in Auftrag, können sie die Handwerkerrechnung von der Steuer absetzen. Sind die Maßnahmen förderfähig, bekommen sie so bis zu 1.200 Euro im Jahr vom Finanzamt zurück. Bei einer Förderrate von 20 Prozent lassen sich dabei bis zu 6.000 Euro an Lohnkosten absetzen. Den Steuerbonus gibt es dabei für sämtliche Arbeiten, die im Rahmen einer Sanierung, einer Modernisierung oder einer Renovierung anfallen. Seit 2014 gibt es die Mittel darüber hinaus auch für Arbeiten, bei denen Handwerker neuen Wohnraum schaffen.
Voraussetzungen für den Steuerbonus
Wer für Handwerkerleistungen Lohnkosten absetzen möchte, muss einiges beachten. So sollten Material- und Handwerkerkosten grundsätzlich getrennt in der Rechnung aufgeführt werden. Darüber hinaus akzeptiert das Finanzamt nur Zahlungen, die Verbraucher per Überweisung getätigt haben. Bei Barzahlungen lassen sich keine Lohnkosten absetzen. Denn hier fehlt ein eindeutiger Beleg.
Übrigens: Mit dem Steuerbonus für Handwerkerleistungen möchte die Regierung auch gegen Schwarzarbeit am Bau vorgehen. Die Steuerermäßigung soll dabei Anreize schaffen, Handwerker offiziell zu beauftragen.
Den Steuerbonus gibt es für private Eigentümer
Von der Steuerersparnis profitieren all jene, die eine Eigentumswohnung oder ein Haus selbst bewohnen. Geben Mieter Dienstleistungen in Auftrag, können sie hingegen keine Lohnkosten absetzen. Gleiches gilt im Übrigen auch für Hausbesitzer, die bereits andere Mittel zur Förderung der Maßnahmen in Anspruch genommen haben. So ist zum Beispiel die Doppelförderung über die KfW (zum Beispiel Programm 430 der KfW) und das Finanzamt nicht möglich.
Handwerkerleistungen: Hier lassen sich Lohnkosten absetzen
Die Liste der Handwerkerleistungen, für die Verbraucher Lohnkosten absetzen können ist lang. Sie erstreckt sich dabei über nahezu alle Bereiche der Sanierung. Ganz gleich, ob es um die Wartung der Heizung, das Dämmen der Fassade oder das Reparieren kaputter Bodenbeläge geht. Die folgende Liste gibt einen Überblick:
- Reinigung der Abflussrohre
- Arbeiten an Dächern, Fassaden, Außen- und Innenwänden, Bodenbelägen, Garagen sowie Zu- und Ableitungen
- Asbest- und Schadstoffsanierungen
- Arbeitskosten für das Aufstellen von Baugerüsten
- Handwerkerkosten für Arbeiten an Außenanlagen (Wege, Zäune, etc.)
- Austausch, Modernisierung oder Reparatur von Einbauküchen, Bodenbelägen (Bsp.: Fliesen, Laminat, Vinyl, Linoleum, Klebekork, Kork Fertigparkett, Fenstern oder Türen
- Arbeitskosten zu Sanierung von Brandschäden, sofern es sich nicht um Versicherungsleistungen handelt
- Handwerkerrechnungen für den Bau von Carports oder Terrassenüberdachungen
- Arbeitskosten für den Ausbau des Dachgeschosses
- Reinigung von Dachrinnen
- Wartung und Reparatur von Elektroanlagen
- Erhaltungsmaßnahmen auf dem privaten Grundstück
- Wartung und Reparatur von Fahrstühlen
- Arbeitskosten für das Errichten von Fertiggaragen
- Wartung von Feuerlöschern
- Fußbodenheizung nachrüsten, warten, spülen oder reparieren
- Dienstleistungen im Rahmen der Gartengestaltung und Gartenpflege
- Lohnkosten für die Beseitigung von Graffitis
- Dienstleistungen wie der Anschluss von Stromkabeln, fürs Fernsehen oder das Internet
- Handwerkerleistungen im Rahmen einer Hausschwammbeseitigung
- Wartung und Reparatur der Heizung
- Montage und Reparatur von Insektenschutzgittern
- Arbeitskosten für den Kamin-Einbau (Kamin nachrüsten)
- Handwerkerkosten für den Kellerausbau
- Montage und Reparatur von Kellerschachtabdeckungen
- die Sanierung bei feuchtem Mauerwerk und Feuchte im Keller
- Lohnkosten für die Badsanierung
- Montage neuer Möbel
- Wartung und Reparatur von Müllschluckern
- Anlieferung und Aufstellung von Müllschränken
- Arbeitskosten für Pflasterarbeiten innerhalb des Grundstücks
- Dienstleistungen zur Pilzbekämpfung
- Reparatur, Wartung und Pflege von Bodenbelägen, Fenstern elektrischen Haushaltsgeräten und Computern
- Dienstleistungen zur Schädlings- und Ungezieferbekämpfung
- Kehr-, Reparatur- und Wartungsarbeiten von Schornsteinfegern
- Arbeiten zur Mauerwerkstrockenlegung bei Wasser im Mauerwerk
- Lohnkosten für Umzäunungen und Stützmauern auf dem eigenen Grundstück
- Handwerkerleistungen bei Wärmedämmmaßnahmen
- Wartung an Ölheizungen, Öltanks
- Öltankreinigung
- Lohnkosten bei der Sanierung von Wasserschäden
So funktioniert es: Lohnkosten einfach absetzen
Wer Lohnkosten absetzen und Steuern sparen möchte, kann das ganz einfach über die jährliche Steuererklärung erledigen. Dabei lohnt es sich, die Höhe der Ausgabe im Blick zu behalten. Wer die Grenze von 6.000 Euro überschreitet, kann einige Arbeiten erst im kommenden Jahr beauftragen. Auf diese Weise machen Eigentümer vom vollen Steuerabzug Gebrauch und verschwenden kein Geld. Wer sich unsicher ist, welche Lohnkosten er absetzen kann, bekommt Antworten auch von einem Steuerberater aus seiner Region.
Übrigens: Ob die Handwerkerleistungen aktuell erlaubt sind, lesen Sie im Beitrag zu Corona - Informationen für Hausbesitzer.
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