Keine Förderung von Öl- und Gasheizungen ab 2020 über die KfW
Kurz vor Weihnachten wurde es bekannt: Seit dem 01.01.2020 ändert die KfW ihre Förderbedingungen. Grund ist der Beschluss des Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030. Betroffen sind dabei erst einmal Gas- und Ölheizungen. So ist die Förderung der Gasheizung seit 2020 nur noch in bestimmten Fällen möglich. Für Ölheizungen gibt es überhaupt keine Mittel mehr.
Die Änderungen in den Förderbedingungen der KfW
Über das KfW-Programm 430 und das KfW-Programm 152 hat der Staat bis zum 31.12.2019 noch attraktive Fördermittel für Gas- und Ölheizungen mit Brennwerttechnik vergeben. Seit Januar 2020 hat sich das geändert, denn nun entfällt die Einzelförderung für Öl-Brennwert-Heizungen, Gas-Brennwert-Heizungen und ergänzende Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Gleiches trifft auch auf das Heizungs- und das Lüftungspaket zu.
Wer die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus anstrebt, kann Ölheizungen 2020 zwar noch einsetzen. Die dafür anfallenden Kosten sind bei der Förderung allerdings nicht mehr anrechenbar.
Übrigens: Während die Förderung bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus nur gekürzt wird, gibt es für ölbeheizte Neubauten 2020 keine Förderung mehr. Wer ein Haus mit einem BEG-Kredit bauen möchte, muss sich also für eine Alternative zur Ölheizung entscheiden.
BEG fördert die Heizungserneuerung auch nach 2020 weiter
Mit der Umstellung auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gingen zuletzt alle KfW-Fördermittel für die energetische Sanierung und das energieeffiziente Bauen in die BEG über. Das betrifft auch die Heizungsoptimierung inklusive einer fundierten Bestandsaufnahme, dem hydraulischen Abgleich und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (Beispiele: Heizkurve einstellen, Anpassung der Vorlauftemperatur, Einsatz von Einzelraumreglern).
Alternative: Steuerliche Vergünstigungen und BAFA-Förderung
Die Änderungen der KfW verunsichern viele Hausbesitzer und sie fragen sich: „Bekomme ich 2020 noch eine Förderung für meine Gasheizung?“. Die Antwort: Ja! Allerdings nicht mehr wie gewohnt. Denn Mittel gibt es heute nur über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie den neuen Steuerbonus für die Sanierung.
Übrigens: Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es eine höhere Zuschussförderung für Gas-Hybridheizungen.
BEG und BAFA: Förderung für die Gasheizung ab 2020
Seit 2021 können Hausbesitzer Fördermittel für eine neue Gasheizung über die BEG-Förderung beantragen. Voraussetzung ist der Einbau einer Hybridheizung, also der Kombination aus Solar- und Gasbrennwerttechnik. Alternativ dazu gibt es die Mittel aber auch für sogenannte „Renewable Ready Brennwertheizungen“, wenn Verbraucher spätestens zwei Jahre später erneuerbare Energien nachrüsten. Die Zuschussrate beträgt dabei mindestens 20 Prozent – mit einer Solarkollektoranlage sogar 30 Prozent.
Zu beantragen ist die Förderung der Gasheizung auch ab 2020 vor dem Beginn der Maßnahme über die Webseite des BAFA. Weitere Informationen dazu geben wir im Beitrag zur BAFA-Förderung der Heizung.
Steuerliche Vergünstigungen für die Sanierung
Ab Januar 2020 können Hausbesitzer die Kosten von Sanierungsarbeiten an privat genutzten Gebäuden bei ihrer Einkommenssteuer geltend machen. Neben Maßnahmen an der Gebäudehülle gibt es die Vergünstigungen auch für den Einbau einer Lüftungsanlage und die Erneuerung der Heizung. Grundsätzlich gilt dabei: Das Haus muss mindestens zehn Jahre alt sein und für die Umsetzung der Maßnahmen sind Fachhandwerker Pflicht. Die Zuschussrate liegt bei 20 Prozent, wobei die steuerlichen Vergünstigungen auf drei Jahre verteilt werden. So zieht das Finanzamt in den ersten beiden Jahren nach der Sanierung jeweils 7 Prozent der Sanierungskosten (maximal 14.000 Euro) von der Steuerlast ab. Im Dritten beträgt der Abzug dann noch 6 Prozent (maximal 12.000 Euro). Insgesamt fördert der Staat auf diese Weise nicht mehr als 40.000 Euro pro Vorhaben.
Geht es um die Förderung der Gasheizung ab 2020, sind zwei Wege möglich:
1) Der Einbau einer "Renewable Ready"-Gasbrennwertheizung (für den Einsatz erneuerbarer Energien vorbereitete Gasheizung; technisches Gesamtkonzept; Speicher; Anschluss für erneuerbare Energien; hybridfähige Regelung)
2) Der Einbau einer Gas-Hybridheizung (Kombination aus Gasbrennwerttechnik mit regenerativer Heizung; regenerativer Anteil muss mindestens 25 Prozent der Heizlast decken)
Die Fördermittel sind mit der Abgabe der Einkommenssteuererklärung zu beantragen. Und zwar immer für das erste Jahr nach der Durchführung. Eine entsprechende Vorlage will der Staat dazu noch zur Verfügung stellen.
Kurz und knapp: Das Klimapaket und die Ziele der Regierung
Das Klimapaket ist ein Paket aus verschiedenen Maßnahmen, die den CO2-Ausstoß in Deutschland drastisch senken sollen. Neben den geänderten Förderbedingungen regelt es auch die CO2-Bepreisung oder das Ölheizungsverbot ab 2026. Darüber hinaus betrifft das Klimaschutzpaket für 2030 aber auch zahlreiche weitere Sektoren, wie den Verkehr, die Energie- oder die Landwirtschaft.
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